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Monat: März 2017

Handwerksrecht / Recht des Handwerks

Was ist Handwerksrecht? Das Handwerksrecht gehört rechtstechnisch in den Bereich des sogenannten Wirtschaftsverwaltungsrechts. Es regelt die folgenden Belange des Handwerks: • Handwerksausübung im stehenden Gewerbe • berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk • Selbstverwaltung des Wirtschaftsbereichs. Welche rechtlichen Normen gelten für das Handwerksrecht? Da das Handwerk selbstverständlich ein Gewerbe ist, gilt für das Handwerk natürlich vorrangig das Gewerberecht. Da das Handwerk auch ausbildet, gilt auch das Berufsbildungsgesetz. Allerdings ist das Handwerk ein sehr spezielles Gewerbe. Dieser Besonderheit hat man Rechnung getragen, indem man das Gesetz zur Ordnung des Handwerks geschaffen hat. Dieses ist spezieller als das allgemeine Gewerberecht und das Berufsbildungsgesetz. Es gelten somit immer erstmal die Regelungen des Handwerksrechts und nur dann, wenn dort keine Regelung zu finden ist, greifen die anderen Gesetze. Gesetzestext   Handwerksordnung In der Handwerksordnung wird das Handwerk in drei Kategorien eingeteilt: • zulassungspflichtiges Handwerk, • zulassungsfreies Handwerk, • handwerksähnliche Gewerbe. Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe können in die entsprechende Handwerksrolle des betreffenden Gewerbezweiges eingetragen werden. Dies ist aber in der Regel nur möglich, wenn man einen gültigen Meisterbrief vorweisen kann. Ausnahmen gibt es für die Absolventen einer Hochschule bzw. Fachhochschule. Diese können die Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nachweisen. Wer in der Handwerksrolle eingetragen worden ist, kann unter Nachweis der entsprechenden Fähigkeiten auch für andere Gewerke eingetragen werden. Zulassungsfreie Gewerbe sind bei der zuständigen Handwerkskammer anzuzeigen. Selbiges gilt für handwerksähnliche Gewerbe.   Welche rechtlichen Probleme tauchen...

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Umweltrecht / Anlagenrecht / Immisionsschutz

Was regelt das Umweltrecht? Das Umweltrecht ist ein Rechtsgebiet mit überragender praktischer Bedeutung. Das Umweltrecht umfasst alle Normen, die dem Umweltschutz dienen. Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus Anlagen-, Umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht) Bedeutung des Umweltrechts für Bürger Jeder Bürger wird täglich mit Fragen des Umweltrechts konfrontiert. Das fängt bei der Mülltrennung an (was darf in die Biotonne), geht über die Frage, ob die Discounter A erworbene Kunststoffflasche auch bei Discounter B zurückgegeben werden kann und endet noch lange nicht bei der Frage, ob man Gartenabfälle verbrennen darf. Bedeutung des Umweltrechts für Firmen Für Firmen und Unternehmen, grade des produzierenden Gewerbes ist Umweltrecht existenziell wichtig. Ohne ein Umweltrechtliches Genehmigungsverfahren dürfen sie meist gar nicht erst die Anlagen errichten. Umweltrechtliche Belange sind sowohl im Anlagenbau als auch beim normalen Baurecht zu beachten. Auch der Einzelhändler, der zum Beispiel mit Computerteilen handelt, hat eine Vielzahl von Umweltrechtlichen Regeln zu beachten. Zunehmend werden Umweltschutzregelungen auch im Fachrecht (zum Beispiel im Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau- und Planungsrecht) integriert, deren ursprünglicher Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist, so dass es kaum noch einen Bereich gibt, indem die umweltrechtlichen Regeln keine Rolle spielen. Das Umweltrecht ist ein Bereich, der nur von wenigen Anwälten bearbeitet wird, weil es ein sehr spezielles Thema ist, und es sich nicht um ein geschlossenes juristisches System handelt, sondern es speist sich aus einer Vielzahl von...

