Nachbarrecht
Bereits Friedrich Schiller wusste es: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefallt. Leider hat die Erkenntnis Schillers nichts an Aktualität verloren. Im Gegenteil, in kaum einem Bereich werden mehr Klagen erhoben als im Nachbarrecht. Gleichgültig ob Bäume oder Hecken wild über den Gartenzaun wachsen, Äste überhängen, Kinder zu laut spielen, der Grillqualm die Luft verpestet oder Gartenzwerge den ästhetischen Genuss des Gartens verschandeln, , immer häufiger ziehen Deutsche vor Gericht, wenn sie mit ihrem Nachbarn nicht mehr klar kommen. Nun mögen einige der Nachbarkeilstreitigkeiten durchaus zum Schmunzeln Anlass geben, weil es tatsächlich durchaus absurde Fälle gibt, man sollte aber nie vergessen dass vielen Fällen durchaus ernste Störungen zugrunde liegen. Selbst in den „lustigen“ Fällen ist es oft so, dass sich nur einer der Kontrahenten absurd unvernünftig verhält, der andere aber durchaus ernsthaft unter dem Konflikt leidet. Nun mag man es ja lustig finden die Gartenzwerge des Nachbarn mit dem Luftgewehr abzuschießen, weil man Gartenzwerge nun mal nicht mag, sie spießig findet oder gar latent faschistoid, nur handelt es sich dabei nun mal um Sachbeschädigung. Auch wenn man ein anderes ästhetisches Empfinden hat berechtigt dies nicht zu Sachbeschädigungen und da Gartenzwerge durchaus teuer sein können, handelt es sich auch nicht immer um reine Bagatellen. Permanente Ruhestörung kann durchaus zu gesundheitlichen Problemen führen. Um all diese Probleme kümmert sich das Nachbarrecht. Das Nachbarrecht...
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