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Monat: März 2017

Die Limited

(1) Allgemeines zur Rechtsform Gründern wird häufig empfohlen, sie sollten eine „Limited“ zur Gründung ihres Start Ups verwenden. Als Begründung wird meist angeführt, dass diese Rechtsform nur wenig Kapital erfordere, und die Gründung schnell, preiswert und unbürokratisch ablaufe. Dies ist zwar nicht ganz falsch, jedoch ist vor der vorschnellen Gründung einer Limited zu warnen. Man sollte sich genauer informieren, was „die Limited“ genau ist. Es ist abzuklären welche Formen der Limited es gibt und welche man davon man wie gründen kann. Vor allem stellt sich die Frage, ob man die Limited überhaupt in Deutschland gründen kann. (2) Formen der Limited Zuerst einmal gibt es nicht nur eine „Limited“ sondern gleich mehrere. Dabei kann man unterscheiden zwischen: Private Limited Company by Shares (Ltd.) Private Limited Company by Guarantee Private Unlimited Company Public Limited Company (PLC) (3) Private Company limited by shares Die englische Private Company Limited by Shares, kurz „Limited“ oder noch kürzer „Ltd. „ist im englischsprachigen Raum die beliebteste Rechtsform bzw. Gesellschaftsform. Sie eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen. Dadurch erklärt sich ihre große Verbreitung. Die private companies limited by shares dürfen keine Anteile öffentlich anbieten und können damit nicht an der Börse gehandelt werden. Dadurch unterscheidet sie sich von der Public Limited Company, der PLC. Diese Limited entspricht eher unserer Aktiengesellschaft, deren Anteile (Aktien) öffentlich erhältlich sind und an der Börse gehandelt werden. Bei der Private Company...

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Zeugnis

Zeugnisrecht Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeitsstelle verlässt, sei es, weil er kündigt oder weil ihm gekündigt wird, dann bekommt er in aller Regel ein Zeugnis. Dieses Zeugnis ist meist so geschrieben, dass es auf den ersten Blick sehr positiv klingt. Es hat sich jedoch herumgesprochen, dass es eine „Zeugnissprache gibt, die häufig auch als „Geheimsprache“ bezeichnet wird, nach der di vordergründig positiven Aussagen etwas ganz anderes, meistens negatives bedeuten. Dies führt zu einer nicht geringen Verunsicherung bei den Arbeitnehmern. Den meisten Arbeitnehmern ist bewusst, dass von einem Arbeitszeugnis oft ihre ganze berufliche Zukunft abhängt umso weniger kann man sich in diesem Bereich Unsicherheiten und Zweifel leisten. Arbeitnehmer sollten Unsicherheiten dadurch ausräumen, indem sie einen Fachmann fragen und gegebenenfalls um ein angemessenes Zeugnis kämpfen. Aber auch Arbeitgeber haben mit der Zeugnissprache zu kämpfen. Vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass auch sie vielen gesetzlichen Regeln unterliegen, wenn sie ein Zeugnis schreiben. Daher fallen sie dann aus allen Wolken, wenn sie verklagt werden. Klagen wegen eines falschen Zeugnisses sind ausgesprochen ärgerlich und unnötig. Zeugnisklagen können sehr schnell, sehr teuer werden, zudem sind sie ausgesprochen rufschädigend zudem lassen sich Zeugnisklagen sehr leicht vermeiden. Lassen Sie sich einfach von einem Fachmann beraten. Es zeigt sich bei der Bearbeitung von Arbeitsrechtlichen Fällen mit Bezug zum Zeugnisrecht, dass es in diesem Bereich sehr viele Fragen und Unsicherheiten gibt. Ich habe daher eine kleine rechtliche Zusammenfassung zum...

