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Monat: März 2017

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handels– und Gesellschaftsrecht bezeichnet man nicht ganz zu Unrecht auch als „Unternehmensrecht“. Regelt das Handels- und Gesellschaftsrecht doch sowohl den einzelnen Kaufmann als auch die rechtliche Ausgestaltung von Unternehmen und deren Beziehung zu anderen Marktteilnehmern. Die Akteure des Marktes sind in der Regel entweder als Einzelkaufmann organisiert oder aber bedienen sich einer der Rechtsformen, die das deutsche Recht bereitstellt. Die Frage ist nun, was dürfen die einzelnen Akteure? Wer haftet, wenn etwas schief geht? Wer kann, wie, welche Rechtsform wählen und für wen lohnt sich welche Rechtsform? Welche ist die richtige Rechtsform für den einzelnen Marktteilnehmer? Von dieser Frage kann die gesamte Existenz des Unternehmens abhängen. Sei es aus haftungsrechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen. Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Einführung zum Inhalt und zu der Bedeutung des Handels und Gesellschaftsrechts: Handelsrecht Handelsvertreterrecht Gesellschaftsrecht die UG die Limited     Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte meiner Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt vorher einen Rechtsanwalt. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Die Darstellung der Rechtsgebiete erfolgt aus rein informativen Gründen. Der Beitrag dient dazu die Leser über die Grundstrukturen des Rechts und einzelne Rechtsgebiete zu informieren. Keinesfalls soll dadurch...

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Wettbewerbsrecht

Allgemeines zum Wettbewerbsrecht Durch das Wettbewerbsrecht soll der Markt vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden. Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, Märkte für den Wettbewerb zu öffnen bzw. offen zu halten, denn der faire Wettbewerb ist das Fundament der Wirtschaftsordnung. Zwar soll sich in der Marktwirtschaft der Staat aus dem Marktgeschehen so weit wie möglich herauszuhalten, aber ohne einen gesetzlichen Rahmen würde das System aus dem Ruder laufen. Aus dem Survival oft the fittest würde schnell ein Survival oft the fattest. Nicht mehr die innovativen und beweglichen Firmen würden sich durchsetzen sondern es würden sich den Fortschritt behindernde Monopole bilden. Zudem würden nicht die Firmen überleben, die gute Leistung bringen und sich fair verhalten, sondern es würden Firmen überleben, die mit allen, auch unfairen Mitteln , andere aus dem Markt drängen. Einziges kriterium für das Überleben von Firmen muss aber sein, ob die Produkte und Dienstleistungen konkurrenzfähig sind. Das Wettbewerbsrecht ist dabei der umfassende Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht). Bestimmte Formen des Wettbewerbs sind unzulässig. Als solche gelten gemäß § 4 UWG insbesondere: • aggressive Verkaufsmethoden • Anschwärzen eines Erwerbsgeschäftes eines Mitbewerbers • Ausbeutung oder Verwertung fremder Leistungsergebnisse • Ausübung von Zwang, welcher sowohl rechtlich als auch psychologisch sein kann • Behinderung des Absatzes des Mitbewerbers • die systematische Abwerbung von Arbeitskräften • geschäftliche Verleumdung •...

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gewerblicher Rechtsschutz

Was ist „gewerblicher Rechtsschutz“? Das Rückgrat der meisten deutschen Firmen sind nicht billige Arbeitskräfte oder billige Rohstoffe, sondern das einzigartige know how. Das Wissen und Können der deutschen Unternehmer und Handwerker ist die Grundlage jedes erfolgreichen Unternehmens. Es ist nicht nur ärgerlich, sondern oftmals ruinös, wenn hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung dadurch entwertet werden, wenn hochwertige Produkte kopiert und zu wesentlich geringeren Herstellungskosten und überwiegend geringer Qualität unter Ausnutzung billiger Arbeitskräfte dann auf dem europäischen Markt regelrecht verramscht werden. Dem Schutz dieses Know Hows dient der gewerbliche Rechtsschutz. Statt von Know How spricht das Gesetz allerdings von gewerblichen Schutzrechten. Der Begriff „Gewerbliche Schutzrechte“ ist ein Sammelbegriff für gewerblich verwertbare technische und ästhetischen Leistung sowie dem Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte, die dem Sonderrechtsschutz zugänglich sind. Zu ihnen zählen die technischen Schutzrechte, nämlich • Patente, • Gebrauchsmuster und das • Sortenschutzrecht, die dem Urheberrecht verwandten ästhetischen Schutzrechte, nämlich Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen, das zwischen dem Gebrauch und dem Geschmacksmuster stehende • Halbleiterschutzrecht sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte • Marke, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben. Zum gewerblichen Rechtsschutz im weiteren Sinne gehören: • Urheberrecht und der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz. Auch rechtlich einwandfreie Werbemaßnahmen, eine unangreifbare Pressearbeit und saubere Mediennutzung tragen messbar zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere: Markenrecht Gebrauchsmuster  Geschmacksmuster (Designschutz)  Urheberrecht  Patentrecht Als anwaltliche Dienstleistung kommen dabei unter anderem in Betracht: • Markenanmeldung • Durchsetzung markenrechtlicher...

