Das Geräte- und Produktsicherheitsrecht ist selbst bei Juristen nicht immer wohlbekannt, dabei ist es für Hersteller und Inverkehrbringer von Produkten überlebenswichtig.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ist eine Kernvorschrift der Verbrauchersicherheit im Konsumgüterbereich. Es soll die Sicherheit und Gesundheit beim Ausstellen und Inverkehrbringen von Produkten durch bundeseinheitliche Sicherheitsstandards sicherstellen.
Konkret durchgesetzt wird dies durch die Marktüberwachungsbehörden, denen ein breites Instrumentarium an Befugnissen zur Verfügung steht.
Konformitätsnachweis, CE Kennzeichnung, Geräte und Produktsicherheitsgesetz, Gefahrenanalyse, Benutzerinformation und Produkthaftung sind daher rechtliche Begriffe, mit denen jeder Hersteller und Inverkehrbringer technischer Produkte vertraut sein sollte.

Sonst drohen erhebliche Konsequenzen die von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen.
Dabei ist es nicht immer ganz einfach den Überblick zu behalten, denn das Produktsicherheitsgesetz ist ständig im Fluss. Neue EG Richtlinien, europäische Verordnungen und nationale Rechtsvorschriften treten in immer kürzeren Zeitabständen in Kraft und verändern die Spielregeln.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte meiner Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt vorher einen Rechtsanwalt. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Die Darstellung der Rechtsgebiete erfolgt aus rein informativen Gründen. Der Beitrag dient dazu die Leser über die Grundstrukturen des Rechts und einzelne Rechtsgebiete zu informieren.
Keinesfalls soll dadurch das Leistungsspektrum der Kanzlei durch Angabe von Schwerpunktbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten oder Teilbereichen der Berufstätigkeit dargestellt oder beworben werden.