Select Page

Monat: April 2017

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.3.2017, 9 AZR 633/15

  BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 14.3.2017, 9 AZR 633/15 ECLI:DE:BAG:2017:140317.U.9AZR633.15.0 Unzulässige Berufung – Berufungsbegründung Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. September 2015 – 14 Sa 1288/14 – aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 29. Juli 2014 – 9 Ca 71/14 – wird als unzulässig verworfen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Tatbestand   1 Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung von Übergangsgeld für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 31. Dezember 2016. 2 Der am 15. Juli 1951 geborene, als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger war bei der Beklagten seit dem 1. Juli 1978 beschäftigt. Am 7. November 2002 schloss die Beklagte mit dem Hauptpersonalrat vor dem Hintergrund geplanter Strukturreformen eine „Dienstvereinbarung zur sozial-verträglichen Begleitung der Strukturreform der Deutschen Bundesbank“ (DV Strukturreform) ab. Danach wird mit Beginn des vierten Monats nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bis zum Beginn der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. Lebensjahres), längstens jedoch bis zum Erreichen einer ungekürzten Altersrente für langjährig Versicherte, für schwerbehinderte Menschen oder für Frauen nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ein „monatliches Übergangsgeld in Höhe von 75 % des Bruttogehalts“ gezahlt. 3 Das Arbeitsverhältnis der Parteien wurde durch Auflösungsvertrag vom 20./22. Dezember 2005 zum 31. Juli 2006 beendet. Dieser enthält ua. folgende Vereinbarungen:     „§ 1 Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses   …     (2) … Die als Anlage 1 beigefügte DV Strukturreform ist Bestandteil dieses Vertrages.   § 2...

Read More

Urheberrecht für Autoren

Urheberrecht für Autoren – ein Kurs mit Rechtsanwalt Christian Niehus. Kurs in Planung. Bitte kontaktieren Sie mich bei Interesse, dann gebe ich Ihnen gerne Bescheid, wann der nächste Kurs stattfindet. Für wen ist der Kurs gedacht? Der Kurs richtet sich an jeden, der gerne schreibt und seine Texte auch veröffentlichen will. Der Kurs heißt zwar „Urheberrecht für Autoren“, er beschränkt sich aber keineswegs auf dieses Rechtsgebiet, sondern deckt die gesamte Bandbreite der möglichen rechtlichen Probleme ab. Der Kurs „Urheberrecht für Autoren“ richtet sich also nicht nur an Autoren, die Probleme mit dem Urheberrecht haben, sondern an alle, die bei ihrer Arbeit als Autoren rechtlich auf sicherem Grund stehen wollen, die die rechtlichen grenzen ihrer Arbeit selbst sicher beherrschen wollen. Insbesondere wendet sich der Kurs an Selfpublisher, weil diese gänzlich ohne die Unterstützung eines Verlags auskommen müssen. Niemand, der den Text rechtlich prüft, der Urheberrechte abcheckt, der etwaige Verletzungen durch andere abwehrt, der sich um die notwendigen Verträge kümmert. Dort will ich die Lücke schließen und Selfpublishern alles Notwendige an die Hand geben, um sich selbst zu helfen – oder aber zu erkennen, wo sie Hilfe brauchen, um sich diese ganz gezielt zu suchen. Der Kurs ist aber auch für Autoren interessant, die ihre Texte durch einen Verlag betreuen lassen. Die Betreuung durch einen Verlag entlässt den Autor schließlich nicht aus seiner Verantwortung. Vor allem wendet sich der Kurs an...

Read More

Externe Rechtsabteilung

Die Rechtsabteilung unterstützt die Geschäftsleitung bei der Lösung verschiedener Rechtsfragen angefangen von den täglich anfallenden Aufgaben, wie etwa Überprüfung von Verträgen , Regulierung von juristischen Auseinandersetzungen, Abfassung und Überprüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen oder markenrechtlichen Fragestellungen, der Überprüfung der Werbemaßnahmen bis hin zu der Beratung bei Firmenübernahmen. Die Rechtsabteilung eines Unternehmens ist ein klassisches Arbeitsfeld für Juristen, ebenso wie das Personalwesen. Grade in kleineren Firmen werden beide Funktionen von derselben Stelle erledigt, da dort das juristische Wissen gebündelt ist.   Unabdingbar sind für den Juristen dabei (betriebs-)wirtschaftliche Zusatzkenntnisse. Hinzukommen müssen noch branchenspezifische Kenntnisse. Ich verfüge aufgrund meiner breit gefächerten Ausbildung und meiner langjährigen Erfahrung aus Praxis und Lehre über die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen, die notwendig sind, der komplexen Aufgabe gerecht zu werden. Ich biete Ihnen eine bezahlbare und dabei flexible Alternative zur eigenen Rechtsabteilung. Enthalten sind: Umfassende Beratung. Umfassende Beantwortung von Fragen Unbegrenzte Erstellung von Dokumenten Jederzeitiger Überblick über Ihre verbrauchten Stunden Unbegrenzter Zugriff auf unsere Sammlung von Standerdformularen inklusive individueller Anpassung   Festpreis: 150 € für 10 Stunden* / Monat** 315 € für 30 Stunden* / Monat** 540 € für 60* Stunden** Selbstverständlich sind auf Anfrage auch noch andere Lösungen möglich. Sehr gerne übernehme ich auch umfangreichere Beratungsmandate. *Nichtverbrauchte Stunden verfallen. Für jede weitere Stunde wird ein Stundensatz von 70€ zzgl. MwSt. und gesetzlicher Auslagenpauschale in Höhe von 20€ **Alle Preise zzgl. MwSt. und gesetzlicher Auslagenpauschale in Höhe...

Read More

Kategorien