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Mobbing

Es ist leider ein immer mehr zunehmendes Problem, dass das Arbeitsklima sich verschlechtert. Es gibt immer mehr Druck, immer mehr Termine eine immer größer werdende Arbeitsbelastung. Dieser Druck der fast alle Arbeitnehmer und oft auch Arbeitgeber erfasst entlädt sich häufig in einem schlechten Arbeitsklima und offenen oder versteckten Konflikten. Es fällt dann oft das heiß diskutierte Wort Mobbing (engl. „über jemanden herfallen„). Mobbing ist – entgegen landläufiger Meinung – kein Rechtsbegriff und erst recht keine Anspruchsgrundlage. Der Begriff stammt aus der Verhaltensforschung (vgl. Benecke RdA 08, 357). Es gibt kein „Mobbinggesetz“, die Rechtsfolgen müssen also aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und Regelungen abgeleitet werden. Die Unterscheidung zwischen einem schlechten Betriebsklima und einem rechtlich verfolgbaren Mobbing ist zudem schwierig, weil die Übergänge fließend sind. Würde man jedes ungünstige Betriebsklima oder jede Kritik einen Vorgesetzten an einen Untergebenen als Mobbing definieren, dann wäre der Rechtsfrieden sehr schnell stark belastet, die Gerichte würden mit der Arbeit kaum nachkommen und die Arbeit in den Betrieben würde vor laute Klagen zum Erliegen kommen. Hinzu kommt auch noch, dass die Begrifflichkeiten häufig falsch verwendet werden. Die gesetzlichen Regelungen sind teilweise sehr alt, die Mobbing Problematik dagegen ist erst relativ spät in den Focus gerückt. Erst seit den 90er Jahren wird versucht das Problem Mobbing rechtlich zu erfassen. Das BAG setze sich erstmals 1997 mit der Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung auseinander. BAG 15.1.97 – 7 ABR 14/96, NZA...

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Was regelt das AGG und für wen ist es relevant?

Das AGG ist für jeden relevant, der im Arbeits- oder Wirtschaftsleben steht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Bei der Einführung wurde das Gesetz grade von Vertretern der Arbeitgeber scharf kritisiert, man fürchtete eine Klagewelle. Diese ist ausgeblieben. Eine massenhafte Berufung auf das AGG blieb aus, allerdings zeigt sich in der Praxis, dass das AGG zunehmend eine wichtige Rolle spielt. Grade im Bereich der Personalauswahl berufen sich zunehmend mehr abgelehnte Bewerber mit Erfolg auf das AGG, so dass sie Schadensersatz bekommen. Auch im Bereich der Kündigungen beruft man sich zumindest parallel zum normalen Kündigungsschutz auf das AGG. Damit ist es für jeden relevant, der am Arbeitsleben teilnimmt, gleichgültig, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, Beamter oder Angestellter, Bewerber, Auszubildender, langjährig Beschäftigter, ehemaliger Beschäftigter oder arbeitnehmerähnliche Person. Für alle gilt das AGG und für alle kann es gravierende Folgen haben. Für Arbeitnehmer und solche, die es mal waren oder solche, die es erst noch werden wollen, werden von dem AGG geschützt. Es kann schlicht den Unterschied machen, ob man einen Job bekommt oder nicht, ob man Schadensersatz bekommt oder nicht, ob man bei Beförderungen übergangen wird oder nicht. Für Arbeitnehmer ist das AGG...

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Was tun bei einer Kündigung?

Was tun gegen eine Kündigung? Sie können die Kündigung entweder akzeptieren oder aber dagegen vorgehen. Üblicherweise versucht man als Anwalt in normalen Zivilverfahren erst einmal die Angelegenheit außergerichtlich zu klären, bevor man klagt. Das Problem im Kündigungsschutz liegt aber darin, dass der Arbeitnehmer nach dem schriftlichen Eingang einer Kündigung nur genau drei Wochen lang die Möglichkeit hat, eine Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Die Frist ist nur eingehalten, wenn am Stichtag beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingegangen ist. Weder ein „Widerspruch“ des Arbeitnehmers gegen die Kündigung, noch ein außergerichtliches Schreiben eines Anwalts sind hierfür ausreichend. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung von Gesetztes wegen bereits als wirksam. Man kann keinerlei Argumente mehr gegen die Kündigung anbringen, weder kann man die Kündigung als unwirksam erklären lassen, noch eine Abfindung erlangen. Die Einhaltung der Frist ist auch einzuhalten, wenn die Klage nur ein Mittel ist, um eine Abfindung zu erstreiten.   Die 3-Wochen-Frist gilt übrigens immer, selbst wenn man krank oder im Urlaub ist, während die Kündigung einen Zuhause in den Briefkasten gelegt wird. Eine nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage kann unter ganz bestimmten Umständen erreicht werden. Und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer nachweislich – trotz aller (zumutbaren) Bemühungen seinerseits – nicht in der Lage war, die Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird die Klagefrist aus diesen Gründen versäumt, muss man umständlich versuchen, das Gericht über einen Wiedereinsetzungsantrag davon zu überzeugen, dass man an...

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