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Monat: März 2017

Gesellschaftsrecht

a) Definition des Gesellschaftsrechts Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden   Die Grenzen zulässiger Zwecke bilden lediglich die allgemeinen gesetzlichen Verbote und die guten Sitten (§§ 134, 138 BGB) sowie das Kartellverbot des § 1 GWB. Der gemeinsame Zweck kann nicht nur dauerhafter, sondern auch vorübergehender Natur sein. Der Zweck kann Ideeller Natur sein Eigennützig sein Fremdnützig sein Vermögensrechtlicher Natur sein Ausschlaggebend ist lediglich, ob ein gemeinsamer Zweck durch Beiträge gefördert wird. Beiträge werden in der Regel durch die Leistung von Geld erbracht. Es ist aber auch möglich andere Vermögensgegenständen oder die eigene Arbeitskraft des Gesellschafters als Beitrag einzubringen Überblick über Formen von Personengesellschaften und Körperschaften b) Zu den Personengesellschaften zählen: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705740 BGB, die offene Handelsgesellschaft (OHG), §§ 105160 HGB, die Kommanditgesellschaft (KG), §§ 161177a HGB, die stille Gesellschaft (StG), §§ 230236 HGB, die Parten Reederei, §§ 489508 HGB, die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), §§ 1 H. PartGG, die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), EWIVVO.   c) Körperschaften sind: der (rechtsfähige und nichtrechtsfähige) Verein des bürgerlichen Rechts, §§ 2179 BGB, die Aktiengesellschaft (AG), AktG, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), §§ 278290 AktG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbHG, (Als Unterform der GmbH gibt es noch nach der Reform des Gesellschaftsrechts die UG)   die eingetragene Genossenschaft, GenG, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit  ...

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Handelsvertreterrecht

Was ist ein Handelsvertreter? Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Dabei ist nicht die von den Parteien gewählte Vertragsbezeichnung entscheidend, sondern die der tatsächlichen Handhabung. Auch Personen, die nicht die Bezeichnung „Handelsvertreter“ verwenden, sind als Handelsvertreter anzusehen, wenn die Merkmale eines Handelsvertreters erfüllt sind: Ständige Vertragsbeziehung zum vertretenen Unternehmen Vermittlung / Abschluss von Geschäften und Kundenbetreuung im Namen und für Rechnung des vertretenen Unternehmens Selbständigkeit (eigenes Gewerbe, Unternehmer bzw. Kostenrisiko, Gewerbesteuer) Freie Gestaltung der Tätigkeit und freie Bestimmung der Arbeitszeit (Weisungsfreiheit) Auszahlung des Entgelts ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben   Handelsvertreter kann jede natürliche oder juristische Person sein. Auf den Handelsvertreter finden die Vorschriften §§ 84 bis 92c des Handelsgesetzbuchs (HGB) Anwendung. Gemäß § 86 HGB hat der Handelsvertreter sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und dabei die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen. Abzugrenzen ist der Handelsvertreter vom Vertragshändlers, Kommissionär und Handelsmakler. Für diese gelten die Vorschriften zum Handelsvertreterrecht grundsätzlich nicht.   Die Handelsvertretung ist in verschiedene Zweige unterteilt. Unterschieden werden u.a.: Abschlussvertreter / Vermittlungsvertreter (gesetzliches Grundmodell): Die Aufgabe des Vermittlungsvertreters erstreckt sich nur auf die Vermittlung des Geschäfts, der Abschlussvertreter ist im Gegenzug berechtigt, den Vertrag im Namen des Unternehmers selbst abzuschließen....

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Handelsrecht

Die gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist heute in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB). Es ist gegliedert in fünf Bücher mit den Titeln Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsbücher, Handelsgeschäfte und Seehandelsrecht. Dazu kommen Nebengesetze, wie z.B. das Wechsel oder Scheckgesetz, Warenzeichengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Gesellschaftsrecht und in gewissem Maße auch Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuche. Zusätzlich gelten im Handelsrecht viele internationale Vereinbarungen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten für den Kaufmann nur subsidiär, d.h. die Rechtsnormen des HGB gehen dem BGB als spezielle Regelungen vor.                  Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht des Kaufmanns. Im „normalen“ Recht welches zwischen nicht Kaufleuten gilt, besteht ein gewisses Bedürfnis nach Schutz des Schwächeren. Viele Nicht Kaufleute sind geschäftsunerfahren und uninformiert, daher müssen diese Nicht Kaufleute vor übereilten Geschäften geschützt werden. Das allgemeine Privatrecht sieht daher bestimmte Einschränkungen vor, wie z.B. Formzwang bei bestimmten Geschäften. Dieses Bedürfnis nach Schutz besteht bei Kaufleuten in der Regel nicht. Im Gegenteil, zu weitgehende Schutzvorschriften behindern die schnelle und flexible Durchführung von Geschäften. Daher greifen im Handelsrecht bestimmte Besonderheiten.   Besonderheiten des Handelsrechts a) Formfreiheit Kaufleute können Bürgschaften untereinander formlos abschließen (§ 350 HGB), ein Bürgschaftsvertrag unter Privaten muss dagegen zwingend schriftlich abgeschlossen werden (§ 766 BGB). b) Rügepflicht Hat eine Ware nach dem Kauf einen Mangel, stehen dem Kunden die sogenannten Gewährleistungsrechte zu. Bei mangelhafter Ware hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes...

