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Monat: März 2017

Berechnungsbeispiele für Abrechnungen nach RVG

Außergerichtliche Vertretung Die rechtlichen Normen finden sich in Teil 2 Abschnitt 3 VV, den Nrn. 2300ffVV. Es können folgende Gebühren anfallen: Geschäftsgebühr.   Vertritt der Rechtsanwalt den Mandanten außergerichtlich, entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Geschäftsgebühr Die Geschäftsgebühr ist innerhalb eines Satzrahmens von 0,5 bis 2,5 zu bestimmen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder Schwierig ist. Einigungsgebühr Gemäß Ziffer 1 des Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung Beim Abschluss eines Vertrages Durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien Über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Sofern der Gegenstand des Vertrags i.S. der Nr. 1000VV RVG oder des Vergleiches noch nicht anhängig ist entsteht eine 1, 5 Gebühr. Ist über den Gegenstand des vertrages oder des vergleiches ein gerichtliches Verfahren anhängig, fällt nur eine 1,0 Einigungsgebühr an (Nr.1003 VV RVG). Als gegenstandswert ist der Wert der Ansprüche anzunehmen, die durch den Vertrag im Sinne der Nr. 1000VV RVG oder den Vergleich erledigt werden. Vertretung mehrerer Mandanten Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen als Auftraggeber, so erhält er jede Gebühr nur einmal und nicht für jeden Auftraggeber gesondert (§7 Abs. 1 RVG). Allerdings erhöhen sich die Geschäfts und die Verfahrensgebühr . Die Verfahrens-oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um 0,3.     Sachverhalt: Der Anwalt wird...

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Arm aber im Recht?

Sie haben rechtliches Problem, können sich aber keinen Anwalt leisten? Um auch sozial schwächeren Personen die Möglichkeit zu geben, rechtlichen Beistand zu erhalten, gibt es die Instutionen der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe Die Beratungshilfe deckt die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt und die außergerichtliche Vertretung gegenüber Dritten einschließlich des Vergleichsabschlusses. sowie die Kosten für obligatorische Güteverfahren gemäß § 15a EGZPO. Nicht abgedeckt sind Anwaltskosten, die durch die Teilnahme an einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren (Einlegung eines Widerspruches, Vertretung gegenüber einem Gericht) entstehen. Der Rechtsanwalt erhält für seine Leistung seine Gebühren aus der Staatskasse. Er kann also nicht direkt mit dem Mandanten abrechnen, mit Ausnahme einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 15,00 € (inkl. Umsatzsteuer) gemäß Nr. 2500 VV (§ 44 RVG). Der Antrag ist bei dem Amtsgericht am Wohnsitz des hilfesuchenden Mandanten zu stellen. Gestellt werden kann der Antrag dabei von dem Mandanten selber oder aber von dem vertretenden Rechtsanwalt. Die hierfür notwendigen Formulare kann man im Netz auf den Seiten der Amtsgerichte zum Herunterladen finden.Dem Antrag sind alle Unterlage beizufügen, die das Gericht benötigt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen. Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sind: die Verfolgung eines Rechtes darf nicht rechtsmissbräuchlich sein die wirtschaftliche Situation des Antragstellers ist so, dass der Betroffene Prozesskostenhilfe ohne Rückzahlung von Raten erhalten würde Das Gericht prüft, welche Einnahmen Sie haben und welche Ausgaben Sie haben. Bringen Sie also...

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öffentliches Wirtschaftsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es umfasst all die öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die den Staat in all seinen Formen (Behörden, Gemeinden, Beliehene , etc. ) zur Einwirkung auf die Wirtschaft berechtigen oder verpflichten Zum öffentlichen Wirtschaftsrecht gehören vor allem: • internationales Wirtschaftsrecht. Das internationale Wirtschaftsrecht regelt die wirtschaftliche Betätigung von Staaten, internationalen Unternehmen und Privatunternehmen daher gibt es auch kein geschlossenes Gesetzbuch, das die gesamte Materie regelt, sondern es greifen verschiedene Rechtsmaterien und damit auch Gesetze ineinander. Die Rechtsnormen ergeben sich daher aus dem Völkerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem privaten Wirtschaftsrecht. Sehr wichtig in diesem Bereich sind auch die verschiedenen Abkommen und zwischenstaatlichen Regelungen, wie das GATT (General Agreement of Tariffs and Trade) NAFTA (North American Free Trade Agreement), CISG (International Sales of Goods). Sehr wichtig sind auch Regelungen aus dem UN- Kaufrecht und die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO) . • Wirtschaftsverfassungsrecht. Das Wirtschaftsverfassungsrecht beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen Regelungen, die sich aus dem Grundgesetz ergeben. Grundlegend dabei ist, dass das deutsche Grundgesetz (GG) keine bestimmte Wirtschaftsform vorsieht. Es gibt nur in einzelnen Artikeln des Grundgesetzes welche der Gewährleistung des Wirtschaftslebens dienen: o Art. 2 GG Wirtschaften nach dem Prinzip der freien Persönlichkeitsentfaltung o Art. 9 GG im Wesentlichen Abs. 3 Koalitionsfreiheit o Art. 12 GG Berufsfreiheit o Art. 14 Eigentumsgarantie o Art. 74 Nr. 11 GG Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Wirtschaft o Art...

