Deutschland hat ab 01.01.2015 einen gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer erhalten. Dieser gilt flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen danach haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Ab dem 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 €.
Gesetzliche Grundlage ist das sog. Mindestlohngesetz (MiLoG), welches wiederum Bestandteil des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie ist (Mindestlohngesetz vom 11. August 2014, BGBl. I S. 1348).
Neben dem Mindestlohn gilt noch eine weitere Untergrenze für die Vergütung, die Sittenwidrigkeit. Das Gesetz über den Mindestlohn tangiert die bisherige Rechtsprechung über die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) nämlich nicht.
Der Mindestlohn ist unabdingbar, der Arbeitnehmer kann auf Mindestlohn nicht verzichten (§ 3 MiLoG). Ein Arbeitnehmer kann sich also nicht per Arbeitsvertrag wirksam darauf verzichten.