Dass „Computer“ und das Internet nicht mehr wegzudenken sind, ist ein Allgemeinplatz.
Jeder, der wirtschaftlich tätig ist, egal ob als Anbieter oder Konsument, weiß, wie unverzichtbar die modernen IT Technologien sind.
Weniger klar ist den meisten, dass das Netz und auch das ganze drum herum kein Rechtsfreier Raum ist. Klar ist den meisten immerhin, dass es irgendwie gefährlich sein kann, sich Filme, Bilder oder Ähnliches aus dem Netz herunterzuladen.
Dass aber noch sehr viel mehr zu beachten ist, ist oft unbekannt. Dass ein kleiner Fehler im Impressum bereits teuer werden kann, wissen viele erst dann, wenn es zu spät ist und die Abmahnung ins Haus flattert.
Die weitgehende Unwissenheit weiter Kreise über die rechtlichen Rahmenbedingungen liegt sicherlich auch daran, dass das IT und Internetrecht keine eigenständigen Rechtsbereiche und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen sind. Es sind eine Vielzahl von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Rechtsprechung zu beachten und das in einem technisch komplexen Umfeld.
Insbesondere ergeben sich Probleme in den folgenden Bereichen:
Internetrechts
• Domainrechts
• Urheberrecht
• Wettbewerbsrecht

Als anwaltliche Dienstleistung kommt dabei besonders in Betracht:
• Erstellung und Überprüfung von IT-Verträgen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen, Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Projektverträge, ASP und SaaS Verträge.
• Lizenz und haftungsrechtliche Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Open Source Software. Erstellung, Überarbeitung und Bewertung von Lizenzbestimmungen.
• umfassende Beratung und Vertretung bei speziellen internetrechtlichen
Fragen, Domain Streitigkeiten und Haftungsfragen im Internet.
• Erarbeitung und Bereitstellung der rechtlich notwendigen Voraussetzungen bei der Erstellung einer Website, eines Webshops oder einer IT Plattform, vom Sozialen Netzwerk bis zum Spiele Anbieter.
• Beratung und Vertretung im gewerblichen Rechtsschutz in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs, Urheber und Namensrechts; hierzu gehören auch die Abwehr von Abmahnungen und Markenanmeldungen.
• Vertretung vor Gericht, vor allem auch in Fällen des einstweiligen Rechtsschutzes in sogenannten „Eilverfahren“.
• umfassende Beratung in allen datenschutzrechtlichen Fragen, von der Beratung von Datenschutzbeauftragten, über die Entwicklung von betriebsbezogenen Datenschutzkonzepten bis hin zur vertraglichen Gestaltung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
• Hinterlegung von Software und Quellcodes.
• Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, vom Arbeitsvertrag bis zur Kündigung.

Rechtlicher Hinweis: Die Inhalte meiner Internetseite werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt vorher einen Rechtsanwalt. Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
Die Darstellung der Rechtsgebiete erfolgt aus rein informativen Gründen. Der Beitrag dient dazu die Leser über die Grundstrukturen des Rechts und einzelne Rechtsgebiete zu informieren.
Keinesfalls soll dadurch das Leistungsspektrum der Kanzlei durch Angabe von Schwerpunktbereichen, Tätigkeitsschwerpunkten oder Teilbereichen der Berufstätigkeit dargestellt oder beworben werden.