1) Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Erteilung des Arbeitszeugnisses finden sich in den folgenden Paragraphen:
§ 630 BGB,
§ 109 GewO
§ 16 BBiG
Nach der Regelung des §630 BGB gilt, bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern kann. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.
Die Regelung des § 630 BGB sagt explizit, dass er nur für Mitarbeiter gilt, die nicht als Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Für Arbeitnehmer gilt nach § 6 Abs. 2 GewO die Regelung in § 109 GewO.
Aufgrund dieser Bestimmung gilt, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
Bei Auszubildenden stellt die Regelung § 16 BBiG die Rechtsgrundlage dar.
Nach dieser Regelung hat der Ausbildende den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.

Da sich die gesetzlichen Regelungen in den Bestimmungen im Wesentlichen entsprechen, wird von einem einheitlichen Zeugnisrecht für alle Arbeitnehmer ausgegangen, das durch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geprägt ist.

Die in § 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung enthaltene Bestimmung, dass ein Zeugnis keine Merkmale oder Formulierungen enthalten darf, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen, gilt als allgemeiner Grundsatz, der bei jedem Zeugnis zu berücksichtigen ist.
Die in § 630 BGB, § 109 Abs. 2 GewO enthaltene Regelung, dass ein Zeugnis schriftlich zu erteilen ist, stellt ebenso einen Grundsatz dar, der allgemeinverbindlich ist.

2) Welche Zeugnisse gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Formen von Arbeitszeugnissen. Da sind das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf beide Zeugnisarten. Welche Art er wählt auch immer davon ab, wofür er es benötigt und auf die Branche, in der er tätig ist. Es gibt Branchen, in denen eher das einfache Zeugnis üblich ist, bei ihnen handelt es sich meist Branchen, in denen eher einfache Tätigkeiten ausgeübt werden. Selbst wenn der Arbeitnehmer sich für ein einfaches Zeugnis entscheidet, hat er weiterhin Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein ohne seinen Wunsch ausgestelltes qualifiziertes Zeugnis kann der Arbeitnehmer zurückweisen. Wurde auf Wunsch des Arbeitnehmers ein qualifiziertes Zeugnis erteilt, kann er nicht nachträglich ein einfaches Zeugnis verlangen.

Neben den beiden Grundformen für die endgültige Beendigung des Normalarbeitsverhältnisses gibt es noch Sonderformen.

a) Einfaches Zeugnis
Beim einfachen Zeugnis wird lediglich die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer bestätigt. Aussagen über die Leistung und die Führung sind im einfachen Zeugnis nicht enthalten.
Hierdurch bedingt reicht häufig eine halbe DIN-A4-Seite im Querformat aus.
Das Zeugnis muss die Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen enthalten.
Die Anschrift und das Geburtsdatum dagegen sind nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers aufzunehmen.
Als Dauer der Beschäftigung ist die rechtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses anzugeben, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Kündigung wirksam bzw. das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird. Kürzere Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit usw. sind nicht anzugeben.

Inhalt und Aufbau eines einfachen Zeugnisses
1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber, es muss das Geschäftspapier verwendet werden.
2. Zeugnis als Überschrift
3. Ihren Vor- und Zuname (Zusatz Herr oder Frau muss vorhanden sein!)
4. Geburtsdatum und Geburtsort (Mit Einverständnis des Arbeitnehmers)
5. Dauer der Beschäftigung (Krankheitstage und Sonderurlaube sind mitzuberücksichtigen)
6. Art der Beschäftigung (genaue Beschreibung)
7. Abschlussformulierung
8. Ort und Datum
9. Unternehmen
10. Unterschrift

 

b) Qualifiziertes Zeugnis
Neben Personalien und Dauer der Beschäftigung muss das qualifizierte Zeugnis (im Gegensatz zum einfachen Zeugnis) eine Beurteilung der Führung und Leistung enthalten.
Dabei sollen die Führung und Leistung während der gesamten Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beurteilt werden.

 

Inhalt und Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses

1.Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber, es muss das Geschäftspapiere verwendet werden.

2.Zeugnis als Überschrift

3.Vor- und Zuname

4.Anschrift des Arbeitnehmers

5.Geburtsdatum und Geburtsort

6.Beschäftigungsdauer (beginnend mit dem Eintrittstermin)

7.Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten)

8.Leistungsbeurteilung

  • Fachwissen
  • Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit/ Befähigung
  • Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative
  • Belastbarkeit
  • Arbeitsbefähigung
  • Arbeitserfolg (Arbeitsmenge, -tempo und -qualität)
  • Denk- und Urteilsvermögen Zuverlässigkeit Arbeitsweise Fachwissen/Weiterbildungsmotivation
  • Fortbildung
  • Führungsfähigkeit

9. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung

10.Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden (gegebenenfalls Geschäftspartner)

11.Gründe für das Ausscheiden

12.Schlusssatz

13.Dankes und Bedauernsformel

14.Zukunftswünsche

15.Ort und Datum

16.Unternehmen

17.Unterschrift

 

c) Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis entspricht inhaltlich dem Endzeugnis mit dem Unterschied, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht. Das Zwischenzeugnis wird im Gegensatz zu einem Endzeugnis während eines Beschäftigungsverhältnisses oder vor der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt.
Das Zwischenzeugnis wird daher anders als das normale Endzeugnis in der Gegenwartsform formuliert und enthält, kein Beendigungsdatum weil das Beschäftigungsverhältnis ja weiter bestehen bleibt. Auch das Zwischenzeugnis kann wie das Endzeugnis als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden, das zusätzlich zu den Angaben über Tätigkeit und Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung des Arbeitnehmers enthält. Wenn der Arbeitnehmer es wünscht, muss der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen.
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, sofern er einen triftigen Grund dafür hat. Was solche triftigen Gründe sind, ergibt sich aus betrieblicher Übung, der Rechtsprechung und den Tarifverträgen.
Als triftige Gründe werden allgemein angesehen:
• ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis ohne Mitarbeiterbeurteilung,
• ein Wechsel des direkten Vorgesetzten
• eine deutliche Veränderung der Arbeitsaufgaben am momentanen Arbeitsplatz,
• ein Wechsel des Arbeitnehmers in eine andere Abteilung,
• eine Beförderung mit neuen Verantwortlichkeiten,
• eine bevorstehende Elternzeit,
• eine längere unbezahlte berufliche Auszeit (Sabbatical, mehrmonatiger Urlaub, Zweitstudium, Vollzeitweiterbildung),
• ein Auslandseinsatz für die Firma,
• eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung (auch ein Aufhebungsvertrag)
• eine bevorstehende Entlassung wegen Umstrukturierung, Firmenübernahme oder Insolvenz der Firma.

d) Arbeitsbescheinigung
Die für das Arbeitsamt ausgestellte Arbeitsbescheinigung ist kein Arbeitszeugnis, sie ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszuhändigen.
Die Arbeitsbescheinigung dient vor allem dazu, den Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen zu können. Auf die Erteilung der Arbeitsbescheinigung hat der Arbeitnehmer daher einen einklagbaren Anspruch. Zuständig für Klagen, mit denen die Ausstellung einer Arbeitsbescheinigung eingefordert wird, ist das Arbeitsgericht. Wurde eine Bescheinigung ausgestellt und ist diese falsch, muss auf Korrektur geklagt werden. Zuständig hierfür ist das Sozialgericht.
Für die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung muss der von der Bundesanstalt für Arbeit hierfür vorgesehene Vordruck verwandt werden.
Die Arbeitsbescheinigung ist ein Formular, mit dem der bisherige Arbeitgeber bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen bescheinigen muss, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können. Zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist der Arbeitgeber nach § 312 SGB In bei Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet
Angegeben werden muss, Beginn, Ende, Unterbrechungen und Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie die Höhe des Arbeitsentgelts und die sonstigen Leistungen, die der Arbeitnehmer erhalten oder zu beanspruchen hat. Will der Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kein Arbeitslosengeld beantragen, braucht der Arbeitgeber nur Beginn, Ende und Unterbrechungen des Beschäftigungsverhältnisses zu bescheinigen.

3) Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?
Grundsätzlich hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist der Anspruchsberechtigte in einem Dienst-, Arbeits-, Anstellungs- oder Berufsausbildungsverhältnis, muss der Arbeitgeber §109 GewO bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Arbeitszeugnis ausstellen. Darunter zählen unter anderem auch Personen, die nebenberuflich, geringfügig, als Heimarbeiter, Handelsvertreter oder als freie Mitarbeiter tätig sind, sowie Praktikanten.
Da § 109 Abs. 1 GewO und 8 BBiG im Gegensatz zu § 630 BGB kein dauerndes Dienstverhältnis voraussetzen, könnte Arbeitnehmern auch bei einem kurzen Aushilfsarbeitsverhältnis ein Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses zustehen. Der Zeugnisanspruch besteht also nicht nur bei Vollzeitkräften, sondern auch bei Teilzeitkräften. Selbst ein Probearbeitsverhältnis oder eine kurzfristige Beschäftigung (zum Beispiel nur drei bis sechs Monate) reichen aus, um ein Zeugnis zu verlangen.

Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass ein qualifiziertes Zeugnis immer auch eine Bewertung der Leistung und Führung enthält. Ein Arbeitszeugnis muss wahr sein, dadurch entsteht das Dilemma, dass der Arbeitgeber etwas wahrheitsgemäß einschätzen muss, was er in der Kürze der Zeit gar nicht einschätzen kann. Daher besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis erst, wenn das Arbeitsverhältnis eine gewisse Zeit angedauert hat.
Der Anspruch auf Erteilung eines einfachen Zeugnisses entsteht jedoch auch bei einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis, da dieses keine Beurteilung von Leistung und Führung enthält.
Freie Mitarbeiter können grundsätzlich auch ein Zeugnis verlangen. Auch freie Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Rechtsgrundlage ist der Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Voraussetzung ist danach, dass ein dauerndes Dienstverhältnis vorlag. Das Arbeits-oder Dienstverhältnis muss von einer gewissen Dauerhaftigkeit sein, §630 BGB, damit eine Beurteilung fachlicher und persönlicher Qualitäten der Arbeit – oder Dienstnehmers möglich ist. Ausgeschlossen ist damit ein Zeugnisanspruch für Freie, die nur wenige Aufträge für einen Arbeitgeber ausgeführt haben. Auf das Vorliegen eines formellen Rahmenvertrags kommt es allerdings nicht an, auch nicht auf den Status als arbeitnehmerähnliche Person oder das Vorliegen eines Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Freie.

Das bedeutet: Auch hauptberuflich selbstständige Mitarbeiter, die für unterschiedliche Auftraggeber vom eigenen Büro aus arbeiten, können nach Beendigung einer längeren Zusammenarbeit ein entsprechendes Zeugnis verlangen.
Doch in sehr vielen Fällen sind freie Mitarbeiter schon nicht wirklich selbstständig, sondern Arbeitnehmer.
Freier Mitarbeiter und abhängig beschäftigte Arbeitnehmer unterscheiden sich danach durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung verpflichtete befindet. Arbeitnehmer ist, wer einem anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen.
Arbeitnehmer ist dabei, wer seine Arbeit nicht frei gestalten kann und den Vorgaben des Auftragsebers in puncto Arbeitszeit folgen muss. Dabei kommt es auf die realen Verhältnisse an und nicht etwa auf die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Vertrag gegeben haben. Letztlich kommt es auf das Gesamtbild der Tätigkeit und auf alle Umstände des Einzelfalls an.

Typischerweise ist dies der Fall, wenn der „freie Mitarbeiter“ nur für einen Auftraggeber tätig ist und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingliedert ist, wenn er also z. B. keine eigenen Entscheidungen trifft, sondern nach Weisung des Arbeitgebers tätig wird.
Wer also z. B. einen festen Arbeitsplatz hat, ausschließlich für den einen Arbeitgeber arbeitet, dort am Arbeitsplatz zu den für alle geltenden Arbeitszeiten am Arbeitsplatz zu sein hat, in der Telefonliste genannt wird und über einen E-Mail-Account des Auftraggebers zu erreichen ist und zudem Weisungen hinsichtlich des Inhalts Ihrer Arbeit unterliegt, ist mit ziemlicher Sicherheit ein Arbeitnehmer, auch wenn in seinem Vertrag etwas anderes steht.
Der Anspruch auf ein Zeugnis aus § 630 BGB gilt auch für arbeitnehmerähnliche Personen (daher haben Heimarbeitern und freie Mitarbeiter einen Zeugnisanspruch). Ob auch den gesetzlichen Vertretern juristischer Personen, beispielsweise den Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften, ein Zeugnisanspruch zusteht, ist umstritten. Dem GmbH-Geschäftsführer, der nicht gleichzeitig Gesellschafter ist, wurde von der Rechtsprechung ein Zeugnisanspruch zuerkannt.
Geschäftsführer einer GmbH vertreten die Gesellschaft und üben damit die Arbeitgeberfunktion aus, daher sind sie keine Arbeitnehmer. Oft jedoch sind die Geschäftsführer nicht selbst Gesellschafter. Sie halten also selbst keine Anteile an der Gesellschaft, die Gesellschafter bestimmen jedoch durch Gesellschafterbeschluss die Geschicke der Gesellschaft, insbesondere können sie dem Geschäftsführer Weisungen erteilen und ihn auch abberufen. Dies macht die Stellung des Geschäftsführers der Stellung eines Arbeitnehmers zumindest vergleichbar.
Der Geschäftsführer ist daher grundsätzlich anspruchsberechtigt und kann aufgrund des Geschäftsführer-Dienstvertrages nach § 630 BGB ein Zeugnis verlangen (BGH, Urteil v. 9.11.1967, DB 1967, 2214). Es kommt aber auf die jeweiligen Gesamtumstände an, ob tatsächlich ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.

4) Zeitpunkt der Zeugniserteilung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 109 Abs. 1 GewO, 8 BBiG entsteht der Anspruch auf Zeugniserteilung bei der Beendigung des Beschäftigungs- oder Berufsausbildungsverhältnisses.
Das Bundesarbeitsgericht anerkennt einen Anspruch auf ein Endzeugnis spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist, und zwar auch dann, wenn Kündigungsschutzklage erhoben wurde und die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses rechtlich noch nicht geklärt ist(BAG, DB 1987, S. 1845.).
In der Literatur dagegen ein Zeugnisanspruch bereits vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt. Begründet wird das damit, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten soll, sich rechtzeitig bewerben zu können.

Das Zeugnis kann allerdings erst nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangt werden. Wird die Kündigung bereits vor Beginn der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfrist ausgesprochen, entsteht der Anspruch mit Beginn der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis, ohne das es einer Kündigung bedarf -beispielsweise bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen -, entsteht der Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses ab dem Zeitpunkt, der der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht(Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 I 4.)

