Was regelt das deutsche Arbeitsrecht?

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Soweit die wissenschaftliche Definition.

Im Klartext bedeutet das, dass alle Probleme rund um das Arbeitsverhältnis vom Arbeitsrecht geregelt werden. Gleichgültig ob es um den einzelnen Arbeitnehmer geht, der gekündigt worden ist, oder ob es sich darum handelt, ob eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag mit einem Arbeitgeberverband abschließen will.

Zu welchem Rechtsgebiet gehört das Zivilrecht?

Zugehörigkeit zum Zivilrecht

Grundsätzlich gehört das Arbeitsrecht zum „normalen“ Zivilrecht. Allerdings gelten im Arbeitsrecht viele Besonderheiten.

Verselbständigte Spezialmaterie

Die arbeitsrechtlichen Regelungen sind so speziell, dass nicht die normalen Zivilgerichte zuständig sind, sondern Arbeitsgerichte. Bei den Arbeitsgerichten wiederum urteilen nicht nur professionelle Richter, sondern es gibt ehrenamtliche Richter. Über die Fälle entscheidet die sogenannte Kammer. Die Kammer besteht aus einem Arbeitsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern. Ein ehrenamtlicher Richter stammt dabei aus den Reihen der Arbeitnehmer und der andere aus den Reihen der Arbeitgeber.

Ungleiche Kraftverhältnisse

Das Arbeitsrecht nimmt Rücksicht auf die Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses. Das Zivilrecht hat als grundprämisse, dass zwei Bürger auf Augenhöhe Rechtsgeschäfte miteinander abschließen. Grundsätzlich gilt im normalen Zivilrecht, dass zwei Parteien alles vereinbaren können, was sie wollen, und dies dann auch gilt. Man geht davon aus, dass eben beide Parteien grundsätzlich gleich stark sind und deswegen keiner besonders schutzbedürftig ist. Da keiner den anderen zu etwas zwingen kann, kann sich keine Vertragspartei dann darauf berufen, dass sie den Vertragsinhalt nicht wollte und nur gezwungenermaßen den Vertrag abgeschlossen hat.

Nun stimmt grade im Arbeitsrecht diese Annahme, dass die Akteure sich auf gleicher Augenhöhe begegnen, nicht.

Die Arbeitgeber sitzen immer am längeren Hebel. Wegen dieser strukturellen Unterlegenheit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber schützt das Arbeitsrecht den Arbeitnehmer. Es können eben nicht nach Belieben Arbeitsverträge abgeschlossen oder gelöst werden. Das Prinzip „Hire and Fire“ funktioniert in Deutschland eben nicht. Viele Arbeitnehmer genießen zudem besonderen Kündigungsschutz. Auch die Höhe der Bezahlung ist nicht in das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte gestellt, sondern unterliegt der rechtlichen Kontrolle.

Welche Bereiche gibt es beim Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:

• Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz

• Kollektiv-Arbeitsrecht: Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z. B. durch Tarifverträge.

Warum ist beim Arbeitsrecht oft Eile geboten?

Man sollte sich nicht erst, wenn eine Kündigung ins Haus steht, mit dem Arbeitsrecht beschäftigen. Denn dann ist es oft zu spät. Hat ein Fehlverhalten erstmal zu einer Kündigung geführt, nützt es nichts, wenn man beispielsweise wie folgt argumentiert: Man habe eben nicht gewusst, dass bereits z. B. der Diebstahl eines Stücks Bienenstichs grundsätzlich zur Kündigung führen kann. Auch dann nicht, wenn das Lebensmittel sowieso weggeworfen werden sollte.

Zudem ist aufgrund der kurzen Fristen Eile geboten. Grade für Kündigungsschutzklagen gilt dies. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden, sonst sind alle Ansprüche verwirkt. Daher sollte man möglichst frühzeitig zum Anwalt gehen, solange noch Zeit und Spielraum sind.

Es ist oftmals sinnvoll, sich Gedanken zu machen, bevor es zu Konflikten kommt. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeberseite.

Arbeitnehmer

Man sollte jede Situation vermeiden, die einen Arbeitgeber auf die Idee bringt, einen unbedingt loswerden zu wollen. Ein Arbeitsverhältnis, das bereits vergiftet ist,  ist meist selbst dann nicht mehr „lohnenswert“, wenn man den Prozess gewinnt. An einem solchen Arbeitsverhältnis wird man kaum lange Freude haben. Die nächste Kündigung ist vorprogrammiert, das Arbeitsklima oft unerträglich. Andererseits soll man sich natürlich auch nicht alles gefallen lassen. Man sollte sich dann aber fachlich beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu sein. Wenn man seine Rechte gegen den Arbeitgeber durchsetzen will, so ist das völlig legitim. Nur sollte man dann auch gewinnen! Zudem sollte man seinen Arbeitsplatz behalten. Dies ist möglich, wenn man die Verhandlungen professionell führt. Arbeitnehmer haben Rechte. Diese dürfen und sollen sie auch wahrnehmen. Kein professioneller Arbeitgeber wird Ihnen aus berechtigten Forderungen einen Strick drehen.

Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist eine präventive Beratung ebenso lohnend. Eine frühzeitige Personalplanung und Intervention bei Problemen verhindert oft, dass Konflikte eskalieren. Personalabbau, aus welchen Gründen auch immer, sollte gut geplant werden. Nichts ist peinlicher, als einen gekündigten Mitarbeiter nach verlorenem Prozess weiterbeschäftigen zu müssen. Daher ist präventive Beratung oft angeraten. Dazu zählen unter anderem:

– die vorvertragliche Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

– die interne Schulung von Personalverantwortlichen zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Als anwaltliche Dienstleistung kommen dabei unter anderem in Betracht:

Für Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer

Aktuelle Gesetzestexte zum Arbeitsrecht im Internet

 

 

 

 

 

 

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