Viele Mandanten wissen nicht genau, welchen Anwalt für welches Rechtsgebiet sie brauchen, weil sie nicht wissen, zu welchem Rechtsgebiet ihr konkretes Problem gehört.

Wenn man zum Beispiel eine Abmahnung erhalten hat, welches Rechtsgebiet ist das? Ich bin gekündigt worden, an wen wende ich mich? Den Zivilrechtler? Den Strafrechtler?

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Um eine kleine Hilfestellung zu bieten, habe ich verschiedene Reichsgebiete und vor allem Lebenssituationen näher erläutert und rechtlich eingeordnet. Diese Darstellung der Rechtsgebiete dient zum einen dazu, Ihnen bei der Beantwortung der Frage zu helfen, welches Rechtsgebiet Sie eigentlich zur Lösung Ihrer konkreten Probleme brauchen, zum anderen soll diese Darstellung Ihnen das Rechtsgebiet näherbringen und Ihnen eventuell erste Hinweise geben, wie Sie sich zum Beispiel im Falle einer Kündigung oder Abmahnung verhalten sollten.

Da die Fülle an Rechtsgebieten extrem groß ist, ist die folgende Aufzählung sicher nicht abschließend. Ich ergänze die Liste laufend. Jedes Mal, wenn ich einen interessanten Fall habe, ergänze ich diese Aufzählung zudem um interessante Details aus der Praxis. Die Aufzählung folgt daher weniger der streng wissenschaftlichen Einteilung der Theorie, sondern ist mehr an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtet.

Aufzählung der Rechtsgebiete

Privatrecht (Zivilrecht)

Hier werden grundsätzliche Dinge abgehandelt, die immer wieder wichtig werden.

Was ist eine Person?Was ist eine Sache?

Wie kommen Rechtsgeschäfte (also unter anderem Verträge) überhaupt zustande?

Wer darf überhaupt handeln? Dies betrifft etwa Fragen der Minderjährigkeit und der Geisteskrankheit.

Darf ich einen Boten losschicken? Was passiert, wenn der etwas falsch übermittelt? Wie sieht es mit der Stellvertretung aus? Wer darf Stellvertreter sein? Was darf der Stellvertreter? Was passiert, wenn der Stellvertreter Mist baut?

  • Schuldrecht Allgemeiner Teil
  • Kündigungsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Verzug
  • Schuldrecht Besonderer Teil
  • Vertragliche Schuldverhältnisse
  • Gesetzliche Schuldverhältnisse
    • Geschäftsführung ohne Auftrag
    • Deliktsrecht
    • Bereicherungsrecht
    • Unerlaubte Handlung

Unter Schuldrecht versteht man einen Teil des Zivilrechts, welcher die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Rechtssubjekten betrifft. Kurz gesagt wird geregelt, was für Verträge es gibt, wie sie entstehen, wie sie erlöschen und was passiert, wenn etwas schiefgeht.

  • Sachenrecht
  • Besitz
    • Besitz Diener
    • Besitz Arten
    • Unmittelbarer Besitz
    • Mittelbarer Besitz
    • Allein Besitz
    • Mitbesitz
    • Teilbesitz
    • Eigenbesitz
    • Fremdbesitz
    • Berechtigter Besitz
    • Unberechtigter Besitz
    • Fehlerhafte Besitz
    • Besitz Funktionen
    • Besitzwehr
    • Besitzkehr
    • Besitz bei Gesellschaften
  • Eigentum
    • Eigentumserwerb
    • Anwartschafts Recht
  • Mobiliar Sachenrecht
  • Immobiliar Sachenrecht

Wie der Name schon andeutet, beschäftigt sich das Sachenrecht mit den Rechten an Sachen.

Es wird geregelt, was Besitz und was Eigentum ist.

Wie sie entstehen, wie sie verloren gehen, welche Rechte und Pflichten aus ihnen erwachsen.

  • Familienrecht

Das Familienrecht regelt, wie der Name schon vermuten lässt, alles, was mit der Familie im weitesten Sinne zu tun hat.

Also alles, was mit Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft zu tun hat.
Aber auch außerhalb der Verwandtschaft bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung werden dort geregelt.

  • Erbrecht

Das Erbrecht befasst sich mit allem, was mit dem Erben zu tun hat. Also wer erbt was, wenn es kein Testament gibt, wie kann man Testamente errichten, wen kann man enterben und was heißt das eigentlich konkret?