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Immisionsschutzrecht

Das Immissionsschutzrecht ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrecht und dort im speziellen Teil des Umweltrechts. Das Immissionsschutzrecht verfolgt das Ziel, alle Arten von potenziell schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung (Immissionen) durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu unterbinden. Immissionen sind (schädliche) Umwelteinwirkungen wie z. B. Luftverschmutzungen (auch Gestank!), Lärm oder auch Erschütterungen. Vorschriften des Immissionsschutzrechts. Auf nationaler Ebene sind die zentralen Vorschriften des Immissionsschutzrechts das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Immissionsschutzgesetze der Länder. Dieses Gesetz dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. Dieses Regelwerk wird ergänzt durch Verordnungen und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Hinzu treten dann noch verschiedene EU rechtliche Vorgaben etwa die IVU-Richtlinie, jetzt Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), das Luftqualitätsrecht der EU und EU-Richtlinien für den Lärmschutz. Darüber hinaus gibt es verschiedene internationale Übereinkommen, welche die Entwicklung des Immissionsschutzrechts beeinflusst haben. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang • das „Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen”, • das „Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht”, • das „Rahmenübereinkommen der UN über Klimaveränderungen”, dem mehrere Klimakonferenzen folgten, und • das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten” (Århus-Konvention). Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte meiner Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen....

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Subventionen / Subventionsrecht / öffentliche Hilfen

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Recht der Subventionen? Das Subventionsrecht gehört zum Wirtschaftsverwaltungsrecht. Was versteht man unter Subventionen? Der Begriff der Subvention ist nirgends einheitlich für alle Bereiche legaldefiniert. Es gibt kein zentrales Gesetz über das Subventionsrecht. Nach der Rechtsprechung der Bundesgerichte handelt es sich bei Subventionen um freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand, die zur Erreichung eines bestimmten, im öffentlichen Interesse gelegenen Zweckes gewährt werden sollen. Es gibt in § 264 ABS 7 StGB eine Legaldefinition, diese bezieht sich jedoch auf den Subventionsbetrug und ist sehr restriktiv. Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1.eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll; 2.eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen. Im Europarecht nenn man die Subventionen „Beihilfen“, rechtstechnisch ist aber nichts Anderes gemeint als Subvention. Letztlich handelt es sich bei Subventionen um Gelder, die der Staat einzelnen Unternehmen oder ganzen Branchen zuwendet um politische oder gesellschaftlich gewollte Entwicklungen anzustoßen oder zu befördern. Was sind die häufigsten Probleme im Zusammenhang mit dem Subventionsrecht? Probleme treten immer dann auf, wenn jemand Gelder beantragt und sie nicht bekommt. Allerdings treten häufig die Probleme sogar...

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Arbeitsrecht

Was regelt das deutsche Arbeitsrecht? Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Soweit die wissenschaftliche Definition. Im Klartext bedeutet das, dass alle Probleme rund um das Arbeitsverhältnis vom Arbeitsrecht geregelt werden. Gleichgültig ob es um den einzelnen Arbeitnehmer geht, der gekündigt worden ist, oder ob es sich darum handelt, ob eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag mit einem Arbeitgeberverband abschließen will. Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Zivilrecht? Zugehörigkeit zum Zivilrecht Grundsätzlich gehört das Arbeitsrecht zum „normalen“ Zivilrecht. Allerdings gelten im Arbeitsrecht viele Besonderheiten. Verselbständigte Spezialmaterie Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind so speziell, dass nicht die normalen Zivilgerichte zuständig sind, sondern Arbeitsgerichte. Bei den Arbeitsgerichten wiederum urteilen nicht nur professionelle Richter, sondern es gibt ehrenamtliche Richter. Über die Fälle entscheidet die sogenannte Kammer. Die Kammer besteht aus einem Arbeitsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Ein ehrenamtlicher Richter stammt dabei aus den Reihen der Arbeitnehmer und der andere aus den Reihen der Arbeitgeber. Ungleiche Kraftverhältnisse Das Arbeitsrecht nimmt Rücksicht auf die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses. Das Zivilrecht hat als grundprämisse, dass zwei Bürger auf Augenhöhe Rechtsgeschäfte miteinander abschließen. Grundsätzlich gilt im normalen Zivilrecht, dass zwei Parteien alles vereinbaren können, was sie wollen, und dies dann auch gilt. Man geht davon aus, dass eben beide Parteien grundsätzlich gleich stark sind und deswegen keiner besonders schutzbedürftig ist. Da keiner den anderen zu...

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