Abmahnung durch Gutsch & Schlegel wegen Verkaufes der DVD Genesis Live At The Wembley Stadium 1987

Aktuell mahnt die Kanzlei Gutsch & Schlegel verstärkt wegen des Verkaufs der DVD Genesis Live At The Wembley Stadium 1987 ab. Rechteinhaber an den Werken von genesis ist nach Aussage der Kanzlei  Gutsch & Schlegel die Gelring Ltd., 25 Ives Street, SW3 2ND London, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Sie haben eine Abmahnung durch die Kanzlei Gutsch & Schlegel wegen Verkaufs von DVDs und CDs erhalten?

Ruhe bewahren!!

Nichts unterschreiben!!

Nicht zahlen!!

 

Lesen Sie sich lieber den folgenden Artikel durch!

Ich vertrete seit Jahren Mandanten im Bereich Urheberrechtsverletzungen. In meiner täglichen Praxis erlebe ich immer wieder Fallkonstellationen wie diese:

Mandanten haben eine DVD oder eine CD ganz legal im Laden gekauft, als sie sie über eBay verkaufen wollten, wurde ihr Angebot bei eBay gesperrt und sie bekamen eine Abmahnung von der Kanzlei.

Gutsch & Schlegel,

Rechtsanwälte in Partnerschaft,

Neumühlen 17

22763 Hamburg

früher

SASSE & PARTNER

Eppendorfer Weg 93a,

20259 Hamburg

In dem Abmahnschreiben behauptet die Kanzlei Gutsch & Schlegel, dass sie die Vertreter des Rechteinhabers seien.

In dem Schreiben fordert die Kanzlei Gutsch & Schlegel in aller Regel folgende Dinge:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Kostenerstattung für Ihre Anwaltsgebühren
  • Kostenerstattung für die Ermittlung der Adresse

Betroffen sind vor allem folgende Tonträger bzw Bild-Tonträger

  • Genesis – BBC 1972 Swingin’ Pig
  • Genesis – Live
  • Genesis – Live 1980
  • Genesis – Live At The Wembley Stadium 1987
  • Genesis – Live in Montreal 1974
  • Genesis – Live in Montreal (Swinging Pig Record’s)
  • Genesis – Live USA 1986
  • Genesis – The Great Lost Live Album Vol. 1
  • Genesis – The Great Lost Live Album Vol. 2
  • Genesis with Phil Collins Live USA Vol.1 und 2
  • Pink Floyd – Interstellar Overdrive
  • Pink Floyd – Opening in Philly
  • Pink Floyd – Stoned alone
  • Pink Floyd meets Frank Zappa
  • Pink Floyd – Rarities through the years
  • Pink Floyd – Remember a day
  • Pink Floyd – How shall we sing in a foreign land

Die Liste ist nicht abschließend. Die Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Rechte unter anderem der folgenden Rechteinhaber:

  • AFM Records GmbH
  • Atlantic Streamholding LLC
  • Boje Buck Produktion GmbH
  • Edel Germany GmbH
  • Gelring Ltd.
  • Mindbase Music Management
  • Pink Floyd Music Ltd
  • Play It Again Sam SPRL
  • Roadrunner Records GmbH
  • Splendid Film GmbH
  • WVG Medien GmbH
  • Hannibal Classics Inc

 

Die Angelegenheit sollte sehr ernst genommen werden.

Nur der Rechteinhaber darf eine Veröffentlichung lizenzieren.

Dies haben die Rechteinhaber in aller Regel aber nicht getan, das heißt in dieser Form nie für die Verbreitung vorgesehen.

Bei den CDs oder DVDs handelt es sich also nach diesem Vortrag der Kanzlei in der Tat um Bootlegging Ware, also ohne Lizenz verbreitete Aufnahmen.

Ähnlich verhält es sich bei den meisten anderen abgemahnten Werken, wenn es sich auch um andere Rechteinhaber handelt.

Das Ärgerliche für die Betroffenen ist nur, dass diese dies nicht wussten und sie es der CD und der DVD auch nicht ansahen. Die Hüllen der CDs und DVDs sind sehr professionell gestaltet und es ist für den Laien nicht erkennbar, dass es sich um Bootlegging Ware handelt.

Der Kauf von Bootlegging Ware ist nicht illegal. Wenn man jedoch versucht eine solche CD oder DVD zu verkaufen, begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Grundsätzlich sind die Ansprüche der Kanzlei Gutsch & Schlegel also oft berechtigt!!!