Es gilt jedoch die Besonderheit, dass das Beschäftigungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist. Das Zeugnis bezieht sich aber auf den Zeitraum bis zur Kündigung. Die für die Beurteilung im Zeugnis maßgeblichen Umstände bis zum Ablauf der Kündigungsfrist können sich also noch ändern. Daher kann noch kein endgültiges Zeugnis verlangt werden, sondern lediglich ein vorläufiges oder ein Zwischenzeugnis.
In Ausnahmefällen steht dem Arbeitnehmer auch vor Ausspruch der Kündigung und vor Beginn der Kündigungsfrist ein Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses zu, z. B., wenn das Zwischenzeugnis für Fortbildungskurse bedeutsam ist oder zur Vorlage bei Behörden, Gerichten oder zur Kreditgewährung bei einer Bank benötigt wird, wenn eine Versetzung vorgesehen ist oder der Vorgesetzte wechselt oder wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst eine Kündigung in Aussicht stellt. Ebenso gilt dies bei Bewerbung um eine neue Stelle bei geplanten längeren Arbeitsunterbrechungen oder bei organisatorischen Änderungen des Unternehmens,

 

5) Kann sich der Arbeitgeber weigern mir mein Zeugnis zu geben, weil er Gegenforderungen gegen mich hat? (Zurückbehaltungsrecht am Arbeitszeugnis).
Ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitspapieren (einschließlich Zeugnis) wegen etwaiger Gegenforderungen steht dem Arbeitgeber nach einem allgemeinen, auch über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus geltenden Rechtsgrundsatz nicht zu. – ArbG Passau 15.10.19732 Ca 180/73

Auch bei unberechtigtem fristlosem Ausscheiden des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber an den Arbeitspapieren (u.a. verlangtes Zeugnis) kein Zurückbehaltungsrecht. – ArbG Oberhausen 27.1.19711 Ca 981/70.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitspapiere des Arbeitnehmers unverzüglich auf dessen Verlangen selbst dann herauszugeben, wenn zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages Streit darüber besteht, ob das Arbeitsverhältnis rechtlich seine Beendigung gefunden hat oder nicht. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, macht er sich schadensersatzpflichtig, soweit dem Arbeitnehmer ein Schaden durch die nicht rechtzeitige Herausgabe der Arbeitspapiere entstanden ist, wenn der Arbeitgeber diese verspätete Herausgabe zu vertreten hat. Dem Arbeitgeber ist zur Fertigstellung der Arbeitspapiere jedoch ein angemessener kurzer Zeitraum zuzugestehen. – ArbG Wilhelmshaven 7.3.1960Ca 805/59
Grund für diese Regelung ist, dass dies nicht vereinbar mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wäre.

6) Grundsätzlich keine Übersendungspflicht
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Zeugnis zuzusenden, besteht grundsätzlich nicht, denn letzterer hat eine sogenannte Holschuld. (BAG BB 1995,1355).
Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen und zur Abholung bereitzuhalten. Ganz Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber jedoch verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer das Zeugnis zuzusenden. Dies ist dann der Fall, wenn die Abholung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Dies ist Ausfluss der nachwirkenden Fürsorgepflicht, die den Arbeitgeber nach Treu und Glauben hierzu verpflichtet.
Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Arbeitnehmer das Zeugnis rechtzeitig angefordert hat, er auch versucht hat es abzuholen, der Arbeitgeber es aber nicht zur Abholung bereitgehalten hat. In diesem Fall hat der Arbeitgeber seine Verpflichtung, dass Zeugnis zur Abholung bereitzuhalten verletzt, er ist nun aus nachwirkender Treuepflicht nach Treu und Glauben verpflichtet, dass Zeugnis nachzusenden. Ein weiterer klassischer Fall, indem der Arbeitgeber nach Treu und Glauben verpflichtet ist, das Zeugnis dem Arbeitnehmer zuzusenden liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz zwischenzeitlich an einen weit entfernten Ort verlegt hat.

7) Zeugnisinhalt im Detail
Im Zeugnis müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen angegeben werden, die für die Gesamtbeurteilung des Beschäftigten von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind(BAG, AP §73 HGB Nr. 1; AP §630 BGB Nr. 11; Schraub, Arbeitsrechthandbuch, § 146 III 3.). Dabei muss der Arbeitgeber ein
Dabei steht der gesamte Wortlaut des Zeugnisses im Ermessen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann die Formulierungen und die Satzstellung frei wählen, er hat einen Ermessensspielraum, den er allerdings pflichtgemäß ausüben muss.
Hat der Arbeitgeber jedoch bereits ein Zwischenzeugnis erteilt, so ist der Arbeitgeber an seine Beurteilung im Zwischenzeugnis gebunden. Sofern sich die Beurteilungsgrundlage nicht wesentlich geändert hat, kann der Arbeitgeber nicht abweichen.
Das Zeugnis bewertet die gesamten Leistungen, die ein Arbeitnehmer in seiner Arbeitszeit abliefert. Das bedeutet selbstverständlich auch, dass ausschließlich das dienstliche Verhalten bewertet wird. Das außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers darf im Zeugnis grundsätzlich keine Erwähnung finden. Nur dann, wenn das außerdienstliche Verhalten Auswirkungen auf die Erfüllung der dienstlichen Pflichten hat, darf dies Erwähnung finden. Dies ist letztlich eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, aber grundsätzlich wird  eine Trunk- oder Drogensucht erwähnt werden, sofern sie sich auf das dienstliche Verhalten auswirkt, was häufig der Fall ist.
Die Beurteilung muss sich nicht nur, bis auf die oben erwähnten Ausnahmen, auf das rein dienstliche Verhalten beschränken, sondern es muss sich auch auf Gesamtverhalten beschränken. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer und seine Führung und Leistungen nicht charakteristisch sind, dürfen nicht im Zeugnis aufgenommen werden.

a) Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit
Das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis muss wohlwollend sein und den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit entsprechen.
Ein Zeugnis muss vor allem wahr sein.
Es muss alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind. Das schließt aus, dass der Arbeitgeber einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind – seien sie für den Arbeitnehmer vorteilhaft oder nachteilig – aufnehmen oder verallgemeinern darf. Der Arbeitgeber darf und muss daher Tatsachen und Beurteilungen nur insoweit in das Zeugnis aufnehmen, als ein künftiger Arbeitgeber hieran ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann.- BAG 23.6.19605 AZR 560/58

Das Zeugnis darf deshalb nur Tatsachen enthalten. Keinesfalls darf es unwahre Tatsachen enthalten aber auch Behauptungen, Annahmen oder Verdachtsmomente dürfen nicht enthalten sein. (Schaub , Arbeitsrechtshandbuch, § 146 III 5)
Der Grundsatz der Wahrheit erfordert eine Darstellung der gesamten Tätigkeit. Eine vom Arbeitnehmer gewünschte zeitliche Beschränkung ist zugleich eine sachliche Einschränkung, da bestimmte Tätigkeiten ohne Erwähnung bleiben.
– LAG Frankfurt 14.9.198413 Sa 64/84
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein individuelles Zeugnis, das seine Leistungen und Führung so feststellt und würdigt, dass der Leser des Zeugnisses ein anschauliches und zutreffendes Bild von seinen Fähigkeiten, Arbeits-(Geschäfts-)erfolgen und seiner Persönlichkeit erhält, wie es der Wahrheit entspricht. Nach langjähriger Beschäftigung wird im Allgemeinen ein völlig farbloses Zeugnis dem Gesetz nicht genügen.
– LAG Baden-Württemberg 6.2.19684 Ta 14/68
Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei der Zeugniserteilung den wohlwollenden Maßstab eines verständigen Arbeitgebers zugrunde zu legen und dem Arbeitnehmer das Fortkommen nicht unnötig zu erschweren (BAG, AP §826 BGB Nr. 10; § 73 HGB Nr. 6; Schaub, Arbeitsrechthandbuch, §146 III Nr.5; Münchner KommentarSchwerdtner, § 630 Rdn.12.).
Die Verpflichtung zur Ausstellung eines wohlwollenden Zeugnisses ist wegen des Vorrangs zur Wahrheitspflicht jedoch begrenzt.

b) Form des Zeugnisses
Das Zeugnis muss schriftlich und in deutscher Sprache abgefasst werden. Die Abfassung in elektronischer Form (also etwa per E-Mail) ist gemäß § 109 Abs. 3 GewO ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass sein Zeugnis auf einem Firmenbriefbogen geschrieben wird (BAG, 3. 3. 1993, 5 AZR 182/92, NZA 1993, 219). Allerdings hat der Arbeitnehmer kein Anrecht darauf, dass das Zeugnis auf einem besonderen Papier gedruckt wird oder dass eine besondere Schriftart verwendet wird. Es sei denn, der Arbeitgeber verwendet üblicherweise für derartige Anlässe spezielle Firmenbögen (vgl. LAG Hamm, 27. 2. 1997, 4 Sa 1691/96, NZA-RR 1998, 151).
Von der äußeren Form her muss das Zeugnis zudem sauber und ordentlich aussehen. Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muss sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, dass das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird.- BAG 3.3.19935 AZR 182/92
Das Zeugnis muss frei sein von orthographischen und grammatikalischen Fehlern.- LAG Düsseldorf 23.5.19953 Sa 253/95
Das Zeugnis ist in der Überschrift als solches zu bezeichnen und nicht in der persönlichen Anredeform, sondern in der 3. Person abzufassen LAG Düsseldorf 23.5.1995- 3 Sa 253/95
Das Zeugnis darf aber zum Versand geknickt werden, wenn sichergestellt ist, dass es beim Kopieren keine Schwärzungen zeigt (BAG, 21. 9. 1999, 9 AZR 893/98, DB 2000, 282).
Außer Namen, Vornamen und akademischem Grad ist auf Verlangen des Arbeitnehmers auch das Geburtsdatum aufzunehmen, um Verwechslungen bei Namensgleichheit auszuschließen,
Zur Ausstellung des Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei juristischen Personen der gesetzliche Vertreter. In Vertretung des Arbeitgebers kann das Zeugnis von Angestellten des Arbeitgebers unterschrieben werden, die jedoch in leitender Position tätig und erkennbar in höherer Position sein müssen als der zu beurteilende Arbeitnehmer (LAG Düsseldorf, DB 1969, S.534; Wolf, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsrecht, Grundsätze, Rdn. 553; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 146 I 2. )
Das Zeugnis muss unterschrieben werden daneben sind Ort und Datum der Zeugnisausstellung zu vermerken.
Die Unterschrift des Ausstellers bedarf der maschinenschriftlichen Namensangabe, weil Unterschriften in aller Regel nicht gut lesbar sind.
Bei der Datumsangabe ist es üblich, das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses anzugeben, auch wenn das Arbeitszeugnis vor oder nach der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wurde, weil ein Ausstellungsdatum, das der rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses widerspricht, zu nicht gerechtfertigten negativen Schlussfolgerungen führen kann,. Dies würde jedoch dem Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung widersprechen.
Der Wahrheitsgrundsatz tritt in diesem Fall hinter dem Wohlwollensgrundsatz zurück, da andernfalls durch die ausschließlich vom Arbeitgeber verursachte Datendiskrepanz ein den Arbeitnehmer belastenden Eindruck, es sei zu Differenzen gekommen, nicht zu vermeiden wäre.

8) Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen
Auf die Erteilung des Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Der Anspruch kann vielmehr durch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen begrenzt sein. Die gesetzliche Verjährungsfrist für den Zeugnisanspruch beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Da die Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, verjährt der Anspruch mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

9) Die Zeugnisbestandteilemit Textbausteinen

Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber, es muss das Geschäftspapiere verwendet werden.
Zeugnis als Überschrift
Einleitung Vor- und Zuname

 

 

Anschrift des Arbeitnehmers Anschrift und Geburtsdatum dürfen nur mit Einverständnis des Arbeitnehmers aufgenommen werden,

 

 

Geburtsdatum und Geburtsort
Beschäftigungsdauer (beginnend mit dem Eintrittstermin) Ergibt sich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht aus der Schlussformulierung, ist auch das Austrittsdatum in die Einleitung aufzunehmen,

 

Wird ein ungewöhnliches Austrittsdatum gewählt, kann dies für einen kundigen Zeugnisleser bereits in der Einleitung ein Hinweis auf ein gravierendes Fehlverhalten sein.

Achtung: Tricks und Fallen:

Gerne verwenden Arbeitgeber an sich unverfängliche Formulierungen um deutlich zu machen, dass ein Fehlverhalten oder zumindest ein nicht zufriedenstellendes Arbeitsverhalten vorlag.

Die Formulierung der Arbeitnehmer sei „beschäftigt worden“, ist an sich neutral. Jedoch lässt sie eine gewisse Passivität erkennen. Dies deutet darauf hin, dass der Arbeitnehmer nicht selbst aktiv geworden ist, sondern eher darauf gewartet hat, dass man ihm Arbeit zuweist. Besser ist die Formulierung „war tätig“. Dies deutet eher auf eine aktive, mitdenkende Arbeitsweise hin.

 

Tätigkeitsbeschreibung Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten) Die Art der Beschäftigung ist so vollständig und genau anzugeben, dass sich ein Dritter hierüber ein Bild machen kann. Allgemeine Angaben sind dann nicht ausreichend, wenn der Arbeitnehmer mit Sonderaufgaben befasst war. Daher reicht eine einfache Berufsbezeichnung (z. B. Schlosser) nicht. Genauer ist hier die Bezeichnung: Schlosser in der Abteilung für…!

 

 

Falls sich die berufliche Tätigkeit im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses ändert, kann auf diese Angabe in der Einleitung verzichtet oder lediglich die letzte berufliche Tätigkeit angegeben werden.

 

 

Leistungsbeurteilung Leistungsbeurteilung
  • Fachwissen
  • Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit/ Befähigung
  • Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative
  • Belastbarkeit
  • Arbeitsbefähigung
  • Arbeitserfolg (Arbeitsmenge, -tempo und -qualität)
  • Denk- und Urteilsvermögen Zuverlässigkeit Arbeitsweise Fachwissen/Weiterbildungsmotivation
  • Fortbildung
  • Führungsfähigkeit

 

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung

 

 

Persönliche Führung Persönliche Führung (Sozialverhalten)

 

 

Gründe für das Ausscheiden
Schlusssatz
Dankes und Bedauernsformel
Zukunftswünsche Um auszudrücken, dass der Arbeitgeber mit der Arbeit zufrieden war, kann er dem Arbeitnehmer für seine Zukunft alles Gute wünschen. Dies ist jedoch kein Muss!
Ort und Datum
Unternehmen
Unterschrift

 

Theodor Beckenbauer, trat am 3. Januar 2006 in unser Unternehmen ein.