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allgemeines Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive. In der Staatstheorie bildet die Exekutive (ausführende Gewalt) neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Judikative (Rechtsprechung) die dritte der 3 unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung). Man kann also vereinfachend sagen, dass das Verwaltungsrecht das Recht der Staatlichen Verwaltung ist. Es regelt wie die Verwaltung aufgebaut ist und funktioniert und vor allem deren Verhältnis zueinander sowie den Rechtsschutz des Bürgers gegen Akte der Exekutive. Es regelt wie die öffentliche Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden arbeitet und wie der Bürger sich gegen Rechtsakte der Verwaltung wehren kann, bzw, wie der Bürger Akte der Verwaltung erstreiten kann. Es geht im Verhältnis des Bürgers zum Staat nicht immer nur um die Abwehr von staatlichem Handeln (Abwehr einer Umgehungsstraße) sondern manchmal auch darum eine Erlaubnis zu bekommen (Baugenehmigung, Erlaubnis ein Gewerbe betreiben zu dürfen). Es gibt keine Kodifikation des gesamten Verwaltungsrechts, die Rechtssätze sind über eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Gemeindesatzungen verstreut. Grundsätzlich teilt man das Verwaltungsrecht in zwei Bereiche: das allgemeine Verwaltungsrecht (Verwaltungsrecht AT) das besondere Verwaltungsrecht (Verwaltungsrecht BT) Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst diejenigen Vorschriften, die unabhängig von der betroffenen Sachmaterie grundsätzlich für die gesamte Verwaltung maßgebend sind, (z.B. Regeln des Verwaltungsverfahrens oder des Verwaltungsstreitverfahrens). Insbesondere beschäftigt sich dieses Rechtsgebiet mit dem Verwaltungsverfahren zum Erlass von Verwaltungsakten, mit der Frage der allgemeinen Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, mit Rechtsquellen, Staatshaftung und dergleichen mehr. Es findet im Verwaltungsverfahrensgesetz des...

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Internet und moderne Medien

Dass „Computer“ und das Internet nicht mehr wegzudenken sind, ist ein Allgemeinplatz. Jeder, der wirtschaftlich tätig ist, egal ob als Anbieter oder Konsument, weiß, wie unverzichtbar die modernen IT Technologien sind. Weniger klar ist den meisten, dass das Netz und auch das ganze drum herum kein Rechtsfreier Raum ist. Klar ist den meisten immerhin, dass es „irgendwie gefährlich„ sein kann, sich Filme, Bilder oder Ähnliches aus dem Netz herunterzuladen. Dass aber noch sehr viel mehr zu beachten ist, ist oft unbekannt. Dass ein kleiner Fehler im Impressum bereits teuer werden kann, wissen viele erst dann, wenn es zu spät ist und die Abmahnung ins Haus flattert. Die weitgehende Unwissenheit weiter Kreise über die rechtlichen Rahmenbedingungen liegt sicherlich auch daran, dass das IT und Internetrecht keine eigenständigen Rechtsbereiche und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen sind. Es sind eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Rechtsprechung zu beachten und das in einem technisch komplexen Umfeld. Insbesondere ergeben sich Probleme in den folgenden Bereichen: • Internetrechts • Domainrechts • Urheberrecht • Wettbewerbsrecht Als anwaltliche Dienstleistung kommt dabei besonders in Betracht: • Erstellung und Überprüfung von IT-Verträgen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Projektverträge, ASP und SaaS Verträge. • Lizenz und haftungsrechtliche Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Open Source Software. Erstellung, Überarbeitung und Bewertung von Lizenzbestimmungen. • umfassende Beratung und Vertretung bei speziellen internetrechtlichen Fragen, Domain Streitigkeiten und Haftungsfragen im Internet....

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