Was ist „gewerblicher Rechtsschutz“? Das Rückgrat der meisten deutschen Firmen sind nicht billige Arbeitskräfte oder billige Rohstoffe, sondern das einzigartige know how. Zu ihnen zählen die technischen Schutzrechte, nämlich Zum gewerblichen Rechtsschutz im weiteren Sinne gehören: Auch rechtlich einwandfreie Werbemaßnahmen, eine unangreifbare Pressearbeit und saubere Mediennutzung tragen messbar zum wirtschaftlichen Erfolg bei. Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören insbesondere: |
Als anwaltliche Dienstleistung kommen dabei unter anderem in Betracht:
• Markenanmeldung
• Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche (z. B. Unterlassung, Schadensersatz)
• Wahrnehmung wettbewerbsrechtlicher Interessen
• Anmeldung von Gebrauchsmustern
• Anmeldung von Designs zur Eintragung
• Anmeldung von Patenten
• Durchsetzung von Ansprüchen in Zusammenhang mit Gebrauchsmustern, eingetragenen Designs und Patenten.
• Abwehr von Abmahnungen, rechtliche Vertretung bei illegalem Herunterladen von Filmen, Musik etc.
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Die Darstellung der Rechtsgebiete erfolgt aus rein informativen Gründen. Der Beitrag dient dazu die Leser über die Grundstrukturen des Rechts und einzelne Rechtgebiete zu informieren.
Keinesfalls soll dadurch das Leistungsspektrum der Kanzlei durch Angabe von Schwerpunktbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten oder Teilbereichen der Berufstätigkeit dargestellt oder beworben werden.