Zeugnisrecht

Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsstelle verlässt, sei es, weil er kündigt oder weil ihm gekündigt wird, dann bekommt er in aller Regel ein Zeugnis. Dieses Zeugnis ist meist so geschrieben, dass es auf den ersten Blick sehr positiv klingt. Es hat sich jedoch herumgesprochen, dass es eine „Zeugnissprache gibt, die häufig auch als „Geheimsprache“ bezeichnet wird, nach der di vordergründig positiven Aussagen etwas ganz anderes, meistens negatives bedeuten. Dies führt zu einer nicht geringen Verunsicherung bei den Arbeitnehmern. Den meisten Arbeitnehmern ist bewusst, dass von einem Arbeitszeugnis oft ihre ganze berufliche Zukunft abhängt umso weniger kann man sich in diesem Bereich Unsicherheiten und Zweifel leisten. Arbeitnehmer sollten Unsicherheiten dadurch ausräumen, indem sie einen Fachmann fragen und gegebenenfalls um ein angemessenes Zeugnis kämpfen.

Aber auch Arbeitgeber haben mit der Zeugnissprache zu kämpfen. Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass auch sie vielen gesetzlichen Regeln unterliegen, wenn sie ein Zeugnis schreiben. Daher fallen sie dann aus allen Wolken, wenn sie verklagt werden. Klagen wegen eines falschen Zeugnisses sind ausgesprochen ärgerlich und unnötig. Zeugnisklagen können sehr schnell, sehr teuer werden, zudem sind sie ausgesprochen rufschädigend zudem lassen sich Zeugnisklagen sehr leicht vermeiden. Lassen Sie sich einfach von einem Fachmann beraten.

Es zeigt sich bei der Bearbeitung von Arbeitsrechtlichen Fällen mit Bezug zum Zeugnisrecht, dass es in diesem Bereich sehr viele Fragen und Unsicherheiten gibt. Ich habe daher eine kleine rechtliche Zusammenfassung zum Thema „Zeugnis“ verfasst. Dort werden auch die gänigsten Formulierungen vorgestellt.

Als anwaltliche Dienstleistung kommt dabei besonders in Betracht:

  • Verfassen von Zeugnissen zu einem Festpreis von 100€
  • Überprüfen von Zeugnissen für einen Festpreis von 50€
  • Außergerichtliche Vertretung in allen Fragen zum Thema Zeugnis
  • Gerichtliche Vertretung von „Zeugnisfällen“
    • Insbesondere Einklagen von Zeugnissen
    • Klage auf Zeugniskorrektur

 

 

 

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