Herr Klaus Müllmann wurde vom 5. Februar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 in unserer Filiale in Pankow als Schiffschaukelassistent beschäftigt.

 

b) Spezielle Textbausteine

 

Ausbildungszeugnis

Frau Monika Rubens geboren am 15. Juni 1915, wurde in unserem Unternehmen in der Zeit vom 1. Oktober 2001 bis zum 30. September 2004 zur Industriekauffrau ausgebildet.

Zwischenzeugnis

Frau Monika Schmidt, geboren am 20. Januar 1986, ist seit dem 7. Februar 2016 in unserem Unternehmen als Schuhverkäuferin beschäftigt.

Außerordentliche Kündigung

Herr Karl Farthmann, geboren am 7. Dezember 1970, wurde vom 6. Mai 2005 bis zum 16. Dezember 2005 in unserem Unternehmen als Edelsteinschleifer beschäftigt

Wechselnder Aufgabenbereich

Herr Franz Schmitz, geboren am 24. Dezember, 1980 war vom 11. Januar 2016 bis zum 02.Januar 2017 für unser Unternehmen tätig, seit 12. Mai 2016 als Bauzeichner.

c) Textbausteine Tätigkeitsbeschreibungen

Die Tätigkeitsbeschreibung muss die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben mit ihren typischen Merkmalen so vollständig und genau angeben, dass sich ein fachkundiger Dritter über den vom Arbeitnehmer wahrgenommenen Aufgabenkreis umfassend informieren kann.

Es sollten alle Tätigkeiten genannt werden, die der Mitarbeiter ausgeübt hat. Dabei sollte man mit den Wichtigsten beginnen Werden weniger wichtige zuerst genannt, kann das andeuten, dass die wichtigsten Aufgaben vom Arbeitnehmer nicht zufriedenstellend erledigt worden sind. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Positionen im Unternehmen inne gehabt, sollten die Aufgaben der letzten bzw. der wichtigsten Position beschrieben werden, um den Abschnitt Tätigkeitsbeschreibung nicht unnötig umfangreich zu gestalten. In solchen Fällen bietet es sich auch an, beim Positionswechsel gleich ein Zwischenzeugnis auszustellen, auf das der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung verweisen kann. Allgemein sollte die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis etwa die Hälfte des Textes ausmachen.

Der Erwerb besonderer Kenntnisse durch Fortbildungsmaßnahmen ist in der Regel anzuführen. Besondere Projekte und Erfolge können entweder in der Tätigkeitsbeschreibung oder in der Bewertung der Arbeitsleistung aufgeführt werden, je nachdem, wie umfangreich die Abschnitte sind. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass insbesondere bei qualifizierten Arbeitnehmern der Hinweis auf einzelne Kurse, Seminare usw. negativ ausgelegt werden könnte.

Der Umfang der Tätigkeitsbeschreibung hängt von dem Qualifikationsgrad der Aufgaben und von der Dauer der Aufgabenerfüllung ab. Unwesentliches ist nicht aufzunehmen. Aufgaben und Tätigkeiten, die ein Urteil über die Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers erlauben, müssen jedoch angeführt sein.

Hinweise auf eine Betriebsratstätigkeit dürfen nicht aufgenommen werden, es sei denn, dies wird vom Arbeitnehmer ausdrücklich gewünscht“.

Textbausteine für die Tätigkeitsbeschreibung sind jeweils individuell auszuformulieren.

Die betrieblichen Aufgaben sind zu vielfältig als das man sie durch Textbausteine umfassend erfassen könnte.

Auch die Vielfalt der beruflichen Werdegänge der Arbeitnehmer ist zu komplex und lassen sich durch Standardformulierungen nicht sachgerecht erfassen.

 

Beispiele

Nachfolgend werden einige Beispiele zur Erläuterung der Tätigkeitsbeschreibung vorgestellt.

Dabei werden einige als Fließtext verfasst und einige als Aufzählung. Welche Form man wählt hängt auch davon ab, wie vielfältig der Aufgabenbereich war.

 

Sekretärin

Frau Emilia Kuhn geboren am 13.01.1970 war als Sekretärin der Produktionsleitung tätig. Ihr oblagen die Erstellung der Schreibarbeiten nach Banddiktat und nach Stichworten, die Führung des Terminkalenders, Regelung des Besucherverkehrs einschließlich des Empfangs von Besuchern, sowie der Telefondienst. Außerdem war sie mit der Vorbereitung von Konferenzen und der Erstellung von Konferenz- und Besprechungsprotokollen sowie der Planung und Abrechnung von Geschäftsreisen betraut.

 

Das Aufgabengebiet von Frau Emilia Kuhn umfasste im Einzelnen:

  • Bearbeitung administrativer und büroorganisatorischer Vorgänge, u.a. Posteingang, -ausgang und -umlauf, Ablage und Wiedervorlage
  • die Führung des Terminkalenders,
  • Vorbereitung Organisation und Betreuung von Konferenzen, Sitzungen, Besprechungen, Meetings und Dienstreise
  • Abfassen von Briefen, Schriftsätzen und Berichten
  • Selbstständige Koordinierung der Termine und Überwachung von Fristen
  • Regelung des Besucherverkehrs einschließlich des Empfangs von Besuchern
  • Aufnahme, Anfertigung und Auswertung von Protokollen
  • Abwicklung des Telefonverkehrs und Erteilung von mündlichen und schriftlichen Auskünften
  • Lektorierung von Manuskripten und Übertragung in Reinschrift
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von Präsentationsunterlagen
  • Erstellen der Reisekostenabrechnungen
  • Durchführung der Aktenverwaltung Erstellung der Schreibarbeiten nach Banddiktat und nach Stichworten

 

Sachbearbeiter in Einkaufsabteilung

Herr Justin Sommer geboren am 11.08.1981 war als Sachbearbeiter in der Abteilung Einkauf eingesetzt. Sein Aufgabengebiet umfasste den selbstständigen Einkauf der Waren.
Ihm oblagen alle mit diesem Arbeitskreis verbundenen Aufgaben wie Angebotseinholung, Führung von Preisverhandlungen, Disposition und Warenbeschaffung, Rechnungsprüfung sowie die Abwicklung des mit dem Einkauf verbundenen Schriftverkehrs.

 

Praktikant / Werkstudent Mediengestaltung

  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Usability Studien
  • Konzeption, Design und Weiterentwicklung diverser Layouts (z.B. für Logos, Websites,Print)
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung von Webdesign-Konzepten
  • Produktionsabläufe planen
  • Verfahrensweg für die Produktion der Erzeugnisse (z.B. Druckformen, Print- und Plotterzeugnisse, Mikroverfilmungen)  festlegen
  • Zeitbedarf ermitteln sowie Kosten- und Materialanteil abschätzen
  • Fertigungsprozess dokumentieren
  • Vorbereiten des Druck- oder Kopierprozesses
  • Druck- und Plottsysteme für ein- und mehrfarbige Ausgaben vorbereiten und mit Peripheriegeräten (z.B. der
  • Druckweiterverarbeitung) verbinden
  • digitale Text-, Bild- und Grafikdaten zu Druckdaten zusammenführen und für den Druckprozess bereitstellen
  • analoge Druckdaten aus dem Datenbestand auswählen und als Druckjobs bereitstellen
  • Druckformen für verschiedene Druckverfahren herstellen
  • Analoge und digitale Daten für den Produktionsprozess kombinieren
  • Farbraumanpassungen durchführen
  • entsprechende Ausgangsformate für die unterschiedlichsten Ausgabemedien und Systemplattformen erzeugen
  • Daten auf verschiedenen Datenträgern und auf verschiedenen Medien ausgeben
  • Beobachtung und Auswertung des Marktes und Wettbewerbs
  • Unterstützung und Entlastung des Fachbereichsleiters im Tagesgeschäfts
  • Kreative Unterstützung bei allgemeinen grafischen Aufgabenstellungen
  • Konzeptionierung und Umsetzung von Marketing-und Vertriebsunterlagen (z. B. Broschüren, Mailings, Präsentationen)
  • Mitarbeit an User Interface-Design Konzepten
  • Recherchetätigkeiten
  • Unterstützung bei Projektarbeit
  • Entwicklung von Kreativideen und -konzepten

 

Junior Grafikdesigner

  • Sicherstellung von Funktionalität und Usability
  • Planung und Durchführung von Usability-Studien
  • Durchführung von Machbarkeitsanalysen
  • Datenverwaltung und -pflege
  • Unterstützung bei Projektarbeit
  • Gestaltung von Anzeigen, Prospekten, Broschüren, Displays,
  • Entwurf von  Bild- und Wortzeichen (Logos, Marken),
  • Gestaltung von Unternehmensauftritten (Firmenzeichen, Korrespondenzpapiere), Koordination und aktive Gestaltung der Schnittstelle zwischen IT und Fachbereichen
  • Unterstützung und Entlastung des Fachbereichsleiters im Tagesgeschäfts
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung von Webdesign-Konzepten
  • Konzeption, Design und Weiterentwicklung diverser Layouts (z.B. für Logos, Websites, Print)
  • Zentrale Schnittstellenfunktion zwischen Kreation und Entwicklung
  • Umsetzung grafischer Entwürfe entsprechend der Webstandards
  • Umsetzung von Layout- und Kreativkonzepten
  • Vorbereitung und Planung von Messeauftritten
  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Usability Studien
  • Erstellung von Präsentationen

Leiter Kundenbetreuung / Beschwerdemanagement

  • Übergeordnete Steuerung von Entwicklungsprozessen.
  • Leitung eines Teams von Kundenservicemitarbeitern.
  • Optimierung des täglichen Geschäftes durch zielorientierte und motivierende Teammeetings.
  • Konfliktmanagement
  • Vertriebsschulungen.
  • Entwicklung der Kundenberater hinsichtlich einer optimalen Telefonbetreuung von Kunden
  • Durchführung von Fehleranalysen und Fehlerbehebung zur Störungsbeseitigung
  • Durchführung von Terminplanungen sowie Kosten- und Budgetkontrolle
  • Beratung in Kundenanfragen und Ausarbeitung individueller Lösungen
  • Koordination und Weiterentwicklung der Prozesse
  • Durchführung aktiver und individueller telefonischer Kundenbetreuung und -beratung
  • Verhandlung von Verträgen mit Lieferanten und Partnern
  • Sicherstellung und Steuerung des Beschwerden Managements
  • Überwachung der KPI´s anhand von Reports

Medizinisch technischer Assistent

Herr Michael Schmidt, geboren am 1. Februar 1965, trat am 01.06.2008 in unsere Klinik ein. Er wurde als Medizinisch-technischer Assistent in unserem Labor eingesetzt.
Das Aufgabengebiet von Herrn Schmidt umfasste im Einzelnen:

  • Ausführung allgemeiner Labortätigkeiten, u.a. Abmessung von Flüssigkeiten, Abwiegen pulverförmiger Chemikalien, Bereitung von Lösungen und Gemischen sowie Eichung, Reinigung und Sterilisation von Instrumenten und Messgefäßen
  • Analyse von Genen mit dem Bestimmungsverfahren PCR (Polymerase-Kettenreaktion) zum Nachweis bestimmter DNA-Abschnitte
  • Entnahme von Proben bei Patienten bzw. Assistenz bei der Entnahme
  • Chemische Untersuchung von Körperflüssigkeiten zur Bestimmung von Blutzuckerwerten bzw. Fettgehalt
  • Untersuchungen im Bereich der morphologischen Hämatologie
  • Messung der Erythrozyten, Leukozyten und Thrombozyten
  • Untersuchung der prozentualen Verteilung der Leukozytensubpopulationen
  • Fotometrische Messung von Flüssigkeitskonzentrationen
  • Identifizierung von Subtypen der  Blutzellen Mittels immunologischer Messtechniken.
  • Feststellung von Methoden Veränderungen an Chromosomen mittels zyto- und molekulargenetischen Messmethoden
  • Selbstständige Durchführung von Elektrophoresen, z.B. zur Bestimmung der Eiweißzusammensetzung des Blutes
  • Bestimmung von Blutgruppen, Messung der Blutsenkung und Feststellung der Gerinnungszeit des Blutes
  • Mikroskopische Untersuchung von Farbe und Form der Blutzellen im Blutausstrich
  • Herstellung, Färbung und mikroskopische Untersuchung von Gewebepräparaten
  • Mikroskopische Untersuchung von Ausscheidungen, Körperflüssigkeiten und Gewebe auf Erreger
  • Anlage und Untersuchung von Erregerkulturen
  • Ausführung aller anfallender administrativer Aufgaben, z.B.
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit Kliniken, Behörden und  Ärzten Führung von Akten und Nachweisen über Patienten bzw. Präparate, Aufzeichnung und Auswertung von Untersuchungen. Beschriftung, Katalogisierung und ggf. Versand von Proben.

Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Aufgabenbereiche so Unterschiedlich sind, dass es keine standardisierten Tätigkeitsbeschreibungen geben kann. Grade das Beispiel des medizinisch technischen Assistenten zeigt, dass es ganz verschiedene Einsatzgebiete für diese Berufsgruppe gibt. Es gibt allein vier unterschiedliche Fachgruppen innerhalb des MTA. Es gibt den

  • MTLA: Medizinisch-Technische Laboratoriums Assistenten
  • MTRA: Medizinisch-technische Radiologie Assistenten
  • MTAF: Medizinisch-technische Assistenten
  • VMTA: Veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten

In der Praxis gibt es dann oft auch noch Überschneidungen in den Aufgabenbereichen. Es ist also völlig unmöglich eine Tätigkeitsbeschreibung zu formulieren, die auf alle Passt.

 

d) Textbausteine Leistungsbeurteilung

 

In der Leistungsbeurteilung sind die Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers, seine Arbeitsweise und sein Arbeitserfolg zu beurteilen.

Das Problem dabei ist, dass der Arbeitgeber sich am Grundsatz des verständigen Wohlwollens zu orientieren hat. Zwar muss ein Zeugnis wahr sein, es darf aber nicht zu negativ sein. Um jeden Ärger zu vermeiden, sind fast alle Zeugnisse sehr positiv formuliert. Zumindest auf den ersten Blick. Es hat sich eine eigene Zeugnissprache herausgebildet, die es ermöglicht in positiven Wendungen die Wahrheit zu sagen, also auch Negatives.

Besonders wenn eigentlich wichtige Dinge gar nicht erwähnt werden (beredtes Schweigen) oder aber Selbstverständlichkeiten wie Pünktlichkeit oder Ehrlichkeit erwähnt oder gar betont werden, ist Vorsicht geboten. Allerdings führt diese Vorgehensweise leider auch oft zu Missverständnissen. Auch wenn ihr Arbeitgeber Ihnen wohlgesonnen ist, sollten sie das Zeugnis überprüfen (oder überprüfen lassen), denn es kommt immer wieder vor, dass ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aus schlichter Unkenntnis ein negatives Zeugnis ausstellt.