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Abmahnung durch Wettbewerber erhalten

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann gehen Sie am besten so vor: Ruhe bewahren!!! Keine Kontaktaufnahme zur Kanzlei, die die Abmahnung ausgesprochen hat! Keine Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung! Keine Zahlung ohne vorherige Prüfung! Lassen Sie prüfen, ob tatsächlich ein Wettbewerbsverstoß gegeben ist. Suchen Sie professionelle Hilfe von fachkundigen dritten (Berufsverband, spezialisierten Anwalt) prüfen.   Abmahnungen dienen dem Schutz vor Verletzung der eigenen Marken, Patent und Urheberrechte sowie vor unlauterem Wettbewerb.   Vielfach erfolgen Abmahnungen jedoch unberechtigt und oft auch missbräuchlich. Daher ist in jedem Fall einer Abmahnung genau zu prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht.   Das Schreiben nicht zu beachten ist ebenso falsch wie die übereilte und ungeprüfte Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung. In jedem Fall sollte eine schnelle Reaktion erfolgen. Die Frist, innerhalb derer die Erklärung abgegeben werden soll, beträgt häufig nur wenige Tage (i.d.R. 14) manchmal nur Stunden. Ein Antrag auf Fristverlängerung zur genauen Prüfung ist nur selten von Erfolg gekrönt. Man sollte also immer innerhalb der gesetzten Frist reagieren, auch wenn man um Fristverlängerung gebeten hat. Es droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht. Die Streitwerte sind dabei in der Regel sehr hoch! (50.000-100.000 Euro sind keine Seltenheit). Mit dem einstweiligen Verfügungsverfahren könnte das Gericht ohne mündliche Verhandlung innerhalb weniger Tage entscheiden und den Verantwortlichen zur Unterlassung verurteilen. Sie sollten nicht nur innerhalb der Frist antworten, sondern sie sollten vor allem überhaupt...

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Wettbewerbsverletzung durch Mitbewerber Abmahnung erstellen

Als Unternehmer sind Sie es gewöhnt, sich dem Wettbewerb zu stellen. Sie setzen sich in der Geschäftswelt durch und haben bisher immer einen Markt für ihre Produkte gefunden. Wozu brauchen Sie dann die Hilfe des Gesetzes, um sich gegen unliebsame Konkurrenz durchzusetzen? Ist die Abmahnung nicht ein unfaires Mittel? Sind die „Abmahnkönige“ nicht alles etwas unseriöse Gestalten, die mit massenhaft in die Welt unberechtigt einen schnellen Euro machen wollen? Sie haben Recht, es gibt den massenhaften Missbrauch des Abmahnrechtes. Doch darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Wettbewerbsrecht eine wichtige Funktion hat und dass es völlig legitim ist sich gegen unlautere Praktiken der Konkurrenten zu wehren. Leider gibt es nämlich nicht nur Abmahnhaie, sondern auch den Wettbewerb störende Mitmenschen. Gegen unlautere Praktiken ist ohne das Wettbewerbsrecht kaum anzukommen. Wenn Sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechts gegen unsaubere Praktiken vorgehen, tun Sie nicht nur sich selbst einen Gefallen, sondern stärken den fairen Wettbewerb und damit die Marktwirtschaft. Kosten der Abmahnung wegen Wettbewerbsverletzung Gemäß § 12 I UWG sind die Kosten der Abmahnung dem Unterlassungsgläubiger bei berechtigter Abmahnung zu ersetzen. Ihr Kosten Risiko bei einer berechtigten Abmahnung ist also denkbar gering. Neben der Abmahnung können Wettbewerbsrechtliche Verstöße selbstverständlich auch direkt gerichtlich verfolgt werden. Es ist nicht notwendig vor einer Klage den Rechtsverletzer zu mahnen! Aber!! Achtung!! Sollte der Verletzer im Gerichtsverfahren den Anspruch auf Unterlassen sofort anerkennen, so haben Sie als Kläger die Gerichtskosten...

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