Was ist Wirtschaftsprivatrecht und wer braucht es?
Betrifft das Wirtschaftsrecht nur große Aktiengesellschaften? Betrifft das Wirtschaftsrecht auch den Handwerker? Den Selbständigen? Den Ebay Händler?
Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts ist gesetzlich nicht fixiert. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff „Wirtschaftsrecht“ in seinen Gesetzen gar nicht. Es gibt kein einheitliches und abschließendes Gesetz des Wirtschaftsprivatrechts.
Kurz gesagt wird unter „Wirtschaftsprivatrecht“ alles zusammengefasst, was in hohem Maße für Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr relevant und dem Zivilrecht zugehörig ist.
Ob Kaufverträge, Mietverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantien, Haustürgeschäfte oder Fernabsatz, zum Beispiel über Web Shops, die Gründung einer GmbH oder AG,: all dies ist Wirtschaftsrecht.
Diese Aufzählung mag genügen, um aufzuzeigen, dass das Wirtschaftsrecht jeden betrifft, der wirtschaftlich tätig ist.
Der Begriff „Wirtschaftsschutzrecht“ oder noch besser „Verbraucherschutzrecht“ betrifft dabei sowohl den Verbraucher als auch den Unternehmer.
Verbraucher versuchen natürlich an ihre Rechte zu kommen, es stellt sich dabei die Frage, welche Rechte sie überhaupt haben und wie sie sie durchsetzen.
Der Unternehmer, der Handwerker, der Verkäufer muss andererseits bei all seinen Handlungen darauf achten, dass er alle rechtlichen Regelungen einhält, um nicht in eine Haftungsfalle zu geraten.
Zum Bereich des Wirtschaftsprivatrechts gehört zum Beispiel:

·         Arbeitsrecht

·         Vertragsrecht

·         Gewerblicher Rechtsschutz

·         Wettbewerbsrecht

·         Handels und Gesellschaftsrecht

·         IT, Internet und moderne Medien

·         Startup Beratung

 

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