Personenbedingte Kündigung
personenbedingte Kündigung Was ist eine personenbedingte Kündigung? Hinter dem etwas sperrigen Begriff der „personenbedingten Kündigung“ verbirgt sich die Kündigung von Arbeitnehmern, weil der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht nur vorübergehend, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Klingt auch nicht sehr viel einfacher. Am besten erklären kann man den Begriff der „personenbedingten Kündigung“ wenn man ihn mit dem Begriff der „verhaltensbedingten Kündigung“ vergleicht. Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, dabei kann man grade an ihnen die Unterscheide deutlich machen. Wenn der Arbeitnehmer arbeiten kann, aber nicht will und etwa „krankfeiert“, dann kann ein Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegen. Der Arbeitnehmer verhält sich nicht richtig. Ein Verhalten aber kann man steuern. Eine Abmahnung macht also in so einem Fall Sinn, weil es der Arbeitnehmer in der Hand hat, ob er krankfeiert oder nicht. Wenn der Arbeitnehmer aber wirklich krank ist, dann kann er in aller Regel nichts dafür, er kann es auch nicht so einfach ändern. Eine Abmahnung wäre also sinnlos. Die Aufforderung des Arbeitgebers „los, hör auf zu Humpeln, dein Bein hat ab sofort nicht mehr gebrochen zu sein“ ist offensichtlich sinnlos. Trotzdem kommt bei Krankheit auch eine Kündigung in Betracht. Nicht bei einem gebrochenen Bein, denn das wird in aller Regel heilen, aber bei chronischen Krankheiten oder etwa Alkoholismus ist eine Heilung ungewiss. Wobei es für eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich gleichgültig ist, ob der Arbeitnehmer...
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