Privatwirtschaftliches Wirtschaftsrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit dem Schutz der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte.

Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Zu dem gewerblichen Rechtsschutz zählen.

Das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht zählen im engeren Sinne zwar eigentlich nicht zum gewerblichen Rechtsschutz, doch da werden diese in aller Regel in der Praxis mit einbezogen, weil es grundsätzlich um die Wahrung der Rechte eines gewerblich Tätigen vor Störungen und Eingriffen geht.

Das Wettbewerbsrecht gehört rechtssystematisch zum großen Teil zum öffentlichen Recht, da jedoch der Mitbewerber einen eigenen, durchsetzbaren Anspruch gegen den Verletzten hat, der vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden kann, wird das Wettbewerbsrecht hier eingeordnet.

Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Dieses recht modifiziert die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten für den Kaufmann nur subsidiär, d.h. die Rechtsnormen des HGB gehen dem BGB als spezielle Regelungen vor. Die Normen finden sich vor allem im HGB aber auch in vielen weiteren Gesetzen.

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit  den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.

Kurz gesagt, geht es um Gesellschaften, z.B. in der Form der GmbH, AG, KG, GmbH & Co KG.

Der Bereich IT, Internet und moderne Medien deckt die ganze Bandbreite an Problemen ab, die sich aus der modernen Kommunikation per Internet und Smartphone ergeben. Dabei werden ganz verschiedene rechtsgebiete angesprochen, da es ein einheitliches „Computerrecht“ nicht gibt.

Zum Themenbereich IT, Internet und moderne Medien gehören vor allem folgende Bereiche:

Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer, es geht also um Einstellung, Lohn, Kündigung etc.

Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit dem Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite).

Themen sind insbesondere: Das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen), das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben (Betriebsverfassungsrecht)

Öffentliches Recht

  • Völkerrecht
  • Allgemeines Völkerrecht (Recht der Völkerrechtlichen Verträge, der Staatenverantwortlichkeit, Staatenimmunität etc.)
  • Menschenrechte
  • Recht internationaler Organisationen
  • Wirtschaftsvölkerrecht (Welthandelsrecht, Investitionsschutz etc.)
  • Umweltvölkerrecht
  • Seerecht
  • Weltraumrecht
  • Humanitäres Völkerrecht
  • Völkerstrafrecht

Das Völkerrecht beschäftigt sich mit der Rechtsordnung, die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten regelt.

  • Supranationales Recht
  • Europarecht,
  • das Recht der Wirtschaftsunionen
  • das Recht der Freihandelszonen, z.B. ASEAN und der AFTA, CARICOM und MERCOSUR.

Das supranationale Recht beschäftigt sich mit Rechtsnormen, die von supranationalen Organisationen erlassen werden und die dem nationalen Recht vorgehen

  • Nationales Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatsorganisationsrecht (
  • Grundrechte (Rechte des Bürgers gegen den Staat, Schutzpflichten des Staates)
  • Staatskirchenrecht (Beziehung Staat – Religionsgemeinschaften)

Das nationale Staats- und Verfassungsrecht beschäftigt sich mit dem Aufbau des Staats, den Beziehungen seiner Organe untereinander sowie des Gesetzgebungsverfahrens und der Grundrechte.

Das Verwaltungsrecht regelt das Recht der Verwaltung. Es regelt die Beziehungen zwischen der Verwaltung des Staates und den Bürgern.

Es regelt insbesondere das Verwaltungsverfahren, sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive.

Sozialrecht

Das Sozialrecht dient dazu, die Sicherung des Existenzminimums zu erreichen, es umfasst alle Rechtsnormen, die die soziale Sicherung regeln.

Kirchenrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Das Strafrecht regelt kurz gesagt, was verboten ist und was passiert, wenn man gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

Es beschäftigt sich mit Straftaten und deren Folgen.

Viele Mandanten wissen nicht genau, welchen Anwalt für welches Rechtsgebiet sie brauchen, weil sie nicht wissen, zu welchem Rechtsgebiet ihr konkretes Problem gehört.

Man kann die Sache natürlich auch wissenschaftlich theoretisch angehen und der gebräuchlichen Einteilung der Rechtswissenschaften folgen:

Wissenschaftliche Einteilung

Die Rechtswissenschaft unterteilt das recht grundsätzlich in Privatrecht und öffentliches Recht.

