Unter Domainrecht werden gesetzliche Regelungen für die Vergabe und die Veräußerung von Internetdomänen verstanden. Es ist nicht in einem eigenen Gesetz kodifiziert, sondern hat sich durch Rechtsprechung in verschiedenen Rechtsbereichen herausgebildet.

Das Domainrecht in Deutschland befasst sich auch mit Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen, die aus der Registrierung und/oder Benutzung von Domainnamen resultieren können.

 

 

 

 

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Die Darstellung der Rechtsgebiete erfolgt aus rein informativen Gründen. Der Beitrag dient dazu die Leser über die Grundstrukturen des Rechts und einzelne Rechtsgebiete zu informieren.

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