Für wen ist meine Beratung gedacht?
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Selfpublisher
Meine Beratung richtet sich an jeden, der gerne schreibt und seine Texte auch veröffentlichen will.
Insbesondere habe ich Selfpublisher im Blick, weil diese gänzlich ohne die Unterstützung eines Verlags auskommen müssen.
Sie haben niemanden, der den Text rechtlich prüft, der Urheberrechte abcheckt, der etwaige Verletzungen durch andere abwehrt, der sich um die Verträge kümmert.
Dort will ich die Lücke schließen und den Selfpublishern alles und noch viel mehr bieten, was auch die Rechtsabteilung eines guten Verlages bietet.
Ich biete mehr als ein Verlag, denn …
- … gerade kleine Verlage haben gar keine Rechtsabteilung, so dass eine rechtliche Beratung fast gar nicht stattfindet
- … selbst die großen Rechtsabteilungen von renommierten Verlagen treten nicht selbst vor Gericht auf, weil ihnen dies rechtlich verwehrt ist. Ihnen fehlt es also an forensischer Erfahrung. Ich als Anwalt trete regelmäßig vor Gericht auf. Die Gerichte sind jedoch die entscheidenden Stellen. Sie entscheiden, was rechtens ist und was nicht.
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Autoren, die ihre Texte durch einen Verlag betreuen lassen.
Verlage haben ihre eigenen, berechtigten Interessen im Blick. Vor allem, wenn es darum geht, den Vertrag mit dem Verlag abzuschließen, wäre es töricht, sich von seinem „Gegner“ beraten zu lassen. Verlage sitzen oft am längeren Hebel, sie sind erfahren und haben natürlich ihre (berechtigten) Interessen. Verlage sind Wirtschaftsunternehmen, sie sind nicht dazu da, Autoren zu beschützen oder zu päppeln (auch wenn einige Verlage dies durchaus tun, wenn auch in Wrenzen). Verlage sind gewinnorientiert, sie haben also bei Vertragsschluss ihre Interessen im Auge, was völlig legitim ist. Ebenso legitim ist es jedoch auch, dass Sie als Autor Ihre Interessen im Blick haben. Verlage lassen sich oft von Anwaltskanzleien beraten, wieso stellen Sie nicht Waffengleicheit her?
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Autoren die mit Abmahnungen zu kämpfen haben
Sie sind Autor und sind abgemahnt worden? Jemand fühlt sich von Ihnen schlecht behandelt und / oder dargestellt? Ich berate Sie umfassend und führe die Verhandlungen mit der abmahnenden Partei. Selbstverständlich vertrete ich Sie, falls notwendig auch vor Gericht.
Fragen und Probleme, die immer wieder auftauchen:
- Muss man den Standardvertrag mit dem Verlag abschließen? Oder kann ich ihn ändern?
- Ist der Standardvertrag günstig für den Autor? Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag so anzupassen, dass er zu meiner Situation passt?
- Jemand hat meine Idee benutzt, welche Möglichkeiten habe ich?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bei Abschluss eines Verlagsvertrages?
- Kann man einen Verlagsvertrag auch ändern?
- Der Verlag hält sich nicht an den Vertrag, was soll ich tun?
- Der Verlag veröffentlicht meinen Text nicht, was kann ich tun, um gedruckt zu werden?
- Worauf muss ich achten, wenn ich einen Text schreibe, um nicht fremde Urheberrechte oder gar Persönlichkeitsrechte zu verletzen?
- Darf ich kritisch über Personen schreiben? Wo liegt die Grenze zur Beleidigung oder zur Persönlichkeitsverletzung?
- Wie zitiere ich richtig? Wen darf ich überhaupt zitieren?
- Was ist bezüglich Bildern und Illustrationen zu bedenken?
- Wir haben den Roman zusammen geschrieben – sind meine Ideen geschützt?Wer ist Urheber?
- Wenn ich als Angestellter für ein Unternehmen (Zeitung, Verlag etc.) schreibe, habe ich dann das Urheberrecht Wie kann ich mein Urheberrecht nachweisen?
- Wie lange gilt das Urheberrecht?
- Welche Nutzungsrechte kann ich vergeben?
- Erwerben Übersetzer oder Lektoren ebenfalls Urheberrechte?
Leistungsspektrum: Beratung
- Überprüfung von Manuskripten unter allen relevanten rechtlichen Aspekten (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenschutz etc.) (4 € pro Seite)
- Überprüfung von Bildern und Abbildungen (5 € pro Stück)
- Abwehr von Urheberrechtsverletzungen (100 € pro Stunde)
- Schutz Ihrer Rechte durch intelligente Vertragsgestaltung (100 € pro Stunde)
- Führung von Vertragsverhandlungen mit Verlagen und anderen Vertragspartnern (500 € pro Stunde, umfangreiche Vor-und Nachbereitung inclusive))
- Abwehr von Vertragsstörungen (ein Vertragspartner hält sich nicht an den Vertrag) (100 € pro Stunde)
- Die Auflösung des wirksam zustande gekommenen Vertrages (100 € pro Stunde)
- Die Änderung eines Vertrags (100 € pro Stunde)
- Auflösung eines Vertrages (100 € pro Stunde)
- Beratung beim elektronischen Publizieren (100 € pro Stunde)