 

Fachwissen

Sehr gut

 

Herr Luis Claus verfügt über eine sehr breite und beachtliche Berufserfahrung und beherrscht seinen Arbeitsbereich stets umfassend, souverän und vollkommen.

Herr Ben Baumann hat aufgrund seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens er immer weit überdurchschnittliche Erfolge erzielt.

Herr Tim Jungeblut verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse auch in Randbereichen.

Aufgrund seines umfangreichen und besonders fundierten Fachwissens erzielte er immer weit überdurchschnittliche Erfolge.

Herr Nick Clark geboren am 13.01.1981 besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen im Bereich . . . und wendet die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken jederzeit sehr wirksam in seiner Berufspraxis an.

 

Gut

 

Herr Alexander Jungermann besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen im Bereich …und wendet die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken jederzeit wirksam in seiner Berufspraxis an.

Herr Noah Ludwig verfügt über umfassende Fachkenntnisse.
Frau Marie Thomas wendete ihre guten Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg im Arbeitsgebiet an.
Herr Julian Simon verfügt über eine breite Berufserfahrung und beherrscht seinen Arbeitsbereich umfassend und überdurchschnittlich.

Herr Tim Franke verfügt über vielseitige Fachkenntnisse.

 

Befriedigend

 

Herr Theo Cleimann verfügt über solide Fachkenntnisse.

Herr Tom Winter verfügt über ein solides berufliches Fachwissen.

Herr Fabian Vogt besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen im Bereich . . . und wendet die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken wirksam in seiner Berufspraxis an.

Herr Klaus Cleimann ist aufgrund seines soliden Fachwissens in der Lage, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen.

Herr Max Schuhmacher r besitzt ein solides Fachwissen in seinem Fachgebiet. Herr Alexander Kraus beherrschte seinen Arbeitsbereich umfassend.

Herr Alexander Kraus besitzt ein solides Fachwissen in seinem Fachgebiet.

Herr Maximilian Schuster war lernmotiviert und hat sich neben seinem Beruf bei . . . weitergebildet.

Herr Jan Otto besitzt Fachwissen im Bereich . . . und kann die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken wirksam in seiner Berufspraxis anwenden.

Herr Niklas Stein beherrscht die verkäuferischen Argumentationstechniken voll zufriedenstellend.

 

Ausreichend

 

Herr Silvio Clausing verfügt über ein solides Grundwissen in seinem Arbeitsbereich.

Herr Moritz Martin nutzte jede sich bietende Gelegenheit, um sich in externen Weiterbildungsveranstaltungen fortzubilden. (Stichwort: flüchtet vor Arbeit)

Frau Mia Kühn besitzt das erforderliche Fachwissen.

Herr Simon Jäger beherrschte seinen Arbeitsbereich entsprechend den Anforderungen.

Herr Louis Haas verfügt über die notwendigen beruflichen Fachkenntnisse.

Herr Luis Groß verfügt über Kenntnisse der . . .

Herr Justin Sommer hatte mit der Bearbeitung der Arbeitsaufgaben, die wir ihm übertrugen, aufgrund seiner Kenntnisse weder Probleme noch Schwierigkeiten.

 

Mangelhaft

 

Herr Silvio Cleimann beherrschte seinen Arbeitsbereich im Allgemeinen entsprechend den Anforderungen.

Karl Gustavson war stets daran interessiert, seine ausbaufähigen Fach und Grundkenntnisse in seinem Aufgabengebiet einzusetzen.

Herr Louis Haas zeigte die notwendigen beruflichen Fachkenntnisse, die er Erfolg versprechend einsetzte.

Herr Florian Heinrich verfügt über entwicklungsfähige Kenntnisse seines Arbeitsbereichs.

Herr Kevin Seidel zeigte bei der Beschäftigung mit den ihm übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das er wiederholt erfolgversprechend einsetzte.

Herr Linus Schulte r zeigte bei der Beschäftigung mit den ihm übertragenen Aufgaben das notwendige Fachwissen, das er wiederholt erfolgversprechend einsetzte.

Herr Jakob Schreiber war allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen.

Herr Emil Graf hatte Gelegenheit, sich die erforderlichen Kenntnisse seines Arbeitsbereichs anzueignen. (fast schon Ungenügend)

 

Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit/ Befähigung

 

Sehr gut

 

Herr Jakob Schreiber verfügt über ein sehr gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen.

Paul Clark  ist in der Lage, auch schwierige Situationen sofort zutreffend zu erfassen und schnell richtige Lösungen zu finden.

Gut

 

Herr Kevin Seidel überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen und hat eine gute Auffassungsgabe.

Frau Emma Engel verfügt über ein gutes analytisch-konzeptionelles und zugleich pragmatisches Urteils- und Denkvermögen.

Befriedigend

 

Herr Louis Haas findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen.

Frau Emma Engel bewies Belastbarkeit und Flexibilität.

Ausreichend

 

Herr Luis Groß ist mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen gewachsen und in der Lage, komplizierte Zusammenhänge nachzuvollziehen.

Mangelhaft

Ungenügend

 

Herr Justin Sommer ist mit Unterstützung seines Vorgesetzten neuen Situationen im Wesentlichen gewachsen.

Frau Emma Engel verfügte über eine ausreichende Arbeitsbefähigung.

Frau Mia Claus war bemüht, mit Unterstützung ihres Vorgesetzten neuen Situationen gerecht zu werden. (fast schon Ungenügend)

Zu den unabdingbaren Voraussetzungen für diese Funktion gehörten Eigenschaften wie Belastbarkeit, Flexibilität und analytisches Denkvermögen. (fast schon Ungenügend)

 

 

Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative

 

Sehr gut

Herr Louis Haas zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch seine große Einsatzbereitschaft.

Robin Clemann zeigte stets außerordentliche Initiative, großen Fleiß und Eifer.

Frau Emma Engel war stets ein engagiert arbeitende und fleißige Mitarbeiterin, die aufgrund ihres hohen persönlichen Einsatzes einen bedeutenden Beitrag zum Aufbau unseres/des . . . geleistet hat.

Schon nach sehr kurzer Einarbeitungszeit arbeitete Herr Louis Haas vollkommen selbständig.

Frau Mia Kühn war stets hoch motiviert.

Herr Jakob Schreiber hat sich mit großem Engagement und Erfolg in das neue Arbeitsgebiet eingearbeitet.

Herr Luis Groß zeigte stets ein sehr hohes Maß an Leistungsbereitschaft.

Gut

 

Herr Finn Winkler ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft für unser Unternehmen ein.

Herr Pepe Gausmann zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer.

Herr Leon Frank war stark motiviert und verfolgte beharrlich die gesetzten Ziele.

Frau Emma Engel s Arbeitsbereitschaft war stets gut.

Schon nach einer kurzen Einarbeitungszeit arbeitete Herr Luca Berger vollkommen selbständig.

Benjamin Clefisch erfüllt seine Aufgaben mit ausdauerndem Engagement und äußerster Konzentration.

Herr Kevin Seidel zeigt stets ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft.

Befriedigend

Frau Mia Kühn zeigte Einsatzbereitschaft und Initiative.

Herr Finn Winkler zeigte Initiative, Fleiß und Eifer.

Herr Jonas Beck war ein motivierter Mitarbeiter, der die ihm gesetzten Ziele verfolgte.

Herr Luca Berger s Arbeitsmotivation/-bereitschaft/Dienstauffassung war gut.

Theo Jungerman hat mit hohem Einsatz einen guten Beitrag zum gemeinsamen Firmenerfolg geleistet.

Herr Luca Berger hat sich mit Interesse in sein neues Arbeitsgebiet eingearbeitet. Nach der üblichen Einarbeitungszeit arbeitete er selbständig.

Herr Florian Heinrich zeigte Einsatzbereitschaft.

Ausreichend

 

Herr Leon Frank hat der geforderten Einsatzbereitschaft entsprochen.

Herr Finn Winkler zeigte Eifer und Fleiß in ausreichendem Maße.

Herr Robin Clemann war ausreichend motiviert.

Herr Jakob Chappell erfüllte seine Aufgaben erwartungsentsprechend.

Herr Theo Jungerman verfügte über eine ausreichende Arbeitsmotivation/-bereitschaft/ auffassung/Dienstauffassung.

 

Mangelhaft

 

Herr Nick Cheslock hat der geforderten Einsatzbereitschaft im Wesentlichen entsprochen.

Herr Christian Cahill zeigte bei Anleitung Eifer und Fleiß.

Herr Johannes Johnstone  war im Allgemeinen motiviert.

Herr Christian  Cahill erfüllt seine Aufgaben im Allgemeinen erwartungsentsprechend.

Herr Konstantin  Johnson  Arbeitsauffassung entsprach im Großen und Ganzenden Erwartungen.

Herr Noah Carlmeyer zeigte auch Einsatzbereitschaft.

Ungenügend

 

Herr Noah Carlmeyer hat sich bemüht, der geforderten Einsatzbereitschaft zu entsprechen. (fast schon Ungenügend)

 

Belastbarkeit

 

Sehr gut

Auch stärkstem Arbeitsanfall ist Herr Alexander Kraus jederzeit gewachsen.

Gut

 

Auch starkem Arbeitsanfall ist Herr Max Schuhmacher jederzeit gewachsen.

Befriedigend

 

Herr Maximilian Schuster ist starkem Arbeitsanfall gewachsen.

Ausreichend

 

Herr Julian Simon r ist starkem Arbeitsanfall im Wesentlichen gewachsen.

Er ist dem üblichen Arbeitsanfall gewachsen.

 

Mangelhaft

 

Dem üblichen Arbeitsanfall ist Herr Tim Franke im Wesentlichen gewachsen.

Er war stets bestrebt. den üblichen Arbeitsanfall zu bewältigen. (fast schon Ungenügend)

 

 

Arbeitsbefähigung

Sehr gut

Herr Fabian Vogt bewältigte neue Arbeitssituationen stets sehr gut und sicher.

Herr Alexander Kraus verfügt über ein umfassendes und detailliertes Fachwissen.

Herr Felix Böhm stellte an sich selbst sehr hohe fachliche Anforderungen, die er jederzeit voll erfüllte.

Herr Maximilian Schuster war ein ausdauernder und außerordentlich belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets sehr gut bewältigte.

Die Aufgaben führte er immer äußerst effizient, sorgfältig und selbständig aus.

Herr Felix Böhm verfügt über sehr große Berufserfahrung und beherrscht seinen Arbeitsbereich in jeder Weise umfassend, sicher und vollkommen.

Herr Julian Simon arbeitete stets sicher und selbständig.

Herr Tim Franke hat oft neue praktikable Ideen, die er erfolgreich in seine Arbeit integriert.

Frau Johanna Paul verfügt über/hat sehr gute, fundierte Kenntnisse, die er erfolgreich einsetzt.

Herr Noah Ludwig führte die ihm übertragenen Aufgaben stets äußerst selbständig und gewissenhaft aus.

Gut

 

Jakob Gelbricht bewältigte neue Arbeitssituationen stets gut.

Herr Kevin Seidel setzt seine guten und fundierten Fachkenntnisse sehr erfolgreich ein.

Paul Gelshorns stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er jederzeit voll erfüllte.

Jonas George war ein ausdauernder und belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen alle Aufgaben stets gut bewältigte.

Herr Linus Schulte hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht seinen Arbeitsbereich überdurchschnittlich.

Herr Emil Graf führte die ihm übertragenen Aufgaben stets selbständig und gewissenhaft aus.

Herr Jakob Schreiber arbeitet sicher und selbständig und findet sich in neuen Situationen gut zurecht

Die Aufgaben führte sie immer effizient, sorgfältig und selbständig aus.

Aufgrund der soliden Fachkenntnisse erzielte Herr Leon Ziegler überdurchschnittliche Erfolge.

 

Befriedigend

 

Herr Moritz Martin bewältigte neue Arbeitssituationen erfolgreich.

Die Aufgaben führte er selbständig, effizient und sorgfältig aus.

Herr Luis Groß war ein belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen Aufgaben gut bewältigte.

Herr Emil Graf führte die ihm übertragenen Aufgaben selbständig und gewissenhaft aus.

Herr Justin Sommer beherrscht sein Arbeitsgebiet umfassend.

Herr Daniel Brandt verfügt über gute Berufserfahrungen.

Herr Louis Haas verfügt über fundierte Fachkenntnisse auf seinem Gebiet.

Herr Simon Jäger stellte an sich selbst hohe Fachanforderungen, die er erfüllte.

 

Ausreichend

 

Herr Kevin Seidel passte sich neuen Arbeitssituationen an.

Die ihm übertragenen Aufgaben wurden von Herrn Herr Simon Jäger mit Sorgfalt ausgeführt.

Herr Simon Jäger hat ein solides Grundwissen in den Bereichen.

Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt

Herr Louis Haas wurde den fachlichen Anforderungen gerecht.

Herr Daniel Brandt kann sich neuen Situationen anpassen und beherrscht seinen Arbeitsbereich entsprechend den Anforderungen.

Herr Justin Sommer verfügt über erforderliche Fähigkeiten und wurde den Anforderungen des Arbeitsplatzes gerecht.

Mangelhaft

 

Herr Jakob Gelbricht passte sich neuen Arbeitssituationen meist ohne Schwierigkeiten an.

Herr Paul Gemshorns kannte die fachlichen Anforderungen seines Arbeitsplatzes.

Herr Emil Graf hatte Gelegenheit, sich in firmeninternen Schulungen Grundkenntnisse anzueignen

Die Aufgaben wurden im Allgemeinen mit Sorgfalt und Genauigkeit ausgeführt.

Herr Jonas George beherrscht den Arbeitsbereich im Allgemeinen den Anforderungen entsprechend.

Herr Die ihm übertragenen Aufgaben wurden von Herrn Herr Kevin Seidel im Allgemeinen mit Sorgfalt ausgeführt.

Herr Ben Gaeth zeigte sich den verschiedenen Belastungen seiner Aufgaben gewachsen und hielt auch unter Termindruck durch.

Frau Emma Engel bewältigt neue Arbeitsprobleme meist ohne Schwierigkeiten.

 

 

Arbeitserfolg (Arbeitsmenge, -tempo und -qualität)

 

Sehr gut

Herr Luca Dietrich beeindruckte uns stets durch eine sehr gute Arbeitsqualität, wobei er die selbst gesetzten und vereinbarten Ziele auch unter schwierigsten Bedingungen stets erreichte, meist sogar noch übertroffen hat.

Herr Emil Graf findet stets hervorragende Problemlösungen, die er auch erfolgreich umsetzt.

Herr Linus Schulte s Arbeitsqualität ist stets weit überdurchschnittlich.