Privatrecht

Das Privatrecht (oder auch Zivilrecht genannt) ist Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen den einzelnen, gleichgeordneten Mitgliedern der Gemeinschaft regelt. Dagegen geht es im öffentlichen Recht meistens und die Regelung von Über- und Unterordnungsverhältnissen. Soweit die wissenschaftliche Definition, die der Laie aber meistens nicht wirklich versteht. Dabei ist die Sache eigentlich ganz einfach.

Wir alle leben in einem Staat zusammen. Alle, die hier leben, sind vor dem Gesetz gleich, egal ob sie arm sind oder reich, klug oder dumm.

Machen nun zwei Bürger miteinander Geschäfte, stehen sie rechtlich auf einer Stufe. Keiner hat mehr Rechte als der andere.

Diese Rechtsverhältnisse regelt das Privatrecht bzw. das Zivilrecht.

Immer wenn zwei Bürger in rechtliche Beziehungen treten, handelt es sich um Zivilrecht.

Die wesentlichen Normen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, geregelt. Dort sind die Grundprinzipien des Zivilrechts festgelegt.

Zum Zivilrecht gehören aber fast alle Rechtsgebiete, bei denen Menschen mit anderen Menschen (oder Unternehmen) in rechtlichen Kontakt kommen. Dazu gehören also auch das Arbeitsrecht, das Handels und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und, und, und … die Liste ist schier endlos.

Im Gegensatz dazu steht das öffentliche Recht.

Zur Erinnerung: beim Privatrecht (Zivilrecht) trifft Mensch auf Mensch. Wobei der Mensch auch eine Firma gegründet haben kann. Bei den Konstellationen, bei denen Menschen oder Unternehmen auf gleicher Stufe zusammentreffen, handelt es sich ebenfalls um Zivilrecht.

Es gibt aber eben auch Fälle, da tritt der Staat als Akteur auf. Der Staat verbietet etwas, der Staat genehmigt etwas, der Staat regulierte etwas. Wenn also der Staat in seiner Rolle als Hoheitsträger auftritt, dann handelt es sich um öffentliches Recht.

Aber Vorsicht, es kann ja auch sein, dass sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung neue Computer kaufen will (oder neue Dienstwagen oder Bleistifte), dann tritt der Staat nicht als Staat auf, sondern (rein rechtlich) so wie jeder normale Mensch. Er hat dann keine Sonderrolle oder Sonderechte, er ist dann Kunde wie jeder Kunde und es gilt das Zivilrecht! Wenn aber der Staat eine verbindliche Regelung erlässt, die sagen wir mal Bleistifte wegen des Verletzungsrisikos verbieten würde, dann würde der Staat hoheitlich handeln und es würde sich um öffentliches Recht handeln.

Zum öffentlichen Recht gehören also Bereiche wie die folgenden:

Das öffentliche Recht umfasst folgende Materien:

Die oben stehende Einteilung steht zwar so in den Lehrbüchern, doch entspricht sie nicht immer den Erfordernissen der Praxis.

Wenn man zum Beispiel einen Gründer berät, welche Rechtsform er wählen soll, dann kann man nicht einfach nur das Gesellschaftsrecht berücksichtigen, sondern man muss auch berücksichtigen, welche Haftungsrisiken der Unternehmer hat, welche Regelungen er einzuhalten hat, wie die steuerliche Belastung wohl aussehen wird, welchen Kapitalbedarf das Unternehmen haben wird und wie es sich finanzieren wird.

Es müssen also Querbeet viele verschiedene Reichsgebiete berücksichtigt werden. Als Volljurist hat man grundsätzlich alles gelernt, so dass man grundsätzlich jedes Rechtsgebiet bearbeiten kann und darf. Andererseits spezialisiert man sich in der Praxis natürlich schon, nur erfordert die Praxis oft eine Spezialisierung quer zu den Rechtsgebieten. Wer Firmen berät, kann sich nicht damit begnügen Zivilrechtler zu sein, zu viele Gebote und Verbote sind öffentlich-rechtlicher Natur. Da die Möglichkeit Spezialgebiet anzugeben rechtlich aber stark beschränkt ist, verzichte ich bewusst auf die Angabe von Spezialgebieten. Eine solche Einteilung ist oft künstlich und entspricht nicht den Realitäten der Praxis.