Die meisten zivilrechtlichen Themen haben etwas mit Wirtschaft zu tun, sei es, dass ein Kunde bei einem Unternehmen etwas kauft, sei es, dass etwas verkauft wird oder ein Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angestellt ist – ich habe die meisten Themen also unter die Rubrik Privatwirtschaftliches Wirtschaftsrecht eingeordnet. Im Grund handelt es sich dabei um Zivilrecht, nur eben mit einer speziellen Zielgruppe.

Wie bereits oben ausgeführt, beschäftigt sich das Zivilrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten.

Dabei versteht man unter Rechtssubjekt kurz gesagt Menschen und den Zusammenschluss von Menschen. Wenn also ein Mensch mit einem Menschen Geschäfte macht oder ein Verbraucher bei einem Unternehmen etwas kauft, dann handelt es sich um Zivilrecht.
Was zum Zivilrecht gehört, wird in der Rubrik „Welches Rechtsgebiet brauche ich eigentlich?“ behandelt.

Die meisten zivilrechtlichen Themen haben etwas mit Wirtschaft zu tun, sei es, dass ein Kunde bei einem Unternehmen etwas kauft, sei es, dass etwas verkauft wird oder ein Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angestellt ist – ich habe die meisten Themen also unter die Rubrik Privatwirtschaftliches Wirtschaftsrecht eingeordnet. Im Grund handelt es sich dabei um Zivilrecht, nur eben mit einer speziellen Zielgruppe.

In die Rubrik Zivilrecht habe ich die Zivilrechtlichen Themen untergebracht, die eher gar keinen oder nur geringen Bezug zur Wirtschaft haben bzw. nicht eindeutig einem der wirtschaftsprivatrechtlichen Themen zugeordnet werden konnte. Zudem behandele ich hier das Vertragsrecht, auch wenn es selbstverständlich einen starken Bezug zur Wirtschaft hat, weil es grundlegend für das gesamte Zivilrecht ist.

Ich behandle unter der Rubrik Zivilrecht die folgenden Themen:

·         Vertragsrecht

·         Nachbarrecht

·         Mietrecht

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Die Darstellung der Rechtsgebiete erfolgt aus rein informativen Gründen. Der Beitrag dient dazu die Leser über die Grundstrukturen des Rechts und einzelne Rechtgebiete zu informieren.

Keinesfalls soll dadurch das Leistungsspektrum der Kanzlei durch Angabe von Schwerpunktbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten oder Teilbereichen der Berufstätigkeit dargestellt oder beworben werden.