Engagement und Arbeitsergebnisse von Herrn Jakob Schreiber sind stets außergewöhnlich.

Frau Sophie Pohl lieferte stets sehr gute Arbeitsergebnisse und hat die selbst gesetzten sowie die vereinbarten Ziele, auch unter schwierigsten Umständen, stets erreicht und meist sogar übertroffen.

Herr Jakob Schreiber war immer ein zuverlässiger, leistungsfähiger Mitarbeiter, der seine umfangreichen Arbeitsaufgaben folgerichtig, zügig und stets sehr gut erledigte.

 

Gut

 

Herr Kevin Seidel s Arbeitsqualität war stets gut, wobei die vereinbarten Ziele von ihm auch unter schwierigen Bedingungen stets erreicht, oft auch übertroffen wurden.

Herr Justin Sommer zeigt stets eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität.

Er lieferte stets gute Arbeitsergebnisse und hat die selbst gesetzten sowie die vereinbarten Ziele, auch unter schwierigen Umständen, stets erreicht und oft sogar übertroffen.

Herr Florian Heinrich war ein zuverlässiger, leistungsfähiger Mitarbeiter, der seine umfangreichen Arbeitsaufgaben folgerichtig, zügig und sehr gut erledigte.

Die von Herrn Louis Haas gefundenen Lösungen und Umsetzungen sind sehr gut.

Herr Daniel Brandt ist ein leistungsfähiger, zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets gut erledigt.

 

Befriedigend

 

Herr Luis Groß s Arbeitsqualität war gut, wobei er die vereinbarten Ziele erreichte.

Herr Moritz Martin findet und realisiert gute, kostengünstige Lösungen.

Sie lieferte gute Arbeitsergebnisse und hat die vereinbarten Ziele erreicht.

Herr Simon Jäger war ein zuverlässiger Mitarbeiter, der seine umfangreichen Arbeitsaufgabenfolgerichtig, zügig und gut erledigte.

Herr Luca Dietrich arbeitet sorgfältig und genau.

Die Arbeitsqualität von Herrn Daniel Fürth ist überdurchschnittlich.

 

Ausreichend

 

Herr Luis Clausing s Arbeitsqualität entsprach den Anforderungen, wobei vorgegebene Ziele in zufriedenstellendem Maße erreicht wurden.

Herr Robin  Clemann s Arbeitsqualität ist zufriedenstellend.

Herr Noah Claus-Stöhne s Arbeitsqualität entspricht den gestellten Erwartungen.

Herr Neo Clausmeier war ein Mitarbeiter, der seine Arbeitsaufgaben folgerichtig erledigte.

Herr Theo Cleimann arbeitet sorgfältig und genau.

Herr Pepe  Class r hat vorgegebene Ziele in zufriedenstellendem Maße erreicht.

 

Mangelhaft

 

Herr Lukas Cleverdon war als Mitarbeiter bemüht, seine Arbeitsaufgaben im Allgemeinen folgerichtig auszuführen.

Herr Theo Cooke arbeitete entsprechend unseren allgemeinen Erwartungen.

Herr Noah Conert zeigt im Großen und Ganzen ein zufriedenstellendes Arbeitsergebnis.

Herr Christian  Clever s Arbeitsqualität entsprach im Allgemeinen den Anforderungen/Erwartungen, wobei er stets mit Nachdruck daran arbeitete, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.

Sie hat stets mit Nachdruck daran gearbeitet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen.

Herr Nick  Clark bemüht sich im Allgemeinen um sorgfältige, genaue Arbeit.

 

 Denk- und Urteilsvermögen

 

(für gewerbliche Mitarbeiter teilweise nicht relevant)

 

Sehr gut

Besonders hervorzuheben ist seine Urteilsfähigkeit, die ihn auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.

Gut

 

Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch seine klare und logische Gedankenführung, die ihn zu sicheren Urteilen befähigt.

 

Befriedigend

 

Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen.

 

Ausreichend

 

In vertrautem Zusammenhang kann er sich auf seine Urteilsfähigkeit stützen.

 

Mangelhaft

 

In vertrautem Zusammenhang kann er sich im Wesentlichen auf seine Urteilsfähigkeit stützen.

 

Ungenügend

 

Seine Urteilsfähigkeit ist geprägt durch sprunghafte, teils widersprüchliche Gedankenführung, ohne zu erkennen, worauf es ankommt.

 


 

Zuverlässigkeit Arbeitsweise

 

Sehr gut

Herr Neo Clausmeier arbeitete stets sehr zielstrebig, umsichtig und termingerecht.

Herr Luis Clausing arbeitete stets sehr zuverlässig und genau.
Herr Pepe Class erledigte seine Aufgaben stets selbständig mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.

Herr Lukas Cleverdon war ein äußerst pflichtbewusster, zuverlässiger und verschwiegener Mitarbeiter, der stets sehr konzentriert und zielgerichtet arbeitete.

Herr Noah Claus-Stöhne s Arbeitsweise ist geprägt durch hohe Zielorientierung und Systematik sowie ausgezeichnetes Verantwortungs-und Kostenbewusstsein.

Herr Nick  Clark zeichnete sich bei der Erledigung aller Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht aus. Auch in schwierigen Situationen kann man sich sehr gut auf ihn verlassen.

 

Gut

 

Arbeitsaufgaben einarbeitete und dem Betrieb auf seinem Gebiet wichtige Impulse gegeben hat.

Herr Luis Clausing ist ein engagierter und fleißiger Mitarbeiter, der sich schnell in seine neuen

Herr Luis Cooper zeichnete sich bei der Erledigung seiner Aufgaben durch Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit und Umsicht aus. Auch in schwierigen Situationen kann man sich gut auf ihn verlassen.

Herr Lukas Cleverdon arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.
Theo Cooke erledigte seine Aufgaben stets selbständig mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.

Wir lernten Herrn Theo Cleimann als einen engagierten, aufgeschlossenen Mitarbeiter kennen, der seine Tätigkeiten mit vollem Einsatz erfolgreich ausführte.

 

Befriedigend

 

Herr Jakob Claustermann arbeitete zuverlässig und genau.

Wir lernten Herrn David Cordes als einen verantwortungsbewussten, durchaus selbständig arbeitenden Mitarbeiter kennen, der die ihm zugeteilten Aufgaben und Arbeiten systematisch ausführte.

Herr Paul Cline erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und genau.

Herr David Cordes arbeitete sicher und selbständig.

Bei der Arbeitsdurchführung war Herr Franz Steuber  jederzeit zügig und termingerecht.

Ausreichend

 

Herr  Paul Cline bewältigte die entscheidenden Aufgaben zuverlässig.
David Cordes erledigte seine Arbeit mit Sorgfalt und Genauigkeit.

Herr  Robin  Jonas Clausnitzer erledigte seine Aufgaben termingerecht, korrekt und zufriedenstellend.

Herr Christian  Cioffi zeigte keinerlei Unsicherheiten bei der Ausführung seiner Arbeitsaufgaben.

Wir lernten Herrn  Nick  Cole als sorgfältigen und genauen Mitarbeiter kennen.

Mangelhaft

 

Herr Noah Conert führte alle ihm übertragenen Routineaufgaben nach Vorgaben selbständig aus.

Herr Johannes  Jubel erledigte im Allgemeinen die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und genau.

Herr Noah Juhr erledigte die ihm aufgetragenen Arbeiten mit der ihm eigenen Sorgfalt.

Herr Benjamin  Church arbeitete in der Regel zuverlässig.

Herr Matteo Jung war stets um eine sorgfältige Arbeitsweise bemüht.

 

Ungenügend

 

David Cordes war um eine zuverlässige Arbeitsweise bemüht.

 

Fachwissen/Weiterbildungsmotivation

 

Sehr gut

Er beherrschte seinen Arbeitsbereich sicher, hatte oft neue Ideen und fand optimale Lösungen.

Herr Luis Clausing verfügt über eine sehr breite und beachtliche Berufserfahrung und beherrscht seinen Arbeitsbereich stets umfassend, souverän und vollkommen.

Herr Pepe Class ist sehr lernmotiviert und hat sich in eigener Initiative neben seinem Beruf mit hohem zeitlichen Engagement und sehr gutem Ergebnis bei . . . weitergebildet.

Herr  Noah Claus-Stöhne besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen im Bereich . . . und wendet die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken jederzeit sehr wirksam in seiner Berufspraxis an.

 

Gut

 

Er arbeitete selbstständig und sicher, fand gute Lösungen und hatte neue Ideen.

Herr Benjamin Clefisch besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen im Bereich …und wendet die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken jederzeit wirksam in seiner Berufspraxis an.

Herr Theo Cooke verfügt über eine breite Berufserfahrung und beherrscht seinen Arbeitsbereich umfassend und überdurchschnittlich. XY ist lernmotiviert und hat sich in eigener Initiativ neben seinem Beruf mit hohem zeitlichen Engagement und gutem Ergebnis bei . . . weitergebildet.

 

Befriedigend

 

Herr Luis Cooper beherrschte seinen Arbeitsbereich umfassend.

Herr  David Cordes ist mit der modernen . . . (z. B. Textverarbeitung) vertraut.

Herr Nick  Cole besitzt ein umfassendes, detailliertes und aktuelles Fachwissen im Bereich . . . und wendet die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken wirksam in seiner Berufspraxis an.

Herr Jakob Claustermann war lernmotiviert und hat sich neben seinem Beruf bei . . . weitergebildet.

Herr Paul Cline besitzt Fachwissen im Bereich . . . und kann die vorhandenen Methoden/Instrumente und Techniken wirksam in seiner Berufspraxis anwenden.

Herr Robin Jonas Clausnitzer beherrscht die verkäuferischen Argumentationstechniken voll zufriedenstellend.

Er bewältigte seinen Arbeitsbereich sicher und fand brauchbare Lösungen.

 

Ausreichend

 

Herr Paul Cline nutzte jede sich bietende Gelegenheit, um sich in externen Weiterbildungsveranstaltungen fortzubilden. (Stichwort: flüchtet vor Arbeit)

Herr Noah Conert bewältigte seinen Arbeitsbereich.

Herr Theo Cooke beherrschte seinen Arbeitsbereich entsprechend den Anforderungen.

Herr Luis Cooper verfügt über Kenntnisse der . . .

Herr David Silverfield hatte mit der Bearbeitung der Arbeitsaufgaben, die wir ihm übertrugen, aufgrund seiner Kenntnisse weder Probleme noch Schwierigkeiten.

 

Mangelhaft

 

Herr Matteo Jung war allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen

Herr Benjamin  Church beherrschte seinen Arbeitsbereich im Allgemeinen entsprechend den Anforderungen.

Herr Johannes  Jubel war stets daran interessiert, seine ausbaufähigen Fach-und Grundkenntnisse in seinem Aufgabengebiet einzusetzen.

Herr David Cordes bewältigte im Wesentlichen die in seinem Arbeitsbereich anfallenden Aufgaben.

 

Ungenügend

 

Er war bestrebt, seinen Arbeitsbereich zu bewältigen.

 

 

 

Fortbildung

Berufliche Fortbildungsmaßnahmen müssen grundsätzlich im Zeugnis aufgenommen werden. Angesichts der Vielfalt der möglichen Fortbildungsmaßnahmen können Standardformulierungen jedoch nicht vorgeschlagen werden.

 

Führungsfähigkeit

(nur für Führungskräfte)

Sehr gut

Frau Maria Cleverdon verfügt über sehr gute Führungseigenschaften und motivierte ihre Mitarbeiter stets zu sehr hohen Leistungen. Aufgaben und Verantwortung delegierte sie zielgerichtet.

Herr Luis Cooper besitzt eine natürliche Autorität, genießt das Vertrauen seiner Mitarbeiter und wird von ihnen anerkannt und geschätzt. Er versteht es, seine Mitarbeiter sicher einzuschätzen, zu motivieren und sie zu sehr guten Leistungen zu führen.

 

Gut

 

Herr Andrea Clark wird von seinen Mitarbeitern anerkannt und geschätzt und ist in der Lage, die Mitarbeiter entsprechend ihren Fähigkeiten einzusetzen und mit ihnen gute Leistungen zu erzielen.

Herr Klaus Cooke r überzeugte seine Mitarbeiter und förderte die Zusammenarbeit. Er informierte sein Team, regte Weiterbildung an und delegierte Aufgaben und Verantwortung und erreichte so ein hohes Abteilungsergebnis.

Befriedigend

 

Herr Klaus Cooper praktiziert einen kooperativen Führungsstil und ist in der Lage, seine Mitarbeiter zu motivieren und sie zielgerichtet zu guten Leistungen zu führen.

Frau Frauke Petrusilius führte ihre Mitarbeiter zielbewusst und konsequent zu voll befriedigenden Leistungen.

Ausreichend

 

Herr David Cooke praktiziert einen kooperativen Führungsstil und ist in der Lage, seine Mitarbeiter anzuleiten und verantwortlich zu führen.

HerrKlausClaustermann setzte Mitarbeiter ihren Fähigkeiten entsprechend ordnungsgemäß ein und motivierte sie sachgemäß.

Herr David Cooper führt geradlinig und konsequent und ist in der Lage, Mitarbeiter sachgerecht anzuleiten.

 

Mangelhaft

Ungenügend

 

Herr David Cline wird von seinen Mitarbeitern respektiert und bewältigt mit ihnen im Wesentlichen die seiner Abteilung gesteckten Ziele.

Herr NickCole ist bestrebt, die in seinem Referat auftretenden Probleme auf der Grundlage des in unserem Hause praktizierten kooperativen Führungsstils zu analysieren und zu lösen. (fast schon Ungenügend)

Sie war sich stets der besonderen Verantwortung, die sich aus einem Führungsauftrag ergibt, bewusst. Sie erwartete, dass die Mitarbeiter sich jederzeit voll einsetzten.

HerrKlausCordes praktiziert einen kooperativen Führungsstil und ist in der Lage, mit seinen Mitarbeitern, die seiner Abteilung gesteckten Ziele im Wesentlichen zu erreichen.

Herr DavidClausnitzer ist in der Lage, die disziplinierte Arbeitsweise der ihm unterstellten Mitarbeiter zu gewährleisten. (fast schon Ungenügend)

 

 

 

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung

Für die zusammenfassende Leistungsbeurteilung haben sich im Personalwesen weitgehend anerkannte Standardformulierungen entwickelt, die mit einem Notenschema vergleichbar sind.

 

Sehr gute. weit überdurchschnittliche Leistungen:

 

Wir waren mit den Leistungen jederzeit außerordentlich zufrieden.

Die Leistungen von Frau Mia Kühn haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden. 

Wir waren mit den Leistungen stets in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.

Wir waren mit den Leistungen stets in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.

