Urheberrecht für Autoren – ein Kurs mit Rechtsanwalt Christian Niehus. Kurs in Planung. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse, dann gebe ich Ihnen gerne Bescheid, wann der nächste Kurs stattfindet.
Für wen ist der Kurs gedacht?
Der Kurs richtet sich an jeden, der gerne schreibt und seine Texte auch veröffentlichen will.
Der Kurs heißt zwar „Urheberrecht für Autoren“, er beschränkt sich aber keineswegs auf dieses Rechtsgebiet, sondern deckt die gesamte Bandbreite der möglichen rechtlichen Probleme ab. Der Kurs „Urheberrecht für Autoren“ richtet sich also nicht nur an Autoren, die Probleme mit dem Urheberrecht haben, sondern an alle, die bei ihrer Arbeit als Autoren rechtlich auf sicherem Grund stehen wollen, die die rechtlichen grenzen ihrer Arbeit selbst sicher beherrschen wollen.
Insbesondere wendet sich der Kurs an Selfpublisher, weil diese gänzlich ohne die Unterstützung eines Verlags auskommen müssen. Niemand, der den Text rechtlich prüft, der Urheberrechte abcheckt, der etwaige Verletzungen durch andere abwehrt, der sich um die notwendigen Verträge kümmert. Dort will ich die Lücke schließen und Selfpublishern alles Notwendige an die Hand geben, um sich selbst zu helfen – oder aber zu erkennen, wo sie Hilfe brauchen, um sich diese ganz gezielt zu suchen.
Der Kurs ist aber auch für Autoren interessant, die ihre Texte durch einen Verlag betreuen lassen. Die Betreuung durch einen Verlag entlässt den Autor schließlich nicht aus seiner Verantwortung.
Vor allem wendet sich der Kurs an die Autoren die aktuell oder immer mal wieder, Ärger mit Abmahnungen haben.
Jeder Autor, der schon mal abgemahnt worden ist, weiß, dass das eine nicht nur teure Angelegenheit ist, sondern auch eine nervenaufreibende und eine, die Reputation kosten kann. Was macht man, wenn die Abmahnung ins Haus flattert? Noch besser, was tut man, damit es erst gar nicht soweit kommt?
Schon beim Schreiben des Textes können viele Fehler gemacht werden.
Der Autor orientiert sich zum Beispiel beim Schreiben des Textes an seinem Nachbarn, seinem Blumenhändler, seinem Lehrer oder einer anderen ihm gut bekannten Person. Er schildert die Person sehr plastisch, so dass jeder, der die Person kennt, sie wiedererkennt. Unter Umständen ist die eine oder andere Begebenheit, ob wahr oder erfunden, nicht ganz positiv für den Dargestellten. Dann ist es gut möglich, dass diese Person einen wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts verklagt. Daran muss man schon beim Schreiben denken.
Auch ein guter Verlag hat in solchen Fällen oft keine Chance, diese Fehler zu vermeiden, wenn der Autor nicht selber aufpasst und den Verlag auf den kritischen Punkt hinweist. Denn woher soll der Verlag wissen, dass sich der Autor an einer realen Person orientiert hat? Der Verlag kennt im Zweifel den Nachbarn nicht oder den Blumenhändler. Wenn der Autor nicht selber sensibilisiert ist und weiß, dass es da Schwierigkeiten geben könnte, kann auch der Verlag nicht helfen.
Aber auch der Abschluss eines Verlagsvertrages (oder eines Übersetzungsvertrages etc.) ist nicht ganz ohne Tücken. Verlage sitzen oft am längeren Hebel, sie sind erfahren und haben natürlich ihre (berechtigten) Interessen. Verlage sind Wirtschaftsunternehmen, sie sind nicht dazu da, Autoren zu beschützen oder zu päppeln (auch wenn einige Verlage dies durchaus tun, wenn auch in Grenzen). Verlage sind Wirtschaftsunternehmen, die gewinnorientiert sind, sie haben also bei Vertragsschluss ihre Interessen im Auge, was völlig legitim ist. Ebenso legitim ist es jedoch auch, dass Sie als Autor Ihre Interessen im Blick haben. Dazu muss man wissen, was Verträge sind, wie sie funktionieren und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.
Fragen und Probleme, die immer wieder auftauchen:
- Muss man den Standardvertrag mit dem Verlag abschließen? Oder kann ich ihn ändern?
- Ist der Standardvertrag günstig für den Autor? Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag so anzupassen, dass er zu meiner Situation passt?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich bei Abschluss eines Verlagsvertrages?
- Kann man einen Verlagsvertrag auch ändern?
- Der Verlag hält sich nicht an den Vertrag, was soll ich tun?
- Der Verlag veröffentlicht meinen Text nicht, was kann ich tun, um gedruckt zu werden?
- Worauf muss ich achten, wenn ich einen Text schreibe, um nicht fremde Urheberrechte oder gar Persönlichkeitsrechte zu verletzen?
- Darf ich kritisch über Personen schreiben? Wo liegt die Grenze zur Beleidigung oder zur Persönlichkeitsverletzung?
- Wie zitiere ich richtig? Wen darf ich überhaupt zitieren?
- Was ist bezüglich Bildern und Illustrationen zu bedenken?
- Wir haben den Roman zusammen geschrieben – sind meine Ideen geschützt?
- Wenn ich als Angestellter für ein Unternehmen (Zeitung, Verlag etc.) schreibe, habe ich dann das Urheberrecht? Wie kann ich mein Urheberrecht nachweisen?
- Wie lange gilt das Urheberrecht?
- Welche Nutzungsrechte kann ich vergeben?
- Erwerben Übersetzer oder Lektoren ebenfalls Urheberrechte?
Der Kurs behandelt auch:
- Musterverträge für Autoren, auch Wissenschaftsautoren, Herausgeber und Übersetzer
- Copyright
- Plagiat
- Ideenklau
- Verfilmungsrechte
- Markenschutz
- Titelschutzrecht
- Domain-Namen für das Internet
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- Postmortaler Persönlichkeitsschutz
- Recht am eigenen Bild
- Recht am eigenen Namen
- Sorgfaltspflichten Des Autors und des verlages
- Urheberrecht
- Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht
- Werktitelschutz
- Vertragsrecht
- Die Auflösung des wirksam zustande gekommenen Vertrages
- Die Änderung eines Vertrags
- Die Auflösung eines Vertrages
- Die im künstlerischen Bereich zentralen Vertragstypen
- Der Verlagsvertrag
- Der Bestellvertrag
- Übersetzervertrag
- Der Lizenzvertrag
- Der Optionsvertrag
- Herausgebervertrag
- Fotografie- und Illustrationsverträge
- Vertragsstörungen
- Elektronisches Publizieren
Zeitpunkt:
Ort:
Zurzeit ist ein Kursus in Planung, sobald der konkrete Ort und Zeitpunkt feststehen, wird dies hier bekanntgegeben.