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Privatwirtschaftliches Wirtschaftsrecht

Was ist Wirtschaftsprivatrecht und wer braucht es? Betrifft das Wirtschaftsrecht nur große Aktiengesellschaften? Betrifft das Wirtschaftsrecht auch den Handwerker? Den Selbständigen? Den Ebay Händler? Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts ist gesetzlich nicht fixiert. Der Gesetzgeber verwendet den Begriff „Wirtschaftsrecht“ in seinen Gesetzen gar nicht. Es gibt kein einheitliches und abschließendes Gesetz des Wirtschaftsprivatrechts. Kurz gesagt wird unter „Wirtschaftsprivatrecht“ alles zusammengefasst, was in hohem Maße für Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr relevant und dem Zivilrecht zugehörig ist. Ob Kaufverträge, Mietverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantien, Haustürgeschäfte oder Fernabsatz, zum Beispiel über Web Shops, die Gründung einer GmbH oder AG,: all dies ist Wirtschaftsrecht. Diese Aufzählung mag genügen, um aufzuzeigen, dass das Wirtschaftsrecht jeden betrifft, der wirtschaftlich tätig ist. Der Begriff „Wirtschaftsschutzrecht“ oder noch besser „Verbraucherschutzrecht“ betrifft dabei sowohl den Verbraucher als auch den Unternehmer. Verbraucher versuchen natürlich an ihre Rechte zu kommen, es stellt sich dabei die Frage, welche Rechte sie überhaupt haben und wie sie sie durchsetzen. Der Unternehmer, der Handwerker, der Verkäufer muss andererseits bei all seinen Handlungen darauf achten, dass er alle rechtlichen Regelungen einhält, um nicht in eine Haftungsfalle zu geraten. Zum Bereich des Wirtschaftsprivatrechts gehört zum Beispiel: ·         Arbeitsrecht ·         Vertragsrecht ·         Gewerblicher Rechtsschutz ·         Wettbewerbsrecht ·         Handels und Gesellschaftsrecht ·         IT, Internet und moderne Medien ·         Startup Beratung   Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte meiner Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der...

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Allgemeines Zivilrecht

Die meisten zivilrechtlichen Themen haben etwas mit Wirtschaft zu tun, sei es, dass ein Kunde bei einem Unternehmen etwas kauft, sei es, dass etwas verkauft wird oder ein Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angestellt ist – ich habe die meisten Themen also unter die Rubrik Privatwirtschaftliches Wirtschaftsrecht eingeordnet. Im Grund handelt es sich dabei um Zivilrecht, nur eben mit einer speziellen Zielgruppe. Wie bereits oben ausgeführt, beschäftigt sich das Zivilrecht mit den Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten. Dabei versteht man unter Rechtssubjekt kurz gesagt Menschen und den Zusammenschluss von Menschen. Wenn also ein Mensch mit einem Menschen Geschäfte macht oder ein Verbraucher bei einem Unternehmen etwas kauft, dann handelt es sich um Zivilrecht. Was zum Zivilrecht gehört, wird in der Rubrik „Welches Rechtsgebiet brauche ich eigentlich?“ behandelt. Die meisten zivilrechtlichen Themen haben etwas mit Wirtschaft zu tun, sei es, dass ein Kunde bei einem Unternehmen etwas kauft, sei es, dass etwas verkauft wird oder ein Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angestellt ist – ich habe die meisten Themen also unter die Rubrik Privatwirtschaftliches Wirtschaftsrecht eingeordnet. Im Grund handelt es sich dabei um Zivilrecht, nur eben mit einer speziellen Zielgruppe. In die Rubrik Zivilrecht habe ich die Zivilrechtlichen Themen untergebracht, die eher gar keinen oder nur geringen Bezug zur Wirtschaft haben bzw. nicht eindeutig einem der wirtschaftsprivatrechtlichen Themen zugeordnet werden konnte. Zudem behandele ich hier das Vertragsrecht, auch wenn es selbstverständlich einen starken...

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