Das Handels– und Gesellschaftsrecht bezeichnet man nicht ganz zu Unrecht auch als „Unternehmensrecht“.

Regelt das Handels- und Gesellschaftsrecht doch sowohl den einzelnen Kaufmann als auch die rechtliche Ausgestaltung von Unternehmen und deren Beziehung zu anderen Marktteilnehmern.

Die Akteure des Marktes sind in der Regel entweder als Einzelkaufmann organisiert oder aber bedienen sich einer der Rechtsformen, die das deutsche Recht bereitstellt.

Die Frage ist nun, was dürfen die einzelnen Akteure? Wer haftet, wenn etwas schief geht? Wer kann, wie, welche Rechtsform wählen und für wen lohnt sich welche Rechtsform?

Welche ist die richtige Rechtsform für den einzelnen Marktteilnehmer?

Von dieser Frage kann die gesamte Existenz des Unternehmens abhängen. Sei es aus haftungsrechtlichen, steuerlichen oder anderen Gründen.

Nachfolgend erhalten Sie eine kurze Einführung zum Inhalt und zu der Bedeutung des Handels und Gesellschaftsrechts:

 

 

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