Allgemeines zum Wettbewerbsrecht

Durch das Wettbewerbsrecht soll der Markt vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden.

Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, Märkte für den Wettbewerb zu öffnen bzw. offen zu halten, denn der faire Wettbewerb ist das Fundament der Wirtschaftsordnung.

Zwar soll sich in der Marktwirtschaft der Staat aus dem Marktgeschehen so weit wie möglich herauszuhalten, aber ohne einen gesetzlichen Rahmen würde das System aus dem Ruder laufen. Aus dem Survival oft the fittest würde schnell ein Survival oft the fattest. Nicht mehr die innovativen und beweglichen Firmen würden sich durchsetzen sondern es würden sich den Fortschritt behindernde Monopole bilden. Zudem würden nicht die Firmen überleben, die gute Leistung bringen und sich fair verhalten, sondern es würden Firmen überleben, die mit allen, auch unfairen Mitteln , andere aus dem Markt drängen. Einziges kriterium für das Überleben von Firmen muss aber sein, ob die Produkte und Dienstleistungen konkurrenzfähig sind.

Das Wettbewerbsrecht ist dabei der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).

Bestimmte Formen des Wettbewerbs sind unzulässig. Als solche gelten gemäß § 4 UWG insbesondere:

• aggressive Verkaufsmethoden

• Anschwärzen eines Erwerbsgeschäftes eines Mitbewerbers

• Ausbeutung oder Verwertung fremder Leistungsergebnisse

• Ausübung von Zwang, welcher sowohl rechtlich als auch psychologisch sein kann

• Behinderung des Absatzes des Mitbewerbers

• die systematische Abwerbung von Arbeitskräften

• geschäftliche Verleumdung

• irreführende geschäftliche Handlungen gemäß § 5 UWG

• Nachahmung

• unklare Angabe von Teilnahmebedingungen bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter

• unwahre Angaben in der Werbung

• Unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG

• vergleichende Werbung gemäß § 6 UWG

• Verleitung zur Vertragsverletzung oder zum Vertragsbruch

• Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

Unzulässige Methoden können zu Sanktionen führen. Dies können sein:

• Auskunftsansprüche

• Beseitigungsansprüche

Gewinnabschöpfungsansprüche gemäß § 10 UWG,

• Schadensersatzansprüche gemäß § 9 UWG oder

• Unterlassungsansprüche gemäß § 8 UWG auftreten.

Wenn Sie mehr über das Wettbewerbsrecht wissen wollen, habe ich folgende Unterseiten für Sie bereitgestellt:

rechtliche Grundlagen des Wettbewerbsrechts

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche

Wettbewerbsverletzung durch Mitbewerber Abmahnung erstellen.

Abmahnung durch Mitbewerber

 

 

 

 

 

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