Was ist „gewerblicher Rechtsschutz“?

Das Rückgrat der meisten deutschen Firmen sind nicht billige Arbeitskräfte oder billige Rohstoffe, sondern das einzigartige know how.
Das Wissen und Können der deutschen Unternehmer und Handwerker ist die Grundlage jedes erfolgreichen Unternehmens.
Es ist nicht nur ärgerlich, sondern oftmals ruinös, wenn hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung dadurch entwertet werden, wenn hochwertige Produkte kopiert und zu wesentlich geringeren Herstellungskosten und überwiegend geringer Qualität unter Ausnutzung billiger Arbeitskräfte dann auf dem europäischen Markt regelrecht verramscht werden.
Dem Schutz dieses Know Hows dient der gewerbliche Rechtsschutz.
Statt von Know How spricht das Gesetz allerdings von gewerblichen Schutzrechten.
Der Begriff „Gewerbliche Schutzrechte“ ist ein Sammelbegriff für gewerblich verwertbare technische und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte, die dem Sonderrechtsschutz zugänglich sind.

Zu ihnen zählen die technischen Schutzrechte, nämlich
• Patente,
• Gebrauchsmuster und das
• Sortenschutzrecht, die dem Urheberrecht verwandten ästhetischen Schutzrechte, nämlich Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen, das zwischen dem Gebrauch und dem Geschmacksmuster stehende
• Halbleiterschutzrecht sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte
• Marke, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben.

Zum gewerblichen Rechtsschutz im weiteren Sinne gehören:
• Urheberrecht und der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.

Auch rechtlich einwandfreie Werbemaßnahmen, eine unangreifbare Pressearbeit und saubere Mediennutzung tragen messbar zum wirtschaftlichen Erfolg bei.

Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere:

Als anwaltliche Dienstleistung kommen dabei unter anderem in Betracht:
• Markenanmeldung
• Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche (z. B. Unterlassung, Schadensersatz)
• Wahrnehmung wettbewerbsrechtlicher Interessen
• Anmeldung von Gebrauchsmustern
• Anmeldung von Designs zur Eintragung
• Anmeldung von Patenten
• Durchsetzung von Ansprüchen in Zusammenhang mit Gebrauchsmustern, eingetragenen Designs und Patenten.
• Abwehr von Abmahnungen, rechtliche Vertretung bei illegalem Herunterladen von Filmen, Musik etc.

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