Was ist Handwerksrecht?
Das Handwerksrecht gehört rechtstechnisch in den Bereich des sogenannten Wirtschaftsverwaltungsrechts. Es regelt die folgenden Belange des Handwerks:
• Handwerksausübung im stehenden Gewerbe
• berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk
• Selbstverwaltung des Wirtschaftsbereichs.
Welche rechtlichen Normen gelten für das Handwerksrecht?
Da das Handwerk selbstverständlich ein Gewerbe ist, gilt für das Handwerk natürlich vorrangig das Gewerberecht. Da das Handwerk auch ausbildet, gilt auch das Berufsbildungsgesetz.
Allerdings ist das Handwerk ein sehr spezielles Gewerbe. Dieser Besonderheit hat man Rechnung getragen, indem man das Gesetz zur Ordnung des Handwerks geschaffen hat. Dieses ist spezieller als das allgemeine Gewerberecht und das Berufsbildungsgesetz.
Es gelten somit immer erstmal die Regelungen des Handwerksrechts und nur dann, wenn dort keine Regelung zu finden ist, greifen die anderen Gesetze.
Handwerksordnung
In der Handwerksordnung wird das Handwerk in drei Kategorien eingeteilt:
• zulassungspflichtiges Handwerk,
• zulassungsfreies Handwerk,
• handwerksähnliche Gewerbe.
Zulassungspflichtige Handwerksbetriebe können in die entsprechende Handwerksrolle des betreffenden Gewerbezweiges eingetragen werden.
Dies ist aber in der Regel nur möglich, wenn man einen gültigen Meisterbrief vorweisen kann. Ausnahmen gibt es für die Absolventen einer Hochschule bzw. Fachhochschule. Diese können die Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls nachweisen. Wer in der Handwerksrolle eingetragen worden ist, kann unter Nachweis der entsprechenden Fähigkeiten auch für andere Gewerke eingetragen werden.
Zulassungsfreie Gewerbe sind bei der zuständigen Handwerkskammer anzuzeigen. Selbiges gilt für handwerksähnliche Gewerbe.
Welche rechtlichen Probleme tauchen auf?
Es kommt nun immer wieder zu Konflikten. Diese betreffen oft schon die Frage, ob man die Gesellenprüfung oder die Meisterprüfung bestanden hat. Ob die Qualifikation ausreicht, um sich als Handwerker selbständig zu machen. Welche Möglichkeiten es gibt, gegen nicht bestandene Prüfungen vorzugehen und welche Möglichkeiten es gibt, ohne Meistertitel als Handwerker tätig zu sein.
Als anwaltliche Dienstleistung kommen dabei unter anderem in Betracht:
• Gestaltung von Werkverträgen
• Suche nach der „richtigen“ Gesellschaftsform, GmbH, AG, KG oder doch Einzelkaufmann?
• Gesellschaftsverträgen, sowie Verträgen bei Geschäftsübernahme
• Ausarbeitung von Formularen und Geschäftsbedingungen
• Durchsetzung von Werklohnforderungen und überfälligen Handwerkerrechnungen
• Beweissicherungsverfahren oder Rechtsstreit steht unmittelbar bevor
• Gesellenprüfung
• Meisterprüfung
• Existenz Gründungen im Handwerk
• Existenzgründungen im handwerklichen Umfeld ohne Meisterbrief
• Verfolgungen von Handwerkern ohne Meisterbrief
• Altgesellenregelung
• Minderhandwerk
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