Wenn Sie geschäftlich tätig sind, dann kommen Sie am Urheberrecht fast nie vorbei.
Auch wenn Sie sich selbst eventuell gar nicht als „Unternehmer“ sehen, sondern als Kreativer, als Künstler gar, wird ihre Tätigkeit vom Urheberrecht tangiert. Grade die Kreativberufe werden ganz besonders stark vom Urheberrecht beeinflusst. Das Urheberrecht hat oft den entscheidenden Einfluss darauf, ob sie die Früchte ihrer Arbeit und Kreativität vermarkten können. Es geht also um bares Geld. Aber nicht nur. Es geht nicht nur um schnöden Mammon. Wenn Sie ein Werk geschaffen haben, ist es gelinde gesagt unerfreulich, wenn jemand Anderer sich mit Ihrem Werk schmückt. Wer etwas geschaffen hat, soll auch die Anerkennung ernten und die finanziellen Vorteile genießen. Daher ist es nur Recht und billig, wenn Sie die Früchte ihrer Arbeit schützen.
Trotz des Missbrauchs des Abmahnrechts, der sicherlich massenhaft vorkommt, hat das Urheberrecht eine wichtige Funktion und es ist völlig legitim, sich gegen Verletzungen Ihres Urheberrechts zu wehren. Leider gibt es nämlich nicht nur Abmahnhaie, sondern auch Plagiatoren.
Wenn Sie mit Hilfe des Urheberrechts gegen unsaubere Praktiken vorgehen, tun Sie nicht nur sich selbst einen Gefallen, sondern stärken den fairen Wettbewerb und damit die Marktwirtschaft.

Kosten der Abmahnung
Die Kosten der Abmahnung sind dem Unterlassungsgläubiger bei berechtigter Abmahnung zu ersetzen. Kurz gesagt, verletzt jemand Ihre Rechte und wehren Sie sich berechtigterweise dagegen, indem sie von Ihrem Anwalt eine Abmahnung schreiben lassen, zahlen nicht Sie den Anwalt, sondern der Abgemahnte.
Ihr Kosten Risiko bei einer berechtigten Abmahnung ist also denkbar gering.

 

Weitere Reaktionsmöglichkeiten

Neben der Abmahnung können Urheberrechtliche Verstöße selbstverständlich auch direkt gerichtlich verfolgt werden.
Es ist nicht notwendig vor einer Klage den Rechtsverletzer zu mahnen!
Aber! Achtung!
Sollte der Verletzer im Gerichtsverfahren den Anspruch auf Unterlassen sofort anerkennen, so haben Sie als Kläger die Gerichtskosten zu tragen! (§ 93 ZPO; § 12 UWG)!
Es ist also aus Kostengründen besser erst Abzumahnen!

 

 

 

 

 

 

 

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