Der Zeitfaktor stets, jederzeit oder immer im Zusammenhang mit dem nicht mehr steigerungsfähigen Grad der Zufriedenheit bringt die Bestnote zum Ausdruck.

Seine Leistungen werden zusammenfassend als sehr gut beurteilt (Klartext).

Frau Sophie Pohl hat die ihr übertragenen Aufgaben stets (jederzeit, immer) zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Der Superlativ „stets zur vollsten Zufriedenheit“ ist grammatikalisch falsch.

Voll kann man nicht steigern, denn voller las voll gibt es nicht.

Trotzdem sollte man diese Formulierung verwenden, da sie sich eingebürgert haben.

 

Gute. überdurchschnittliche Arbeitsleistungen

Herr Niklas Stein erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war für uns ein wertvoller Mitarbeiter.

Herr Tim Franke`s Leistungen haben stets unsere volle Anerkennung gefunden. Damit gehörte er zu unseren guten Mitarbeitern.

Die Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen stets voll entsprochen

Herr Max Schuhmacher hat die ihm übertragenen Aufgaben stets (jederzeit, immer) zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt (bewältigt).

Wir waren während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses mit seinen Leistungen voll und ganz zufrieden.

Seine Leistungen fanden stets unsere volle Anerkennung.

Herr Paul Paulsen arbeitete selbständig, zuverlässig und stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Herr Fabian Vogt hat als hoch qualifizierte Fachkraft im Bereich …stets zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet.

Herr Niklas Stein hat als hoch qualifizierte Fachkraft im Bereich … stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet.

Seine Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden.

Herr Moritz Martin gehörte stets zu unseren guten…

Seine Leistungen werden zusammenfassend als gut bewertet (Klartext).

Der Zeitfaktor „stets“ macht deutlich, dass der Grad der ausgedrückten Zufriedenheit zeitlich nicht eingeschränkt ist. Der Grad der Zufriedenheit ist gegenüber der sehr guten Beurteilung abgeschwächt und kennzeichnet die Benotung als gut und überdurchschnittlich.

 

Befriedigende. durchschnittliche Arbeitsleistungen:

 

 

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
(bewältigt).

Seine Leistungen haben uns jederzeit und in jeder Hinsicht voll befriedigt und unsere ganze Anerkennung gefunden.

Die ihm übertragenen Arbeiten erfüllte er stets zu unserer höchsten Zufriedenheit.

Herr Justin Sommer erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und war uns damit ein sehr wertvoller Mitarbeiter.

Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Herr Daniel Brandt Leistungen waren stets/immer/jederzeit sehr gut.

Wir waren stets mit Herr Louis Haas s Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich/höchst/äußerst/vorbehaltlos zufrieden. Er war ein sehr guter Mitarbeiter.

Herr Florian Heinrich hat als hoch qualifizierte Fachkraft im Bereich …stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet.

Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen voll entsprochen.

Herrn Kevin Seidel `s Leistungen waren gut.

Herr Linus Schulte hat als qualifizierte Fachkraft im Bereich …zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet.

Wir waren mit Herrn Jakob Schreiber s Leistungen jederzeit zufrieden.

Wir waren mit seinen Leistungen voll zufrieden.

Seine Leistungen haben unseren Erwartungen und Anforderungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Seine Leistungen werden zusammenfassend als befriedigend bewertet (Klartext).

Fehlt der Zeitfaktor „stets „wird mit dem Mittel des beredten Schweigens hierdurch zum Ausdruck gebracht, dass die attestierte volle Zufriedenheit nicht immer vorhanden war und deshalb nur befriedigende Leistungen bescheinigt werden sollen.

 

Nicht befriedigende, ausreichende Arbeitsleistungen

 

Er bat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Mit seinen Leistungen waren wir zufrieden.

Er hat unseren Erwartungen entsprochen.

Seine Arbeitsleistungen werden zusammenfassend mit ausreichend beurteilt (Klartext).

Herr Max Schuhmacher s Arbeiten waren befriedigend.

Herr Alexander Kraus s hat alle Arbeiten stets ordnungsgemäß erledigt.

Herr Tom Winter s Leistungen entsprachen unseren Erwartungen.

Herr Max Schuhmacher hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Hier fehlt außer dem Zeitfaktor „stets“ ein die Zufriedenheit beschreibendes positives Attribut. Dies kennzeichnet die lediglich ausreichende Benotung, wenn in den sonstigen Zeugnisaussagen keine bessere Tendenz erkennbar ist.

 

Mangelhafte oder unzureichende Arbeitsleistungen werden in Arbeitszeugnissen mit Hilfe des beredten Schweigens vielfach dadurch ausgedrückt, dass eine aussagekräftige Leistungsbeurteilung, insbesondere die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, fehlt. Damit umgeht der Zeugnisaussteller häufig eine unangenehme Diskussion mit dem betroffenen Arbeitnehmer, u. U. auch ein Arbeitsgerichtsverfahren über die Berechtigung der mangelhaften Leistungsbeurteilung. Es muss allerdings bezweifelt werden, dass diese Beurteilungspraxis den gegenseitigen Interessen entspricht und mit dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Einklang steht. Mit Hilfe der Standardformulierungen lassen sich auch die mangelhaften und unzureichenden Arbeitsleistungen im Zeugnis beschreiben, wobei die bekannten Floskeln eine Differenzierung zwischen oberem mangelhaft bis völlig unzureichend erlauben. Die nachfolgend angeführten Formulierungen drücken die abgestufte Benotung im mangelhaften und unzureichenden Bereich aus. Sie beginnen bei der Benotung „oberes mangelhaft“ und enden bei der Benotung „völlig unzureichend“.

 

Mangelhafte und unzureichende Arbeitsleistungen

 

 

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen (überwiegend, im Wesentlichen) zu unserer Zufriedenheit erledigt.

Seine Leistungen entsprachen nicht unseren Anforderungen, waren jedoch nicht unzureichend (Klartext).

Insgesamt haben wir keine Bedenken, Frau Emilia Kuhn„ s Leistungen als zufriedenstellend zu bezeichnen.

Er hat unsere Erwartungen (größtenteils, im Wesentlichen) erfüllt.

Frau Emma Engel s Leistungen haben unseren Erwartungen im Allgemeinen entsprochen.

Frau Mia Kühn führte die ihr übertragenen Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse durch.

Er hat unseren Erwartungen (in etwa) entsprochen.

 

Unzureichende Arbeitsleistungen

 

Herr Tom Winter führte die ihm übertragenen Arbeiten mit (großem) Fleiß und Interesse durch.

Herr Felix Böhm machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben.

Herr Daniel Brandt war an seinen Aufgaben (sehr) interessiert.

Herr Louis Haas war (stets) bemüht, die Arbeiten (zu unserer vollen Zufriedenheit) zu erledigen.

Aufgaben, die ihm übertragen wurden, erledigte er in der Regel zu unserer Zufriedenheit.

Herr Linus Schulte hatte Gelegenheit, alle innerhalb der Abteilung zu erledigenden Arbeiten kennen zu lernen.

Herr Luis Groß r zeigte für seine Arbeit (großes) Verständnis und Interesse.

Herr Niklas Stein war (stets) bestrebt, die erwarteten Leistungen zu erbringen.

Herr Niklas Stein hat sich (stets) bemüht, den (hohen) Anforderungen gerecht zu werden.

Neue Aufgaben betrachtete er als Herausforderung, der er sich mutig stellte.

Herr Florian Heinrich setzte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten (stets) engagiert ein.

Herr Justin Sommer hatte Gelegenheit, seine Aufgaben kennen zu lernen, und machte Vorschläge zu ihrer Bewältigung.

Seine Arbeitsleistungen waren unzureichend (Klartext).

 

 Unklare Leistungsbeurteilung

Außer den vorgestellten Standardformulierungen finden sich gelegentlich Formulierungen zur zusammenfassenden Leistungsbeurteilung, deren Einstufung in der Notenskala nicht eindeutig ist.

 

„Zur vollsten Zufriedenheit“

 

Es ist zweifelhaft ob dieses Prädikat der Beurteilung „stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht, es übertrifft und gute oder sogar sehr gute Leistungen attestieren soll. Klar ist zumindest, dass dieses Prädikat gegenüber der vollen Zufriedenheit eine Aufwertung dar stellt. Es fehlt jedoch der Zeitfaktor „stets“, hierdurch soll bewusst eine zeitliche Einschränkung gemacht werden, Außerdem wurde das eindeutig als gut eingestufte Prädikat „stets zur vollen Zufriedenheit“ bewusst vermieden.

 

„Zur vollsten Zufriedenheit“ muss danach als Prädikat zwischen „zur vollen Zufriedenheit“ und „stets zur vollen Zufriedenheit“ angesehen werden.

 

„Stets zur Zufriedenheit“

 

Wird häufig als Zwischenstufe zwischen „zur vollen Zufriedenheit“ und „zur Zufriedenheit“ angesehen.

 

e) Persönliche Führung (Sozialverhalten)

Vom Gesetz werden Aussagen über die dienstliche Führung des Arbeitnehmers im qualifizierten Zeugnis verlangt. Aussagen über das Sozialverhalten sind somit wesentlicher Bestandteil eines vollständigen Arbeitszeugnisses.

Das Sozialverhalten betrifft das Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern.

Wichtig ist, dass auf das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen sowie bei Außenkontakten bzw. Kunden und Lieferanten eingegangen wird – und zwar gegenüber allen dreien und in dieser Reihenfolge.

Ähnlich wie bei der Leistungsbeurteilung hat sich bei der Bewertung des sozialen Verhaltens eine differenzierte Formulierungspraxis entwickelt, die ebenfalls gekennzeichnet ist durch abgestuft positive Formulierungen mit bewussten Auslassungen als beredtem Schweigen, um auffällig negative Aussagen zu vermeiden.

 

Textbausteine Persönliche Führung

Die in Klammern gesetzten Ausführungen sind nicht notwendiger Bestandteil einer sehr guten bzw. guten Beurteilung, sie steigern jedoch die Aussagefähigkeit des Zeugnisses.

Sehr gut

Herr Louis Haas persönliches Verhalten war stets vorbildlich. Bei Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen ist er sehr geschätzt.

(Herr Daniel Brandt fördert aktiv die Zusammenarbeit, übt und akzeptiert sachliche Kritik, ist stets hilfsbereit und stellt, falls erforderlich, auch persönliche Interessen zurück.)

Herr Justin Sommer s Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden (Klienten, Mandanten, Patienten etc.) war stets vorbildlich/einwandfrei. Er trug in starkem Maße zu einem harmonischen Betriebsklima bei.

Herr Niklas Stein s Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war stets sehr gut. Besonders hervorzuheben ist auch seine jederzeit sehr gute Zusammenarbeit mit unseren . . . , auf deren Anliegen er flexibel einging.

Herr David Nico Krämer war wegen seiner freundlichen und zuvorkommenden Art stets sehr geschätzt und beliebt bei seinen Vorgesetzten, Kollegen und . . .

Herr Louis Haas war wegen seiner stets verbindlichen, kooperativen und hilfsbereiten Art seinen Vorgesetzten eine äußerst wertvolle Unterstützung und bei den Kollegen immer/jederzeit sehr geschätzt. Auch sein Verhalten gegenüber . . . (z. B. Klienten) war vorbildlich. Im Umgang mit anspruchsvollen und schwierigen . . . bewies er jederzeit Gewandtheit und hervorragendes diplomatisches Geschick.

Herr Fabian Vogt ist ein verantwortungsbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter, der zu seinen Vorgesetzten, Kollegen und . . . stets ein sehr gutes Verhältnis hatte.

Mit Herr Niklas Stein s exzellenten Umgangsformen waren wir stets außerordentlich zufrieden.

Besonders hervorzuheben ist sein außerordentliches pädagogisches Geschick. Unsere Auszubildenden haben jederzeit sehr gerne von ihm gelernt.

 

Gut

 

Sein persönliches Verhalten war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen ist er geschätzt.

Herr Klaus Class unterstützt die Zusammenarbeit, ist stets hilfsbereit und in der Lage, sachliche Kritik zu üben und zu akzeptieren.)

Herrn David Nico Krämer s Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und … war einwandfrei/vorbildlich. Er trug wesentlich zu einem harmonischen Arbeitsklima bei.

Herrn Kevin Seidel s Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war stets gut. Besonders hervorzuheben ist auch seine jederzeit gute Zusammenarbeit mit unseren . . . auf deren Anliegen er flexibel einging.

Herr Justin Sommer wurde in seiner Arbeitsgruppe geschätzt, wobei sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und . . . vorbildlich war.

Aufgrund seiner kooperativen Haltung war Herr Linus Schulte stets bei Vorgesetzten, Kollegen und . . . anerkannt und beliebt.

Herr Franz Mümmelmann fügte sich vorbildlich in die unterschiedlichen Arbeitsteams ein und ist mit Mitarbeitern aller Hierarchieebenen jederzeit gut zurechtgekommen.

Mit Herrn Kurt Schleicher`s guten Umgangsformen waren wir stets voll zufrieden.

Herr Wilhelm Kaiser bearbeitete alle Personalfragen absolut vertraulich und hielt sich jederzeit strikt an die Datenschutzbestimmungen.

 

Befriedigend

 

Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei. (Durch eine Umstellung der Reihenfolge in den Personengruppen Vorgesetzte, Kollegen usw. wird Kritik am Verhalten zum Ausdruck gebracht, ebenso durch die sogenannte Negationstechnik, wie z. B. mit der Formulierung „kein Anlass zur Beanstandung/Klage/Tadel“ etc.)

Frau Mia Kühn s Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war gut. Hervorzuheben ist auch ihre gute Zusammenarbeit mit unseren . . .

Frau Lilly Barth s Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und . . . war gut/vorbildlich/einwandfrei.

Frau Sophie Pohl s Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten ist als gut/verbindlich/korrekt zu bezeichnen.

Frau Emma Engel s Führung war jederzeit tadellos/ohne Beanstandung.

Herr Leon Frank ist ein angenehmer Mitarbeiter gewesen, der sich im Kollegenkreis und bei Vorgesetzten allgemeiner Beliebtheit erfreute.

Herr Finn Winkler fügte sich gut in die unterschiedlichen Arbeitsteams ein und ist mit Mitarbeitern aller Hierarchieebenen zurechtgekommen.

Mit Frau Sophie Pohl s Umgangsformen waren wir voll zufrieden.

 

Ausreichend

 

Frau Julia Beck fügte sich zu unserer Zufriedenheit in die unterschiedlichen Arbeitsteams ein.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Geschäftspartnern und Kollegen war höflich und korrekt.

Frau Mia Kühn s Verhalten gegenüber Kollegen war vorbildlich/einwandfrei.

Frau Emma Engel s Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Mit . . . hat er zu unserer Zufriedenheit zusammengearbeitet.

Herr Lukas Lorenz s Verhalten gegenüber Vorgesetzten war vorbildlich/einwandfrei.