(vgl. AG Hamburg, Urteil vom 22.09.2011, Az. 35a C 160/11).

Diese Rechtslage verletzt sicherlich das Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen, doch die Rechtslage ist diesbezüglich leider eindeutig.

Wer nicht lizensierte Werke auf eBay oder auf anderen Plattformen verkauft, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Auch wenn man in gutem Glauben gehandelt hat. Wer Ware verkauft, muss sich vorher informieren, wer der rechteinhaber ist. So sieht es der Gesetzgeber.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel schreckt nicht davor zurück, ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.

Man sollte die Angelegenheit also nicht auf die leichte Schulter nehmen, kommt es zum Prozess, sind hohe Kosten und auf alle Fälle jede Menge Unannehmlichkeiten zu befürchten.

Um es kurz zu machen:

Sie haben ein Problem!!!

Trotzdem sollten Sie auf keinen Fall einfach zahlen.

Sie sollten auch auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben, denn diese stellt in aller Regel ein Schuldanerkenntnis dar und ist viel zu weitgehend.

Sie sollten aber auch nicht versuchen selber eine Unterlassungserklärung zu schreiben, dann die Muster, die im Netz kursieren, sind oft fehlerhaft und/oder veraltet. Eine fehlerhafte Unterlassungserklärung führt aber dazu, dass Sie mit Sicherheit sofort verklagt werden.

Sie sollten auf keinen Fall mit der Kanzlei Gutsch & Schlegel Kontakt aufnehmen. Rufen Sie nicht dort an! Mailen Sie nicht! Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen, die später gegen Sie verwendet werden können.

Wenden Sie sich lieber direkt an einen qualifizierten Anwalt.

Lassen Sie sich aber nicht durch die kurzen Fristen unter Druck setzen! Beauftragen Sie nicht aus einer Kurzschlussreaktion heraus irgendeinen Anwalt, der die auffälligste Werbung macht. Setzen Sie auf Seriosität.

Handeln Sie schnell aber überlegt!

Sie sollten überprüfen lassen, ob die behauptete Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob insbesondere die geltend gemachten Ansprüche rechtswirksam durchgesetzt werden können.

Warten Sie nicht ab! Die Fristen sind in aller Regel sehr kurz und ein seriöser Anwalt braucht Zeit um den Fall gründlich zu recherchieren.

Auch wenn Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, lässt Sie der Gesetzgeber nicht im Stich.

Meistens kann man die Schadensersatzansprüche gänzlich abwehren und die Anwaltskosten deutlich reduzieren.

Die Kanzlei Gutsch & Schlegel hat zudem nur Anspruch auf eine stark modifizierte Unterlassungserklärung, die kein Schuldeingeständnis bedeutet.

Dies gilt übrigens für alle Abmahnungen, egal von welcher Kanzlei sie kommt.

Sie wollen mehr Informationen oder haben Fragen? Dann nehmen Sie kostenfrei Kontakt zu mir auf:

In der kostenlosen Ersteinschätzung kläre ich kostenfrei ab, ob ich der richtige Anwalt für Sie bin. Ich informiere Sie auch gerne kostenfrei über die wahrscheinlich entstehenden Kosten und vergebe einen Beratungstermin.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für eine Erstberatung, in der ich die Erfolgsaussichten kläre, die nach dem Gesetz vorgeschriebene Abrechnung vornehme. Erstens ist es schlicht nicht erlaubt diese kostenfrei anzubieten, es wäre auch unseriös. Ich teile meinen Mandanten aber immer ausdrücklich mit, ab wann Kosten entstehen.

 

Anwälte, die eine Erstberatung kostenlos anbieten verdienen nur Geld, wenn sie zur Klage raten, auch in aussichtslosen Fällen. Die Beratung ist also nicht mehr neutral.

Durch die Gebühr, die übrigens bei Verbrauchern auf maximal 190,00 € zzgl. MwSt. gedeckelt ist, ist sichergestellt, dass ich neutral und unabhängig berate. Sollte ein Folgemandat vereinbart werden, wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.

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Keinesfalls soll dadurch das Leistungsspektrum der Kanzlei durch Angabe von Schwerpunktbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten oder Teilbereichen der Berufstätigkeit dargestellt oder beworben werden.