Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts.
Es umfasst all die öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die den Staat in all seinen Formen (Behörden, Gemeinden, Beliehene , etc. ) zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten

Zum öffentlichen Wirtschaftsrecht gehören vor allem:
• internationales Wirtschaftsrecht. Das internationale Wirtschaftsrecht regelt die wirtschaftliche Betätigung von Staaten, internationalen Unternehmen und Privatunternehmen daher gibt es auch kein geschlossenes Gesetzbuch, das die gesamte Materie regelt, sondern es greifen verschiedene Rechtsmaterien und damit auch Gesetze ineinander. Die Rechtsnormen ergeben sich daher aus dem Völkerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem privaten Wirtschaftsrecht.
Sehr wichtig in diesem Bereich sind auch die verschiedenen Abkommen und zwischenstaatlichen Regelungen, wie das GATT (General Agreement of Tariffs and Trade) NAFTA (North American Free Trade Agreement), CISG (International Sales of Goods). Sehr wichtig sind auch Regelungen aus dem UN- Kaufrecht und die
Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) .
• Wirtschaftsverfassungsrecht. Das Wirtschaftsverfassungsrecht beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen Regelungen, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. Grundlegend dabei ist, dass das deutsche Grundgesetz (GG) keine bestimmte Wirtschaftsform vorsieht. Es gibt nur in einzelnen Artikeln des Grundgesetzes welche der Gewährleistung des Wirtschaftslebens dienen:
o Art. 2 GG Wirtschaften nach dem Prinzip der freien Persönlichkeitsentfaltung
o Art. 9 GG im Wesentlichen Abs. 3 Koalitionsfreiheit
o Art. 12 GG Berufsfreiheit
o Art. 14 Eigentumsgarantie
o Art. 74 Nr. 11 GG Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft
o Art 109 Abs. 2 GG Haushaltsautonomie von Bund und Ländern.
Hinzu kommen wirtschaftliche Prinzipien weiterer Grundrechte, beispielsweise die:
o wirtschaftliche Vereinigungsfreiheit
o wirtschaftliche Freizügigkeit.
• europäisches Wirtschaftsrecht, dieses befasst sich vor allem mit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes. Dies geschieht vor allem durch die Umsetzung der Grundfreiheiten (freier Personen, Waren, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) die in dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) verankert sind.
Hierdurch werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union w die nationalen Gesetze und Verordnungen zunehmend von europäischen Regelungen überlagert. So das dieses Recht eine hohe praktische Relevanz für die Unternehmen hat.
• Wirtschaftsverwaltungsrecht: Das ist der Überbegriff für Vorgaben in den Bereichen der Subventionierung, Regulierung, Auftragsvergabe und der Gewerbeordnung.

Hierzu gehören zum Beispiel:
o Organisation der Wirtschaftsverwaltung, insbesondere die staatliche Wirtschaftsverwaltung, die Selbstverwaltung (z. B. Industrie und Handelskammern), und die Verbände
o Wirtschaftslenkung, Wirtschaftsaufsicht
o Energiewirtschaftsrecht
o Gewerberecht
o Gaststättenrecht
o Handwerksrecht
o Anlagenrecht
o Produktwirtschaftsrecht
o Produktsicherheitsrecht
o Subventionsrecht
o Immissionsschutzrecht (siehe Bundes Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
o Abfallwirtschaftsrecht
o Verkehrsgewerberecht
o das Recht der öffentlichen Unternehmen, insb. das kommunale Wirtschaftsrecht (siehe kommunales Unternehmen)
o Vergaberecht

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