Herr Finn Winkler s Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten war stets befriedigend.

Herr Leon Frank s Führung war stets tadellos. Gegenüber Kollegen verhielt er sich immer korrekt.

Mit Frau Emma Engel s Umgangsformen waren wir zufrieden.

Wir lernten Herr Lukas Lorenz als einen meinungs-und diskussionsfreudigen Mitarbeiter kennen, der Kritik üben, aber auch akzeptieren konnte.

Seine Führung gab uns zu Beanstandungen keinen Anlass.

Dies wird deutlich, wenn Vorgesetzte oder Kollegen nicht erwähnt werden (Das ist die sogenannte Leerstellen-Technik).

 

Mangelhaft / Ungenügend

 

(Das kann auch durch eine fehlende Aussage zum Sozialverhalten ausgedrückt werden –siehe auch hier wieder: sogenannte Leerstellentechnik.)

Frau Sophie Pohl s Führung gab uns selten Anlass zu Beanstandungen.

Frau Mia Kühn Verhalten gegenüber Vorgesetzten war unbelastet.

Mit Herr Finn Winkler s Umgangsformen waren wir im Allgemeinen zufrieden.

Herr Luca Berger fiel uns besonders aufgrund seiner Pünktlichkeit auf. Der Vollständigkeit halber sei aber auch betont, dass er stets ordentlich und fleißig war.(Banalitäten werden betont; das Wörtchen „ehrlich „fehlt.)

Sein persönliches Verhalten gegenüber Kollegen und Geschäftspartnern war einwandfrei. (Deutet auf Mängel im Verhalten zu Vorgesetzten hin.)

Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Geschäftspartnern war einwandfrei. (Deutet auf Probleme im Umgang mit Kollegen hin.)

Frau Lilly Barth s Zusammenarbeit mit Kollegen war insgesamt zufriedenstellend. Dies galt in der Regel auch für den Umgang mit unseren Kunden

Das persönliche Verhalten von Herr Leon Frank war im Wesentlichen einwandfrei. (Deutet im XY Frau Emma Engel war stets um ein taktvolles Verhalten bemüht.

Allgemeinen auf Probleme im persönlichen Verhalten hin.)

Frau Lilly Barth fügte sich im Großen und Ganzen zufriedenstellend in die unterschiedlichen Arbeitsteams ein.

Das persönliche Verhalten von Herr Finn Winkler war nicht frei von Beanstandungen. Ihm fiel es schwer, sich in die betriebliche Ordnung einzufügen. (fast schon Ungenügend)

Das persönliche Verhalten von Herr Luca Berger war nicht frei von Beanstandungen. Im Umgang mit seinen Vorgesetzten ergaben sich Probleme. (fast schon Ungenügend)

Das persönliche Verhalten von Herr Leon Frank war nicht frei von Beanstandungen. Im Umgang mit seinen Kollegen entstanden Probleme in der Zusammenarbeit. (fast schon Ungenügend)

 

 

f) Spezielle Textbausteine

Bei der Verwendung der nachstehend aufgeführten Floskeln ist Vorsicht geboten, es könnte zu Fehldeutungen kommen. Teilweise werden auch Sachverhalte mitgeteilt, die nicht mitgeteilt werden dürfen (Homosexualität z.B), dies birgt die Gefahr, dass man sich Schadensersatzpflichtig macht.

Laden Sie sich hier herunter, was die Texte im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten (im Austausch gegen die E-Mail-Adresse)

 

 

 

 

Zeugnistext

 

Codierte aussage

Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.

 

 

Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss.

 

Für die Belange der Mitarbeiter bewies er immer Einfühlungsvermögen.

 

 

Er suchte ständig sexuelle Kontakte zu Mitarbeiterinnen.

 

Für die Belange der Belegschaft bewies er/sie immer umfassendes Verständnis.

 

 

Homosexuelle/lesbische Aktivitäten im Unternehmen.

 

Er bewies ein umfassendes Einfühlungsvermögen für seine Kollegen

 

homosexuell

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.

 

Für den Vorgesetzten dagegen war er ein schwerer Brocken.

 

Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.

 

Ein Mitläufer, der sich gut zu verkaufen weiß.

 

Wir lernten ihn als umgänglichen Kollegen kennen.

 

Viele sahen ihn lieber gehen als kommen.

 

Aufgrund seiner anpassungsfähigen und freundlichen Art war er im Betrieb sehr geschätzt. –

 

Er hatte Probleme mit dem Alkohol während der Arbeitszeit.

 

Er hat zur Verbesserung des Betriebs Klimas beigetragen.

 

Alkoholprobleme im Dienst.

 

Frau Lilly Barth trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein

 

Frau Lilly Barth war im Betriebsrat tätig.

 

Herr Finn Winkler trat sowohl innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Arbeitnehmer ein.

 

Er hat sich gewerkschaftlich betätigt.

 

Wir wünschen für die Zukunft viel Glück und persönlich alles Gute!

 

„Glück“ ist ein Codewort. Der Mitarbeiter braucht Glück, um künftig weiterzukommen. Ein guter Mitarbeiter aber kommt wegen seines Fachwissens und seiner Persönlichkeit weiter.

Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.

 

Er hat nichts geleistet.

Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse.

 

Eifrig, aber nicht sehr tüchtig.

Er bemühte sich, seinen Aufgaben gerecht zu werden.

 

Der Wille war da, mehr leider nicht.

Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.

 

Er hat getan was er konnte. Das war allerdings nicht viel.

Er war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

 

Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.

Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.

 

Der Typ ist arroganter als eine Diva.

Er war bei Kunden schnell beliebt.

 

Verhandeln kann der Typ praktisch gar nicht.

Er bemühte sich den Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Mitarbeiter war eine Null.

Sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.

 

Sie flirtete mehr als sie arbeitete.

Seine Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.

 

Er trank gerne mal einen Schnaps während der Arbeit.

Sie machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben.

 

Aber frag nicht, wie chaotisch das war!

Er war tüchtig und in der Lage seine Meinung zu vertreten.

 

Er kann keinerlei Kritik vertragen.

Sie zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.

 

Sie ist frech und hat keine Manieren.

Er war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege.

 

Keiner konnte ihn leiden.

Durch seine Pünktlichkeit war sie ein gutes Beispiel.

 

Mehr als Pünktlichkeit war aber leider nicht.

Sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.

 

Sie faul und wälzte die Arbeit gekonnt auf Kollegen ab.

Er zeigte für seine Arbeit Verständnis und Interesse.

 

Nur gearbeitet hat er nicht.

Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit.

 

Achtung, der kränkelt!

Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute, besonders Erfolg.

 

Erfolg hatte er hier nämlich gar keinen.

Er verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.

 

Der Typ ist arroganter als eine Diva.

Er bemühte sich den Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Mitarbeiter war eine Null.

Sie hatte Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft.

 

Sie flirtete mehr als sie arbeitete.

Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.

 

Sie war zwar fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich.

Er war stets nach Kräften bemüht, die Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen.

 

Er hat sich angestrengt, aber Erfolg hatte er nicht.

Die Aufgaben, die wir ihr übertrugen, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt.

 

Sie machte ihren Job – und zwar nur das, was wir ihr sagten. Ansonsten blieb sie passiv, war also allenfalls Durchschnitt.

Er arbeitete mit größter Genauigkeit.

 

Er war ein erbsenzählender, langsamer und unflexibler Pedant.

Sie verstand es, alle Aufgaben stets mit Erfolg zu delegieren.

 

Sie drückte sich vor der Arbeit, wo sie nur konnte.

Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter.

 

Er war nicht durchsetzungsfähig und besaß keinerlei Autorität.

Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets vorbildlich.

 

Er hatte Probleme mit seinem Chef (weil der erst nach den Kollegen erwähnt wird).

Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

 

Sie war eine impertinente Wichtigtuerin.

Für die Belange der Mitarbeiter hatte sie ein umfassendes Verständnis.

 

Sie war lesbisch.

Für die Belange der Belegschaft bewies er stets großes Einfühlungsvermögen.

 

Er flirtete heftig und war ständig auf der Suche nach Sexualkontakten.

Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß.

 

Er war zwar pflichtbewusst, zeigte aber praktisch keine Initiative.

Er hat unseren Erwartungen im Wesentlichen entsprochen.

 

Seine Leistungen waren schlichtweg mangelhaft.

Er hat alle Aufgaben zu seinem und im Interesse der Firma gelöst.

 

Er beging Diebstahl und fiel durch schwere Vergehen auf.

Er trat sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein.

 

Er war im Betriebsrat und hat sich gewerkschaftlich betätigt.

Er verfügte über Fachwissen und ein gesundes Selbstvertrauen.

 

Er glich mangelhaftes Fachwissen mit einer großen Klappe aus.

Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Fachwissen anzueignen.

 

Doch nutze er die Gelegenheit nicht.

Gegenüber unseren Kunden war er schnell beliebt.

 

Er machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse.

erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse

 

Eifer ja, aber kein Erfolg

hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt

 

ein Bürokrat ohne Eigeninitiative

möchten wir seine Fähigkeiten hervorheben, die Aufgaben mit großem Erfolg zu delegieren

 

Drückeberger

hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt

 

äußerst schwache Leistung

zeigte für die Arbeit Verständnis

 

Faulpelz

hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden

 

Wille war da, mehr leider nicht

erledigt die übertragenen Arbeiten mit Fleiß und war stets willens, sie termingerecht zu beenden

 

absolut mangelhafte Leistung

hat sich mit großem Eifer an diese Aufgabe herangemacht und war auch erfolgreich

 

leider dennoch mangelhafte Leistung

schätzen wir ihn als einen eifrigen Mitarbeiter, der die ihm gemäßen Aufgaben schnell und sicher bewältigen kann

 

hat leider nichts drauf

müssen wir bescheinigen, dass er sich den ihm übertragenen Aufgaben mit Eifer gewidmet hat

 

Pechvogel, ohne jeden Erfolg

verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen

 

geringe Fachkenntnisse, aber ›große Klappe‹

hat unserem Unternehmen großes Interesse entgegengebracht

 

aber nichts geleistet

zeigte er sich den Belastungen gewachsen

 

die Nerven liegen schnell blank

koordinierte er die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen

 

schlechte Führungs- und Vorgesetztenqualität

er erfüllte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit

 

mäßige, kaum brauchbare Leistung

er war immer mit Interesse bei der Sache

 

er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet

trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Arbeitsklimas bei

 

übertriebener Alkoholgenuss

er verlässt uns im gegenseitigen Einvernehmen

 

Kündigung durch Arbeitgeber

erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse

 

Eifer ja, aber kein Erfolg

Er zeigte stets Engagement für Arbeitnehmerinteressen außerhalb der Firma

 

Er hat an Streiks teilgenommen.

Er hat mit seiner geselligen Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen

 

 Er hat Alkoholprobleme.

Er trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein

 

Er war Mitglied des Betriebsrats.

Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen

 

Eine unangenehme Mitarbeiterin, der es an Kooperationsbereitschaft mangelt.

Er machte sich mit großem Eifer an die ihm übertragenen Aufgaben

 

Trotz Fleiß hatte er keinen Erfolg.

Er erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß

 

Er war ein Bürokrat ohne Eigeninitiative.

Er war seinen Mitarbeitern jederzeit ein verständnisvoller Vorgesetzter

 

Er besaß keine Durchsetzungsstärke und wurde nicht respektiert.

Er machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen

 

Er war faul und zeigte wenig Einsatz.

Aber: Er machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen, wodurch Produktionskosten eingespart werden konnten

 

Er hat dabei geholfen, betriebliche Abläufe effizienter zu gestalten.

Er war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut

 

Er war ein Besserwisser.

Er war in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten

 

Er kann nicht mit Kritik umgehen.

Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen

 

Er überspielt seinen Mangel an Wissen durch Sprücheklopfen.

Unsere wirtschaftliche Lage erfordert durchgreifende Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Frau […] scheidet aus diesen rein objektiven Gründen auf eigenen Wunsch hin aus

 

Ihr wurde vom Arbeitgeber nahegelegt, zu gehen.

Er war stets pünktlich

 

Ansonsten lässt sich nicht viel Positives über ihn sagen.

Mit seinen Kollegen hat er sich aktiv auseinandergesetzt

 

Er ist handgreiflich geworden.

Er war ein gegenüber Kollegen zurückhaltender und korrekter Mitarbeiter, der gern allein arbeitete

 

Er war ein Einzelhänger oder Außenseiter

Er hat in seinem sowie auch im Interesse der Firma gearbeitet

 

Es kam zu Unregelmäßigkeiten.

Sie war eine eigenwillige und bewegliche Mitarbeiterin

 

Es kam zu Unregelmäßigkeiten.

Er verstand es, seine Interessen mit denen des Unternehmens in Einklang zu bringen

 

Es hat sich auf Kosten des Unternehmens bereichert.

Im Jahr […] kam es zu einem deutlichen Umsatzrückgang. Dieser Trend setzte sich im laufenden Jahr fort. Herr […] scheidet aus diesem rein objektiven Grund auf eigenen Wunsch aus unseren Diensten aus

 

Ihm wurde vom Arbeitgeber nahegelegt, zu gehen.

Sie war eine anspruchsvolle und kritische Mitarbeiterin.

 

Sie ist egozentrisch und nörgelt gerne.

Sie zeigte ein einwandfreies Verhalten gegenüber den Kollegen.

 

Zwar hat sie sich den Kollegen gegenüber richtig verhalten, von den Vorgesetzten ist hier aber keine Rede…

Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg.

 

Vielleicht hat er in der Zukunft ja den Erfolg, den er in der Firma vermissen ließ…

Ihre Pünktlichkeit war vorbildlich.

 

Pünktlichkeit ist im Arbeitsleben selbstverständlich. Wird dieser Punkt extra erwähnt, hatte sie sonst wohl keine Leistungen vorzuweisen.

Sie koordinierte die Arbeit ihrer Mitarbeiter und gab klare Anweisungen

 

Sie beschränkte sich aufs Delegieren und drückte sich vor eigener Arbeit.

Er hat die ihm übertragenen Aufgaben stets in seinem und im Interesse der Firma gelöst.

 

Er hat das Unternehmen geschickt bestohlen.

Wir haben uns in gegenseitigem Einvernehmen getrennt.

 

Die Eigenkündigung erfolgte auf Initiative des Arbeitgebers – sonst wäre der Mitarbeiter offiziell gekündigt worden.

Ihre umfangreiche Bildung machte sie zu einer gesuchten Gesprächspartnerin

 

Sie führte während der Arbeitszeit lange Privatgespräche.

Wir bestätigen, dass er mit Fleiß, Engagement und Pünktlichkeit an seine Aufgaben herangetreten ist.

 

Fachlich hatte er leider nichts zu biete.

