Was regelt das Gewerberecht?

Das Gewerberecht ist das zentrale Gesetz  für alle, die gewerblich tätig sind. Es reguliert nämlich alle gewerblichen Tätigkeiten.Das Gewerberecht ist in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt

Die Gewerbeordnung regelt zunächst, wann ein Gewerbe überhaupt angemeldet werden muss. Es regelt zudem wie ein Gewerbe angemeldet werden muss. Weiterhin werden der Umfang und die Ausübung eines Gewerbes geregelt.

Auch  die Art der Gewerbebetriebe, des Marktverkehr und der Taxen wird gereglt.

Sie dient zudem dem  Arbeitsschutz für gewerbliche Arbeiter. Sie schützt diese vor allem gegen missbräuchliche Ausnutzung der Arbeitskraft. Insbesondere werden so wichtige Dinge wie,

  • Sonntagsruhe,
  • Lohnschutz und
  • Betriebssicherheit sowie die
  • Zeugnisse

geregelt.

Ausserdem enthält sie zahlreiche Straf- und Bußgeldvorschriften.

Grundsätzlich sind Gewerbebetriebe erwünscht. Deswegen sind Gewerbe grundsätzlich nur anzumelden. Eine Erlaubnis benötigt man normalerweise nicht.

Es gibt jedoch einige Gewerbe, die aufgrund ihrer Eigenart genehmingungspflichtig sind. Das heißt, dass die Behörde verbieten kann, dass das Gewerbe ausgeübt wird. Hiergegen kann man sich natürlich rechtlich wehren.

Das Verbot eines genehmigungspflichtigen Gewerbes ohne Genehmigung  ist in der Gewerbeordnung geregelt  (§§ 144–148b GewO).

Welche Tätigkeit unterliegt dem Gewerberecht?

Laut Definition ist eine gewerbliche Tätigkeit jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit.

Nach § 6 der GewO ist die Gewerbeordnung nicht anwendbar für:

  • Freiberufler (zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten),
  • Land und Forstwirte (Urproduktion)

So gut wie jede wirtschaftliche Tätigkeit unterliegt also der Gewerbeordnung.

Was regelt die Gewerbeordnung?

Die Gewerbeordnung (GewO) regelt u. a.

  • die Gewerbeanzeigepflicht (“Gewerbeschein”)
  • die erlaubnispflichtigen Gewerbe,
    •  Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Darlehensvermittler,
    • Immobilienmakler,
    • Bauträger und Baubetreuer,
    • das Pfandleihgewerbe,
    • das Versteigerer Gewerbe
    • der Betrieb von Spielhallen
    • die überwachungsbedürftigen Gewerbe, wie z. B.
    • Reisebüros,
    • An und Verkauf von Kraftfahrzeugen, Edelmetallen,
    • Edelsteinen und Schmuck
    • Ehe und Partnerschaftsvermittlungsinstitute,
    • das Reisegewerbe
    • die Festsetzung von Märkten und Messen
  • die Gewerbeuntersagung
  • Gewerbeabmeldung
  • Gewerbesteuer
  • Gewerbefreiheit
  • Handwerksordnung
  • Handwerkskammer
  • Gewerbepflichten
  • Wirtschafts- und Gewerberecht
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Ordnungsamt

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