Er praktizierte einen kooperativen Führungsstil und wurde insofern von seinen Mitarbeitern sehr geschätzt.

 

Durchsetzen konnte er sich aber nicht.

 

g) Schlussformulierungen

In der Schlussformulierung finden sich Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu nehmend ei ne sog. Dankes-Bedauerns-Formel sowie Zukunftswünsche.

Üblicherweise werden diese Aussagen im letzten Absatz des Zeugnisses zusammengefasst.

Die zwei bis drei Schlusssätze im Arbeitszeugnis fassen heute oft die gesamte Bewertung über einen Mitarbeiter zusammen.

Wird eine Schlussformel verwendet, muss sie nach dem Landesarbeitsgericht Hamm mit der Leistungs- und Führungsbewertung übereinstimmen, in der Bewertung nicht enthaltene ungünstige Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, „lieblosen“ Schlussformel nachgeholt werden.( LAG Hamm, Urteil vom 12.7.1994 – 4 Sa 564/94, in LAGE § 630 BGB Nr. 26 (L 1-3). )

Da diese Schlussformulierungen, wie etwa der Dank für die geleistete Arbeit oder die guten Wünsche für die Zukunft, nicht einklagbar sind, bleibt es dem Arbeitgeber überlassen, ob er es bedauert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder nicht.

 

Textbausteine

 

Sehr guter Mitarbeiter

Kündigt von sich aus

 

Herr Max Schuhmacher scheidet (mit dem heutigen Tag) auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern, in Herrn Max Schuhmacher einen ausgezeichneten Mitarbeiter/eine sehr gute Fachkraft zu verlieren, und danken ihm für seine stets vorbildlichen Leistungen in unserem Bereich/Unternehmen . . . Wir danken für die stets sehr gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, Herrn Max Schuhmacher zu verlieren. Für seine Entscheidung, unser Unternehmen zu verlassen, haben wir aber Verständnis. Für seinen weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Herrn Max Schuhmacher alles Gute, viel Glück und Erfolg.

Herr Maximilian Schuster scheidet (mit dem heutigen Tag) auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen. Wir danken Herrn Maximilian Schuster für die stets hervorragende Zusammenarbeit. Wir verlieren mit ihm einen erfahrenen Spezialisten, verstehen aber, dass er im Rahmen seiner beruflichen Entwicklung die ihm gebotene Chance wahrnehmen möchte. Wir wünschen diesem vorbildlichen Mitarbeiter beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Herr Felix Böhm scheidet (mit dem heutigen Tag) auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Mit Bedauern über sein Ausscheiden danken wir Herrn Felix Böhm für seine stets sehr guten Leistungen. Für die langjährige ergebnisreiche und wertvolle Zusammenarbeit sind wir Herrn Felix Böhm zu Dank verpflichtet. Wir bedauern es außerordentlich, diesen ausgezeichneten Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen Herrn Felix Böhm auf seinem weiteren Berufs-und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Herr Julian Simon scheidet (mit dem heutigen Tag) auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung sehr, da wir einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine Mitwirkung in unserem Unternehmen und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

 

Sehr guter Mitarbeiter Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

 

Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herrn Tim Franke mit dem heutigen Tage beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Wir danken Herrn Tim Franke für die stets hervorragende Zusammenarbeit. Wir verlieren mit ihm einen erfahrenen Spezialisten. Für seinen weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Herrn Tim Franke alles Gute, viel Glück und Erfolg.

Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herrn Noah Ludwig mit dem heutigen Tage beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Mit Bedauern über sein Ausscheiden danken wir Herrn Noah Ludwig für seine stets sehr guten Leistungen. Für die langjährige ergebnisreiche und wertvolle Zusammenarbeit sind wir Herrn Noah Ludwig zu Dank verpflichtet. Wir bedauern es außerordentlich, diesen ausgezeichneten Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen diesem vorbildlichen Mitarbeiter beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herrn Elias Albrecht mit dem heutigen Tage beendet. Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und danken ihm für stets sehr gute Leistungen. Wir wünschen Herrn Elias Albrecht auf seinem weiteren Berufs-und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Aus betriebsbedingten Gründen wurde das Arbeitsverhältnis von Herrn Ben Baumann mit dem heutigen Tage beendet .Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Herrn Ben Baumann einen Ausgezeichneten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige wertvolle Arbeit und Wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Guter Mitarbeiter… Kündigt von sich aus

 

 

Herr Lukas Lorenz scheidet auf eigenen Wunsch (mit dem heutigen Tag) aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung, danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.

Herr Finn Winkler scheidet auf eigenen Wunsch (mit dem heutigen Tag) aus unserem Unternehmen aus. Mit Bedauern über sein Ausscheiden danken wir Herrn Finn Winkler für seine stets guten Leistungen.

Herr Jonas Beck scheidet auf eigenen Wunsch (mit dem heutigen Tag) aus unserem Unternehmen aus.

Herr Paul Roth scheidet auf eigenen Wunsch (mit dem heutigen Tag) aus unserem Unternehmen aus. Wir wissen um die besonderen Verdienste, die sich Herr Paul Roth im Bereich . . . für unser Unternehmen erworben hat. In dankbarer Anerkennung seiner Leistungen bedauern wir dass Herr Paul Roth unser Haus verlassen muss.

Herr Leon Frank scheidet auf eigenen Wunsch (mit dem heutigen Tag) aus unserem Unternehmen aus. Wir wissen um die besonderen Verdienste, die sich Herr Leon Frank im Bereich . . . für unser Unternehmen erworben hat. In dankbarer Anerkennung seiner Leistungen bedauern wir dass Herr Leon Frank unser Haus verlassen muss.

 

Guter Mitarbeiter Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

 

Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herrn Linus Schulte mit dem heutigen Tag beendet werden. Wir wissen um die besonderen Verdienste, die sich Herr Linus Schulte im Bereich . . . für unser Unternehmen erworben hat. In dankbarer Anerkennung seiner Leistungen bedauern wir dass Herr Linus Schulte unser Haus verlassen muss.

Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herrn Jakob Schreiber mit dem heutigen Tag beendet werden. Für die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit sind wir Herrn Jakob Schreiber zu Dank verpflichtet. Wir bedauern es außerordentlich, diesen guten Mitarbeiter zu verlieren.

Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herrn Kevin Seidel mit dem heutigen Tag beendet werden. Mit Bedauern über sein Ausscheiden danken wir Herrn Kevin Seidel für seine stets guten Leistungen.

Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herr Florian Heinrich mit dem heutigen Tag beendet werden. Wir bedauern, in Herrn Florian Heinrich einen guten Mitarbeiter/eine gute Fachkraft zu verlieren, und danken ihm für die stets gute Leistung/Leitung im Bereich . . . Wir danken für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, Florian Heinrich zu verlieren.

Aus betriebsbedingten Gründen musste das Arbeitsverhältnis von Herrn Luis Groß mit dem heutigen Tag beendet werden. Wir bedauern diese Entwicklung, da wir mit Herrn Luis Groß einen guten Mitarbeiter verlieren. Wir danken ihm für seine bisherige Arbeit und wünschen ihm in der Zukunft weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute.

 

Durchschnittlicher Mitarbeiter

Kündigt von sich aus

 

 

Herr Simon Jäger scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen. Wir wünschen Herrn Simon Jäger auf seinem weiteren Lebens-und Berufsweg alles Gute. (Die Umkehrung von erst privat und dann beruflich, muss als Geringschätzung gewertet werden.)

Herr Moritz Martin scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken für die gute Zusammenarbeit und bedauern, Herrn Moritz Martin zu verlieren. Wir wünschen Herrn Moritz Martin für seine weitere Arbeit/weitere Tätigkeit alles Gute.

Herr Fabian Vogt scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Für seine Entscheidung, unser Unternehmen zu verlassen, haben wir aber Verständnis. Wir wünschen Herrn Fabian Vogt auf seinem weiteren Lebens-und Berufsweg alles Gute. (Die Umkehrung von erst privat und dann beruflich, muss als Geringschätzung gewertet werden.)

Herr Niklas Stein scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Mit Bedauern über sein Ausscheiden danken wir Herrn Niklas Stein für seine guten Leistungen. Wir wünschen Herrn Niklas Stein für seine weitere Arbeit/weitere Tätigkeit alles Gute.

Für die langjährige Zusammenarbeit sind wir Herrn Daniel Brandt dankbar. Wir bedauern, diesen Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen Herrn Daniel Brandt auf seinem weiteren Lebens-und Berufsweg alles Gute. (Die Umkehrung von erst privat und dann beruflich, muss als Geringschätzung gewertet werden.)

Herr Louis Haas scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern, in Herrn Louis Haas eine gute Fachkraft zu verlieren, und danken ihm für die gute Leistung im Bereich . . .

Herr Alexander Kraus scheidet auf eigenen Wunsch mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

 

Durchschnittlicher Mitarbeiter Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

 

Herr Daniel Brandt scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Mit Bedauern über sein Ausscheiden danken wir Herrn Daniel Brandt für seine guten Leistungen. Für die langjährige Zusammenarbeit sind wir Herrn Daniel Brandt dankbar. Wir bedauern, diesen Mitarbeiter zu verlieren. Wir wünschen Herrn Daniel Brandt auf seinem weiteren Lebens-und Berufsweg alles Gute. (Die Umkehrung von erst privat und dann beruflich, muss als Geringschätzung gewertet werden.)

Herr Niklas Stein scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken für die gute Zusammenarbeit und bedauern, Herrn Niklas Stein zu verlieren. Wir wünschen Herrn Niklas Stein für seine weitere Arbeit/weitere Tätigkeit alles Gute.

Herr Florian Heinrich scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern sein Ausscheiden und danken ihm für die guten Leistungen. Wir wünschen Herrn Florian Heinrich auf seinem weiteren Lebens-und Berufsweg alles Gute. (Die Umkehrung von erst privat und dann beruflich, muss als Geringschätzung gewertet werden.)

Herr Luis Groß scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern, in Herrn Luis Groß eine gute Fachkraft zu verlieren, und danken ihm für die gute Leistung im Bereich . . . Wir wünschen Herrn Luis Groß für seine weitere Arbeit/weitere Tätigkeit alles Gute.

Herr Linus Schulte scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

 

Mitarbeiter mit ausreichender Gesamtbewertung Kündigt von sich aus

 

 

Herr Jakob Schreiber scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Für die Leistung/Mitarbeit im Bereich . . . bedanken wir uns.

Herr Florian Heinrich scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit.

Herr David Nico Krämer scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

Herr Louis Haas scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für die gute/angenehme Zusammenarbeit.

Herr Kevin Seidel scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir anerkennen die Leistungen von Herrn Kevin Seidel.

 

Mitarbeiter mit ausreichender Gesamtbewertung Kündigung aus betriebsbedingten Gründen

 

Frau Marie Thomas scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für ihre Mitarbeit. Wir wünschen Frau Marie Thomas für die Zukunft das Allerbeste.

Frau Mila Horn scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus Wir bedanken uns für die gute/angenehme Zusammenarbeit. Wir wünschen alles Gute.

Frau Sophie Pohl scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus Wir anerkennen die Leistungen von Frau Sophie Pohl. Wir wünschen Frau Sophie Pohl alles Gute.

Frau Emilia Kuhn scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

Herr Leon Ziegler scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Für die Leistung/Mitarbeit im Bereich . . . bedanken wir uns. Wir wünschen Herrn Leon Ziegler alles Gute.

 

Mitarbeiter mit mangelhafter Gesamtbewertung Kündigt von sich aus

 

 

Herr Nick  Gehner scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück. Für die Zukunft wünschen wir Herrn Nick Gehner alles nur erdenklich Gute.

Herr Emil Graf scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern, auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Emil Graf verzichten zu müssen. Wir wünschen diesem anspruchsvollen und kritischen Mitarbeiter für die Zukunft alles Gute.

Frau Emma Engel scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern, auf die weitere Zusammenarbeit mit Frau Emma Engel verzichten zu müssen. Unsere besten Wünsche begleiten ihn.

Frau Marie Thomas scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für das gezeigte Interesse, ebenso wie für die Zusammenarbeit. Wir wünschen Frau Marie Thomas alles Gute und für die Zukunft auch Erfolg.

Herr Emil Graf scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit. Wir wünschen Herrn Emil Graf auf seinem weiteren Berufs-und Lebensweg außerhalb unserer Firma alles Gute.

 

Mitarbeiter mit mangelhafter Gesamtbewertung Mitarbeiter wird gekündigt oder Kündigung wird nahe gelegt

 

Herr Christian Garbes scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft viel Glück.

Herr Neo  Geck r scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern, auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Neo  Geck verzichten zu müssen. Wir wünschen Herrn Neo  Geck auf seinem weiteren Berufs-und Lebensweg außerhalb unserer Firma alles Gute.

Herr Elias Johannsmeier scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. An dieser Stelle sagen wir Dank. Wir wünschen Herrn Elias Johannsmeier alles Gute und für die Zukunft auch Erfolg.

Herr Leon Gehring scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für das gezeigte Interesse, ebenso wie für die Zusammenarbeit. Unsere besten Wünsche begleiten ihn.

Herr Lukas Geißler scheidet mit dem heutigen Tag aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Herrn Lukas Geißler alles nur erdenklich Gute.

 

Mitarbeiter mit mangelhafter Gesamtbewertung.

Nach entstandenen Differenzen kommt eine gütliche Einigung über das Ausscheiden ohne Regelung der Zeugnisformulierung zustande

 

Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen zum ……..Wir wünschen Herrn Paul Gelshorns viel Glück.

 

Mitarbeiter mit mangelhafter Gesamtbewertung.

Kündigt von sich aus

 

Herr Jakob Gelbricht scheidet mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen Herrn Jakob Gelbricht auf seinem weiteren Berufs-und Lebensweg außerhalb unserer Firma alles Gute.

 

 

 

 

 

h) Datum:

Üblich ist die exakte Übereinstimmung des Ausscheidedatums mit dem

Vertragsende. In aller Regel ist dies das Monatsende oder die Monatsmitte).

 

Maßgeblich ist dabei der juristische Endtermin des Arbeitsverhältnisses. Wan der tatsächlich letzte Arbeitstag ist, ist dabei unerheblich. Feiertage oder gar Urlaub spielt dabei keine Rolle.

Daher ist es immer auffällig, wenn das Ausstellungsdatum vom exakten Ausscheidedatum abweicht. Dies kann ein Hinweis auf Probleme sein.

 

 

i) Unterschrift:

Unterschreiben muss auf alle Fälle eines Höherrangigen Auch sollte die Unterschrift gut lesbar sein. Im Übrigen wird auf das bisher gesagte verwiesen

 

 

 

 

 

 

 

 

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